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maddiilii

nach Reha Umschulung geplant nun gehts nicht voran und Hartz IV droht

Hallo an alle,

(ich weiß nicht ob ich hier richtig bin)

ich hatte einen Hirntumor und Bestrahlung, danach folgte die Wiedereingliederung in meinem Job, welchen man mir dann Ende 2015 gekündigt hat bzw. man lies den Vertrag auslaufen.
Seitdem beziehe ich Arbeitslosengeld.

In Absprache mit der Agentur sollte ich eine Reha machen damit ich danach eine Umschulung beginnen kann. Das mit dem Reha Antrag zog sich sehr in die Länge sodass ich erst Ende August 2016 mit dieser startete.

Sie endete am 20.09.16 und danach stellte ich einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben.
Laut den Ärzten darf ich meinen erlernten Beruf (Fachfrau für Systemgastronomie) nicht mehr ausüben und nur noch 4-6 Stunden am Tag arbeiten. Des Weiteren habe ich seit 02/2015 einen Schwerbehindertenausweis mit einem GdB 100.

Die Agentur schickte meinen Antrag an den Rentenversicherungsträger da sie nicht dafür zuständig ist.

Nun liegt dieser Antrag seit 20.10.16 beim Rententräger.
Gestern habe ich mit dem zuständigen Herrn telefoniert und gefragt wie es denn nun weiter geht, da ich nur noch bis 21.01.2017 Anspruch auf Arbeitslosengeld habe und nicht in
Hartz IV rutschen will.

Der Herr meinte das es frühestens ab dem 04.01.17 zu einer Findungsphase kommt, da das BFZ und Co. jetzt bald in die Winter/Weihnachtsferien geht.

Nun stehe ich da und weiss nicht wie es weiter gehen soll, da ich mit meinem Mann zusammen lebe, habe ich Angst das ich überhaupt keinen Anspruch auf Hartz IV habe.

Keiner kann mir sagen was in meinem Fall jetzt eine Lösung wäre.
Ist es sinnvoller eine Teilerwerbsminderung zu beantragen?

Für Antworten bedanke ich mich :)

LG Maddi

alma

Hallo Maddi,

GdB 100 bei einem Astro II - das wundert mich.
Wende dich doch mit dem Problem mal an die Rechtsberatung des VdK
(Zweigstellen im Internet geordnet nach Bundesländern). Die machen auch Arbeits- und Behindertenrecht.
Musst nur vorher eintreten. Ist aber kein Drama, sind nur ein paar Euro.

LG, Alma.

Andrea 1

Hallo Maddi,
ich für meinen Teil musste damals eine teilweise Erwerbsminderungsrente beantragen, weil ich auch nicht mehr voll einsatzfähig war. Nach un nach mussten wir die Stundenzahl drastisch reduzieren, weil ich nur noch fix und fertig war. Irgendwann bekam ich dann meine Kündigung, weil ich nicht mehr so viel nebeneinander erledigen konnte und mir fehlten durch dieses nur stundenweise arbeiten wichtige Informationen, weshalb man mir sogar Unfähigkeit unterstellte. Also musste ich gehen.
Unterm Strich war es für mich ganz gut, denn ich konnte mich nach und nach erholen. Da merkte ich erst, wie fertig und überfordert ich damit wirklich war.
Leider merkt man seine eigene Selbstüberschätzung erst rückblickend. Zu dem Zeitpunkt damals konnte ich theoretisch noch ALLES!
Praktisch sah ich erst nach und nach meine Fehler.
Heute ärgere ich mich eigentlich nur noch über die Art und Weise, wie man mir kündigte (weil man mir "das Blaue vom Himmel versprach"...bla bla bla...), doch das werde ich hier nicht ausbreiten.

Dadurch fiel ich automatisch in die Volle Erwerbsminderungsrente, welche aber ebenfalls zeitlich begrenzt wird. Dazu wird man aber von dr Rentenversicherung ausreichend beraten.
Weil Rentenversicherung für mich "böhmische Dörfer" sind, habe ich mir einen Termin bei denen geben lassen und meinen Mann Zwecks Aufmerksamkeit und Infos behalten mitgenommen. Alleine hätte ich daas nicht geschafft. Da stehe ich ja wieder unter Druck, was leider bis heute bei mir nicht geht.

