Hier wurde nach Nebenwirkungen und Fahrverboten durch das Herabsetzen bzw. Ausschleichen von Levetiracetam gefragt.
Alle Antiepileptika dienen dazu, Anfälle zu verhindern, indem die Anfallsschwelle im Hirn heraufgesetzt wird.
Wenn die Dosis der Antiepileptika verringert wird, wird auch die Anfallsschwelle herabgesetzt. Dadurch werden Anfälle wieder wahrscheinlicher.
Demzufolge ist die Gefahr höher, dass durch Anfälle im Straßenverkehr und bei gefährlichen Tätigkeiten in Alltag und Beruf Unfälle entstehen können.
Bei bekannter Epilepsie schaut die Unfall- bzw. Berufsunfallversicherung genauer, ob sie überhaupt leistet, da der Unfallbeteiligte (Verursacher oder Geschädigter) "vorsätzlich" gehandelt hat.
Deswegen gibt es die im Beipackzettel genannten Vorsichtsmaßnahmen, die zu Beginn der Einnahme gelten, nach 6 Monaten nicht mehr, bei einer Verringerung der Dosis gelten sie aber wieder.
Außerdem gibt es gesetzliche Regelungen, die das Fahrverbot u.a. auch bei der Verringerung der Dosis regeln.
("Bei dem Absetzen von Antiepileptika ist für die Dauer des Absetzens und die ersten 3 Monate danach vom Führen eines Kraftfahrzeuges wegen des erhöhten Risikos eines Anfallsrezidivs abzuraten.")
Siehe auch:
http://www.hirntumor.de/forum/index.php/topic,9581.0.html
http://www.hirntumor.de/forum/index.php/topic,9951.msg656436.html#msg656436
Das sind ganz neutral gesagt, die Bedingungen.
Ich hatte auch vor der ersten Einnahme des Antiepileptikums den Arzt gefragt, woher denn der Arbeitgeber oder die Polizei wissen kann, dass ich wegen epileptischer Anfälle behandelt werde. Er sagte, dass im diesem Falle die ärztliche Schweigepflicht nicht gilt.
Es geht dabei um die Interessen der Geschädigten!
Ich denke, niemand möchte die Risiken eingehen, andere wegen eines Anfalls zu schädigen und ein Leben lang deswegen ein schlechtes Gewissen zu haben.
Und niemand möchte einen Unfall erleiden, der durch einen Anfall des Verursachers wissend erzeugt wurde.
Schon gar nicht möchte man sich selbst in Gefahr bringen, obwohl man es wusste.
Das habe ich verstanden.
Andererseits verstehe ich jeden, der dennoch ein Fahrzeug (Fahrrad, motorisierte Zweiräder, PKW) im öffentlichen Straßenverkehr nutzen möchte bzw. nutzen muss ... aber durch diese Zeiträume muss man eben durch ...
KaSy