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Thema: Nach 78 Wochen Krankschreibung - was nun?

Nach 78 Wochen Krankschreibung - was nun?
Bremse
08.09.2016 14:54:53
Moin
Bin im November mehr als 78 Wochen krankgeschrieben ( 2014 war ich 1 Jahr) nun is eine rezidive aufgetreten. Die Krankenkasse hat sich gemeldet das sie nur noch bis November zahlt. Was muss ich nun machen? Arbeitgeber Bescheid geben? Arbeitsamt? Keine Ahnung
Bremse
ahnungslos
08.09.2016 15:14:56
Hallo Bremse,

ich kann jetzt nur her leiten. Arbeitsfähig wirst du nicht sein, also fällt arbeiten aus. KK wird auch nicht weiter zahlen, also bleibt nur das Arbeitsamt. Dafür musst du aber arbeitslos sein. Am besten du machst mal einen Termin beim Arbeitsamt damit du dich darüber informieren kannst. Ein Gespräch mit der Rentenstelle könnte auch sinnvoll sein. Wenn du als arbeitsunfähig eingestuft sein solltest und keiner scheint für dich zuständig, frag mal bei der Grundsicherung an. Wichtig ist, dass du irgendwo gemeldet bist und etwas beziehst. Versicherungsschutz, usw. .

Grüße
ahnungslos
ahnungslos
Bremse
08.09.2016 16:01:50
Vielen Dank.
Nächste Woche Montag erstmal bei der Krankenkasse ne Sitzung und dann mal schauen. Zum Glück habe ich auch eine Berufsunfähigkeitversicherung
Bremse
Moler
08.09.2016 21:35:59
Bist Du verheiratet? Wenn ja- Familienversicherung über den Partner. Wenn nein- Arbeitsamt, Restleistungsvermögen unterschreiben und Arbeitslosengeld bekommen. Klingt schlimm, ist es auch- aber leider nicht zu ändern. Wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, ALG 2 beantragen. Das Gespräch bei der Krankenversicherung kann man sich sparen. Ich bin Mitglied im VdK geworden. Die helfen einem in so einem Fall.
Hab ich auch alles durch. Da fängt man teilweise an an den Gesetzen in Deutschland zu zweifeln. Ansonsten alles Gute! Und wenn Du Fragen hast, dann frag...

Liebe Grüße Moler
Moler
Clipsi
08.09.2016 22:14:21
Auf jeden Fall solltest du dich bei der Rentenversicherung bezüglich der Möglichkeit eines erwerbsminderungsrente beraten lassen.
Wenn du im Moment nicht arbeitsfähig bist, kann man dir unter Umständen eine Rente ( auf Zeit) gewähren. (Das ist zur Zeit meist die gängigste Verfahrensweise, wenn es Aussicht auf Besserung gibt)
Neben den gesundheitlichen Voraussetzungen musst du auch bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllen, aber das alles kann dir am besten dein zuständiger Rentenversicherungsträger erklären.
Alles gute für dich!
Clipsi
Bremse
09.09.2016 10:07:08
Vielen Dank für die Tipps
Werde nächste Woche zum Arbeitsamt und Rentenversicherung gehen.
Zum Glück habe ich auch noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Ein Nachbar meinte das wäre einfach nur alg bis die erwerbsrente gestattet is
Bremse
Piddel16
09.09.2016 20:49:57
Hallo Bremse,

das ist kein großes Problem. Ich habe das gerade durch. Ich bin mit dem Schreiben der Krankenkasse, in welchem ich über die Aussteuerung informiert wurde, zur Agentur für Arbeit gegangen.
Da ich einen Arbeitgeber habe und mein Arbeitsverhältnis weiterhin besteht, wurde Arbeitslosengeld nach §145 SHB III beantragt und gewährt. Das heißt auch "Nahtlosigkeitsregelung".
Gleichzeitig wurde ich aufgefordert, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.

Wichtig ist, dass Du darauf explizit verweist, dass bei Dir der §145 zutrifft. Und wichtig ist auch, dass Du Deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zwar zu Deinem Arbeitgeber schickst, jedoch nicht zur Agentur für Arbeit.

Alles Gute für Dich
Piddel16
schulze72
12.09.2016 22:27:40
Hallo Bremse,
die Berursunfähigkreitsrente würde ich schon beantragen. Bei mir war die private BU und gesetzliche Rentenversicherung kein Problem. - Vom schriftlichen Aufwand und Zeitbedarf mal abgesehen. Nach ca. sechs Mobaten waren aber beide Anträge durch.
Für rechtliche Fragen würde ich Dir auch auf jeden Fall die Beratung beim VdK empfehlen, die haben mir dort sehr geholfen. Ich wurde dort sogar auf Dinge hingewiesen, bevor Probleme drohten.

Viele Grüße
Thomas
schulze72
Afrika
13.09.2016 00:29:29
Ich beziehe erwerbsunfähigkeitsrente ich habe ein Glioblastomrechtsfrontal
Afrika
framke
29.11.2018 16:33:32
Hallo Afrika,
welchen Grad nach WHO ?
Wie läuft die Berentung ab ?
Musstest Du zum Gutachter ?
framke
SpinEcho
29.11.2018 16:35:55
> welchen Grad nach WHO ?

Ein Glioblastom ist immer Grad IV.

Der Beitrag von User Afrika ist übrigens über zwei Jahre alt.
SpinEcho
Deubi
29.11.2018 21:28:38
@ Bremse
Wurden die Krankzeiten aus dem Jahre 2014 bei deinen 78 Wochen mit angerechnet?

LG
Deubi
Deubi
Clasil
30.11.2018 06:27:58
Was ist VdK?
Mir wurde bei meiner Kur empfohlen, das Krankengeld auszuschöpfen und ein halbes Jahr vorher Erwerbsminderungsrente beim RV Träger zu beantragen, die melden sich wohl dann.
Natürlich möchte ich wahnsinnig gern wieder arbeiten gehen, sehe aber den Verlauf realistisch und sollte ich bis dahin kommen, beantrage ich es auch, die KK und RV helfen mir z. B. auch telefonisch beim ausfüllen, war bis jetzt zumindest so, hatte sehr nette Leute dafür. Ich erklärte ihnen, das mich die Anträge überfordern und sie haben es mit mir telefonisch ganz in Ruhe alles ausgefüllt, mir zu geschickt, Zettel dran gemacht wo ich was unterschreiben musste... echt toll
Also traut euch, fragt nach... dafür sind sie da. Viel Glück
Clasil
Äpfelchen
30.11.2018 10:49:10
Hallo Clasil,
so wie Piddel16 es erläutert hat, ist es richtig. Viele Krankenkassen wollen so schnell wie möglich aus der Zahlung raus und fordern dich auf, eine Reha zu beantragen und dann eine Erwerbsminderungsrente. Wenn du jedoch von der Agentur für Arbeit mehr Geld zu erwarten hättest, als von der Deutschen Rentenversicherung, solltest du erst versuchen, nach § 145, Nahtlosigkeitsregel, ALG I zu beantragen. Je nachdem, wie alt du bist, wird das dann 1 - 2 Jahre gezahlt. Danach käme dann die Erwerbsminderungsrente, wenn alles problemlos läuft.
Der VDK ist ein Sozialverband, kostet 5,00 € im Monat und du kannst dich dort über alles sozialen Themen beraten lassen.
Wünsche dir viel Glück und alles Gute
LG
Äpfelchen
Äpfelchen
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