Unterm Strich habe ich keinen negativen Stress oder Druck mehr und beschäftige mich hobbymäßig viel, wodurch ich guten Freunden und vor allem mir helfe, dass mir der Grips nicht ganz flöten geht. Denn gar nichts tun ist für mich gruselig. Da bekomme ich echt Depris und nehme zu, was mich dann noch mehr deprimiert.
Also sehe ich zu, dass ich gut dosiert "unter Leute" komme. Aber wichtig bei mir ist immer, dass ich das Maß bestimmen kann und auf mich kein Druck ausgeübt wird, denn dann macht mein Kopf dicht und es geht gar nichts mehr.
Deswegen war die Erwerbsminderungsrente eine gute Entscheidung.
Könnte ich wieder arbeiten gehen, dann würde ich das liebendgerne sofort tun, denn das, was ich an Rente bekomme ist noch nicht mal die Hälfte von dem, was ich einmal verdiente. Bloß gut, dass unsere Kinder erwachsen sind, wir nur zu zweit im Haushalt, keine Kredite oder Schulden haben. Somit kommen wir immernoch sehr gut zurecht.
Dafür sind wir dankbar.
LG Andrea

Rehsis

Hallo Maddi,
das ist ja ein ganz schönes Dilemma, in dem Du da steckst.
wenn man als Arbeitssuchender in dem Zahlungszeitraum für ALG 1 krank wird, bekommt man ja bei Abgabe von Krankmeldungen weiterhin ALG für max. 6 Wochen, danach bezieht man Krankengeld, genauso wie wenn man arbeiten geht. Würde das in Deinem Fall nicht eine Option sein, bis die Rente bewilligt ist?
Ich weiß nicht, ob das so geht. Das ist nur ein Gedanke, weil mein Berater beim Arbeitsamt mal sowas erwähnt hat, als ich nach dem Krankengeld ausgesteuert wurde ins Übergangsgeld, bis die EU- Rente endlich durch war.
Frag doch einfach mal nach. Und wie Alma schon sagte, VdK, da wird man fachkundig beraten und hat bei Problemen mit den Ämtern einen starken Partner und kompetenten Mitstreiter an seiner Seite. Alleine ist das schon für Gesunde kaum zu schaffen und angeschlagen noch weniger.
Alles Gute und viel Erfolg,
Iris

maddiilii

Ich danke euch schon mal für eure Antworten :)

Liebe alma :

ja auch mich hatte dies verwundert weil man sich automatisch sehr schlecht fühlt wenn man den beigelegten Zettel liest und feststellt wie der Aufteilungsschlüssel ist. Jedoch kommt bei mir eventuell noch die Epilepsie hinzu ?! Ich weiß es nicht...


Bei dem VdK werde ich mich morgen melden und bin gespannt wie die mir vielleicht helfen können.
Vorher habe ich davon noch nichts gehört.

Aber schön das es doch eine Anlaufstelle gibt, denn das ist finde ich, das größte Problem das man hat, was die ganzen Behördengänge und Co. angeht... ich fühle mich oft wie eine Kuh die im Wald steht -.-


Liebe Rehsis:

Dilemma trifft es tatsächlich auf den Punkt und auch der Herr von der Rentenversicherung meinte : auch wenn er mich menschlich vollkommen versteht, aber ich muss wohl durch dieses Dilemma und sozusagen in den sauren Apfel beißen... und dann mit oder auch ohne Hartz IV zurecht kommen...

Was mich nur unheimlich wütend macht ist, das ich von Anfang an alles dafür getan habe das es voran geht und ich nicht ins Hartz IV rutschte, aber von den Ämtern immer A***tritte kommen... wenn ich da nicht ständig genervt hätte wäre ich nicht an dem Punkt an dem ich jetzt bin :( und wieder liegt mein Antrag seit über einen Monat auf irgendeinem Tisch und es geht nicht voran...

