Liebe Gerlinde,
wenn der / die PatientIn zu Hause ist: Betreuung durch Angehörige etc., Pflegedienste (kirchliche, caritative oder private) für die Körperpflege, die Versorgung mit Medikamenten - soweit noch möglich.
Für die psychische Betreuung (auch für die Angehörigen etc.) seelsorgerischen Beistand (evtl. Kirche) und ambulante Hospizdienste.
Für die medizinische Betreuung sollte ein guter Hausarzt da sein, der auch nach Hause kommt. Das ist ggfs. auch wichtig, falls Schmerztherapien - die inzwischen sehr gut sind und auch einfach zu handhaben sind - nötig sind.
Es gibt stationäre Hospize, die nach meinem Eindruck eine ausgezeichnete Arbeit leisten, in dem sie das Sterben akzepieren.
Die jeweiligen Adressen finden Sie in den örtlichen Telefonbüchern oder auch über das Internet.
Ich bin mir nicht sicher, was Sie mit "Pflegestandards" meinen. Vielleicht schreiben Sie noch etwas dazu?
Das "Nicht-schlucken-können" ist in der Endphase von Krebserkrankungen wohl weit verbreitet. Wir haben das für uns so entschieden: Der Patient / die Patientin signalisiert damit, nichts mehr zu sich nehmen zu wollen. Wir haben das (unterstützt von einer vorherigen Patientenverfügung mit der sicheren Gewissheit im Sinne unseres Vaters zu handeln) akzeptiert. D. h. wir haben keine Magensonde legen lassen, weil mit der Magensonde der Wille des Patienten
nicht respektiert worden wäre.
Das ist natürlich ganz anders, wenn der Patient noch in einer Therapie ist. Ich habe Sie so verstanden, dass Sie tatsächlich für den "Sterbezeitraum" Ihre Fragen haben.
Herzlichst
Gabi