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Jackie70

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Nach meiner OP, im 1. Arztbrief, wurde meine Fahruntauglichkeit auf 12 Monate festgesetzt, was ich als gängige und verständliche Praxis ansehe. Ich bin jetzt im 8. Monat nach der OP im Februar und selbst nach einer „Fokalen Anfallserie“ im April und ohne weitere epileptische Anfälle bin ich nun im 5. Monat angekommen.
Im Magazin „Brainstorm“ der Dt. Hirntumorhilfe las ich, dass diese ZWISCHEN! 3 bis 12 Monate festgelegt werden kann. Das sagte mir selbst auf Nachfrage kein Schulmediziner der Uniklinik Würzburg. Ich erfülle alle Kriterien einer Fahruntauglichkeit bis heute nicht. Wer von Euch hat damit Erfahrungen, auch mit der Prüfung? Kann man sich irgendwie vorbereiten? Habe kommenden Montag einen Neurologentermin und will die Sache angehen. Ich danke Euch 🙃

Joachim_Hessen

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Hallo, meine Frau ist letztes Jahr im August an einem Glioblastom IV erkrankt. Nach 2 Operationen und diversen anderen Erkrankungen versuchen wir nun, ihre Fahreignung wieder herzustellen. Tatsächlich entzogen durch die Führerschein Stelle wurde die Fahrerlaubnis nie. Es gab aber Hinweise von verschiedenen Ärzten, die im Verlauf der Erkrankung Ihre Fahreignung in Frage gestellt haben. Nun muss man sagen, daß so eine Erkrankungen eine Achterbahn ist mit Höhen aber natürlich auch tiefen. Es gab sicherlich Zeiten und Phasen während der Erkrankungen, wo eine Fahrtauglichkeit nicht gewährleistet war. Ich habe daher mit Ihr besprochen, sollte Ihre Fahreignung bescheinigt werden, das sie in solchen Phasen freiwillig auf das Auto fahren verzichtet, notfalls auch auf meine Anweisung.
Mittlerweile geht es Ihr aber ganz gut, halt den Umständen entsprechend. Wir haben nun eine Fahrschule gefunden, die auf Menschen mit solchen Erkrankungen spezialisiert ist. Dort wird sie nun mit Fahrstunden beginnen. Ziel ist es, eine Art Fahrprüfung nach Hamburger Art zu machen, bei der Ihre Fahreignung getestet wird. Allerdings hat die Fahrschule eine Reihe von ärztlichen Artest verlangt. Die Diskussion mit den verschiedenen Ärzten ist nicht einfach. Angefragt wurde neben dem Hausarzt auch der Diabetologe und der Neurologe. Im Moment ist alles ergebnisoffen. Ich kann gerne über den weiteren Verlauf berichten. Gruß Joe

Jackie70

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Hallo Jo, danke für Deine Antwort. Ich sehe das auch so, wenn man sich nicht sicher fühlt, etwa Einschränkungen im Gesichtsfeld hat, Konzentrationsprobleme, starke Müdigkeit, Unwohlsein ectppt. sollte man so verantwortlich handeln, sich nicht ans Steuer zu setzen, um sich und andere zu gefährden. Eine Fahrschule mit ins "Boot" zu holen, ist derzeit keine Option für mich. Längere Fahrten werde ich ohnehin nicht machen es geht um die Flexibilität u.a. für die zahlreichen Arztbesuche und vor allem eine Fahrtauglichkeit für meine mentale Gesundheit. Ich kann sehr gerne von meinem Neurologen-Termin berichten. Im Übrigen habe ich einen Schwerbehindertenausweis GdB 100 und aufgrund des ärztlichen Fahrverbotes über den VdK die Merkzeichen G und B eingetragen bekommen. Öffis sind damit frei und die BahnCard 50 erschwinglich. (vielleicht interessant?) Grüße Jacqueline

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