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Bremse

Moin
Bin im November mehr als 78 Wochen krankgeschrieben ( 2014 war ich 1 Jahr) nun is eine rezidive aufgetreten. Die Krankenkasse hat sich gemeldet das sie nur noch bis November zahlt. Was muss ich nun machen? Arbeitgeber Bescheid geben? Arbeitsamt? Keine Ahnung

ahnungslos

Hallo Bremse,

ich kann jetzt nur her leiten. Arbeitsfähig wirst du nicht sein, also fällt arbeiten aus. KK wird auch nicht weiter zahlen, also bleibt nur das Arbeitsamt. Dafür musst du aber arbeitslos sein. Am besten du machst mal einen Termin beim Arbeitsamt damit du dich darüber informieren kannst. Ein Gespräch mit der Rentenstelle könnte auch sinnvoll sein. Wenn du als arbeitsunfähig eingestuft sein solltest und keiner scheint für dich zuständig, frag mal bei der Grundsicherung an. Wichtig ist, dass du irgendwo gemeldet bist und etwas beziehst. Versicherungsschutz, usw. .

Grüße
ahnungslos

Bremse

Vielen Dank.
Nächste Woche Montag erstmal bei der Krankenkasse ne Sitzung und dann mal schauen. Zum Glück habe ich auch eine Berufsunfähigkeitversicherung

Moler

Bist Du verheiratet? Wenn ja- Familienversicherung über den Partner. Wenn nein- Arbeitsamt, Restleistungsvermögen unterschreiben und Arbeitslosengeld bekommen. Klingt schlimm, ist es auch- aber leider nicht zu ändern. Wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, ALG 2 beantragen. Das Gespräch bei der Krankenversicherung kann man sich sparen. Ich bin Mitglied im VdK geworden. Die helfen einem in so einem Fall.
Hab ich auch alles durch. Da fängt man teilweise an an den Gesetzen in Deutschland zu zweifeln. Ansonsten alles Gute! Und wenn Du Fragen hast, dann frag...

Liebe Grüße Moler

Clipsi

Auf jeden Fall solltest du dich bei der Rentenversicherung bezüglich der Möglichkeit eines erwerbsminderungsrente beraten lassen.
Wenn du im Moment nicht arbeitsfähig bist, kann man dir unter Umständen eine Rente ( auf Zeit) gewähren. (Das ist zur Zeit meist die gängigste Verfahrensweise, wenn es Aussicht auf Besserung gibt)
Neben den gesundheitlichen Voraussetzungen musst du auch bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllen, aber das alles kann dir am besten dein zuständiger Rentenversicherungsträger erklären.
Alles gute für dich!

Bremse

Vielen Dank für die Tipps
Werde nächste Woche zum Arbeitsamt und Rentenversicherung gehen.
Zum Glück habe ich auch noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Ein Nachbar meinte das wäre einfach nur alg bis die erwerbsrente gestattet is

Piddel16

Hallo Bremse,

das ist kein großes Problem. Ich habe das gerade durch. Ich bin mit dem Schreiben der Krankenkasse, in welchem ich über die Aussteuerung informiert wurde, zur Agentur für Arbeit gegangen.
Da ich einen Arbeitgeber habe und mein Arbeitsverhältnis weiterhin besteht, wurde Arbeitslosengeld nach §145 SHB III beantragt und gewährt. Das heißt auch "Nahtlosigkeitsregelung".
Gleichzeitig wurde ich aufgefordert, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.

Wichtig ist, dass Du darauf explizit verweist, dass bei Dir der §145 zutrifft. Und wichtig ist auch, dass Du Deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zwar zu Deinem Arbeitgeber schickst, jedoch nicht zur Agentur für Arbeit.

Alles Gute für Dich

schulze72

Hallo Bremse,
die Berursunfähigkreitsrente würde ich schon beantragen. Bei mir war die private BU und gesetzliche Rentenversicherung kein Problem. - Vom schriftlichen Aufwand und Zeitbedarf mal abgesehen. Nach ca. sechs Mobaten waren aber beide Anträge durch.
Für rechtliche Fragen würde ich Dir auch auf jeden Fall die Beratung beim VdK empfehlen, die haben mir dort sehr geholfen. Ich wurde dort sogar auf Dinge hingewiesen, bevor Probleme drohten.

Viele Grüße
Thomas

Afrika

Ich beziehe erwerbsunfähigkeitsrente ich habe ein Glioblastomrechtsfrontal

framke

Hallo Afrika,
welchen Grad nach WHO ?
Wie läuft die Berentung ab ?
Musstest Du zum Gutachter ?

SpinEcho

> welchen Grad nach WHO ?

Ein Glioblastom ist immer Grad IV.

Der Beitrag von User Afrika ist übrigens über zwei Jahre alt.

Deubi

@ Bremse
Wurden die Krankzeiten aus dem Jahre 2014 bei deinen 78 Wochen mit angerechnet?

LG
Deubi

Clasil

Was ist VdK?
Mir wurde bei meiner Kur empfohlen, das Krankengeld auszuschöpfen und ein halbes Jahr vorher Erwerbsminderungsrente beim RV Träger zu beantragen, die melden sich wohl dann.
Natürlich möchte ich wahnsinnig gern wieder arbeiten gehen, sehe aber den Verlauf realistisch und sollte ich bis dahin kommen, beantrage ich es auch, die KK und RV helfen mir z. B. auch telefonisch beim ausfüllen, war bis jetzt zumindest so, hatte sehr nette Leute dafür. Ich erklärte ihnen, das mich die Anträge überfordern und sie haben es mit mir telefonisch ganz in Ruhe alles ausgefüllt, mir zu geschickt, Zettel dran gemacht wo ich was unterschreiben musste... echt toll
Also traut euch, fragt nach... dafür sind sie da. Viel Glück

Äpfelchen

Hallo Clasil,
so wie Piddel16 es erläutert hat, ist es richtig. Viele Krankenkassen wollen so schnell wie möglich aus der Zahlung raus und fordern dich auf, eine Reha zu beantragen und dann eine Erwerbsminderungsrente. Wenn du jedoch von der Agentur für Arbeit mehr Geld zu erwarten hättest, als von der Deutschen Rentenversicherung, solltest du erst versuchen, nach § 145, Nahtlosigkeitsregel, ALG I zu beantragen. Je nachdem, wie alt du bist, wird das dann 1 - 2 Jahre gezahlt. Danach käme dann die Erwerbsminderungsrente, wenn alles problemlos läuft.
Der VDK ist ein Sozialverband, kostet 5,00 € im Monat und du kannst dich dort über alles sozialen Themen beraten lassen.
Wünsche dir viel Glück und alles Gute
LG
Äpfelchen

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