Heute habe ich nochmals mit dem Herrn von der Rentenversicherung telefoniert und ihn gebeten das er den Bearbeitungsprozess etwas anfeuert damit ich vielleicht doch noch in diesem Jahr Kontakt mit dem Berufsfindungszentrum aufnehmen kann.

Er meinte nur wenn ich eine Erwerbsminderungsrente beitragen würde dann wäre das Thema umschulen vom Tisch
achja schwierig irgendwie

ich bin etwas abgeschweift *sorry*

Dein Gedanke mit der Krankmeldung ist an eine Idee Dank dir :)

Dann setze ich mich morgen mal mit dem VdK in Verbindung


Euch einen schönen Tag und natürlich Alles Liebe und Gute !

alma

... muss man sich alles erst erarbeiten. Fällt niemandem zu. Den anderen auch nicht. Hier gibt's ja etliche alte Hasen. (Beachtlich bei der Prognose.)
Da sammelt man schon einiges an knowhow an, um es mal auf Neudeutsch zu sagen.

LG

hopeflower

Alma, GdB 100 ist viel, aber vielleicht sind noch andere Gesundheitsstörungen dabei. Wir hatten mit Astro II GdB 50 und dann nach Einspruch GdB 80 wegen Epilepsie und Astro II und einigen anderen Dingen.

Ich find VDK ne gute Idee, die sind da Profis drin...leider kann ich da nichts weiter beisteuern.

maddiilii

Also ich finde es sehr unrelevant über den GdB zu urteilen bzw irgendwelche Schlüsse heraus zuziehen ... und verstehe auch nicht warum das überhaupt eine Thema ist ! Vielleicht verstehe ich dich auch falsch, Alma ?

Nicht ich sondern der zuständige Bearbeiter hat darüber entschieden.
Und es hat ja auch nichts mit meiner ursprünglichen Frage zu tun.

alma

Ich habe nicht geurteilt, sondern meine Verwunderung ausgedrückt. Irrelevant ist die Einstufung übrigens nicht. Ab GdB 80 hat man eine Chance, auch das Merkzeichen G zu bekommen. G für starke Gehbehinderung. Das ist, wenn man nicht Auto fährt, eine enorme Erleichterung. Freie Fahrt in den öffentlichen Verkehrsmitteln aller Städte und auf allen RE-Linien.

Ist mir klar, dass nicht du darüber entschieden hast. Es läuft nach Aktenlage und ist so uneinheitlich, dass es Betroffenen häufig schwer fällt, die Kriterien klar zu erfassen. Wir haben hier des öfteren das Thema, ob es sich lohnt, Widerspruch einzulegen. Auch insofern ist es nicht irrelevant.
Das kannst du auch tun, wenn dir die 100 zu viel sind.

Gruß, Alma.

annasuska

Liebe Alma,
hier irrst Du! Das Merkzeichen G kann man schon ab einem GDB von 50 bekommen, es hat nichts mit dem Grad zu tun, sondern nur ob man rumlaufen kann oder nicht!

TumorP

Das G gibt es auch schon ab 30, z.B Fuss kaputt oder Bestimmte Herzrhythmusstörungen. DAS B gibt es bei Anfällen. Jedoch ist wichtig es zu beantragen, anzukreuzen. Das aG ist dann z.B bei Rollstuhl, MS, oder andere Muskelerkrankungen. Viele Grüsse TumorP

alma

Stimmt, es sind 50, aber für ein G müssen die Gehbeeinträchtigungen zusammen schon 50 ausmachen.
Google: Merkzeichen G Voraussetzungen.
Hier in HL reicht Fuß kaputt nicht. Für ein G muss es notwendig sein, dass die Gehstrecke ohne Ausruhen 100 m beträgt.
So pauschal kann man das also nicht sagen. Es gibt strenge Auslegungen der Anforderungen und weniger strenge.

Gruß, Alma.

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