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Toffifee

Es gibt wohl zu wenig Leute mit Organspenderausweis. Da habe ich diese Woche mal gesucht was ich denn hier im Forum darüber finde. Die neuesten Einträge waren wohl von 2015.
Ich hatte wohl 2013 ein Lymphom. Es wurde operiert und danach bestrahlt.
Im April 2018 wurde ein Meningeom entfernt. Das Rezidivrisiko liegt wohl bei einer Wahrscheinlichkeit von 10-20%.
Kann / darf ich einen Organspendeausweis machen / beantragen?
Ein "glücklicher Organempfänger" von Herz, Leber oder Niere würde mich doch verteufeln wenn er denn ein Meningeom oder sonstigen Tumor durch meine Spende kriegen würde.
Was ist der derzeitige medizinische Wissensstand bezüglich all der Risiken?

Außerdem las ich mal: Wenn eine kritische OP ansteht bei welcher man eventuell eine Bluttransfusion braucht kann man vorab spenden und im Bedarfsfall nutzen. Muss dann in dem gleichen KH gespendet werden wo dann die OP erfolgt?
Gesetzt der Fall ich bräuchte das Blut nicht, kann es dann einem Anderen helfen?

Herzlichen Dank vorab für alle Infos

Toffifee

Prof. Mursch

Einen Organspendeausweis können Sie immer ausfüllen. Es wird dann in dem Falle, den Ihnen niemand wünscht, genau untersucht, ob Ihre Organe gespendet werden können. Ein Hirntumor (Meningeom oder Gliom) ist kein prinzipielles Ausschlußkriterium.
Eine Eigenblutspende ist eine Eigenblutspende, normalerweise in der gleichen Klinik, aber da müssen Sie sich genau beraten lassen.

Prof. Dr. med. Kay Mursch
Neurochirurg
Zentralklinik Bad Berka

KaSy

Hallo, Toffifee,
ich hatte bis vor meiner 2. (!) Meningeom-OP regelmäßig Blut gespendet.

Ich hatte vor meiner ersten Meningeom-OP im Jahr 1995 auch gelesen, dass man vor geplanten Operationen, die mit Blutverlust einhergehen können/werden, selbst vorher Eigenblut spenden kann.

Es hieß damals, dass es dann nur für einen selbst verwendet wird, ansonsten wird es verworfen. Wie das heute gehandhabt wird, weiß ich nicht. Aber es spielt für uns Betroffene keine Rolle, denn:

Ich habe wegen der Eigenblutspende in dem Krankenhaus angerufen, wurde dorthin bestellt, ließ mich extra von meinen Eltern die 50 km fahren, um dann in einem netten Gespräch von meinem Neurochirurgen gesagt zu bekommen, dass eine Operation am Gehirn mit derart viel Blutverlust einhergehen kann/wird, dass einerseits 1 Eigenblutspende nicht genügen würde und andererseits würde ich mein Blut selber für die Operation und die Heilung danach brauchen.

Bis 1999, also bis kurz vor meiner Rezidiv-OP, habe ich dann weiter Blut gespendet. Ab dem Jahr 2000 stand in den Fragebögen für die Blutspende die Frage, ob man jemals am Gehirn operiert wurde, und damit war die Blutspende zum eigenen Schutz generell ausgeschlossen.


Selbst habe ich einen Organspendeausweis, das scheckkartengroße Formular dafür bekommt man in Apotheken, von den Krankenkassen usw. und muss ihn nicht beantragen. Man füllt ihn einfach aus.

Es gibt Vorgaben zum Ankreuzen, ob alle Organe oder nur einige oder einige nicht oder alle nicht entnommen werden dürfen bzw. man kann eine Person mit Adresse eintragen, der man die Verantwortung dafür überträgt.

Ich habe zusätzlich eingetragen, dass ich die Meningeome im Kopf habe/hatte sowie in meinem Fall, dass die Augen erkrankt sind.

Falls mir ein Unfall geschieht, ist der Ausweis da, die Ärzte stellen den Tod fest, untersuchen die Organe auf ihre Eignung und wem sie passen könnten und melden das an Eurotransplant, um geeignete Empfänger zu finden.

Wenn man Fragen zur Organspende hat, kann man das "Infotelefon Organspende" unter der kostenlosen Rufnummer 0800 90 40 400 anrufen.

KaSy

Toffifee

Liebe KaSy, werter Prof. Mursch,
herzlichen Dank für die flotten und umfassenden Antworten. Heißt das etwa das ich bei meinen vier OPs, davon mindestens zwei gut über zehn Stunden Dauer Blutkonserven gekriegt habe? Beim Lesen ... Kopfkino .. Panik ... Gedankenkarussell ... ist ja letztendlich alles gut gegangen.
Das Leben hat ja Überraschungen parat!
Ok Blutspenden geklärt, muss noch bei der 0800 nachfragen ob man bestimmte Ärzte/innen von der Hirntodfeststellung ausschließen kann.

Euch allen ein schönes Wochenende
Toffifee

Prof. Mursch

Wir brauchen selten Konserven, auch bei längeren Meningeom OPs.
Kann aber sein.
Fragen Sie nach.

Zur Qualifikation der Ärzte die Ärztekammer:

Qualifikationsanforderungen an die untersuchenden Ärzte
Die Feststellung des Todes gehört zu den grundlegenden ärztli- chen Aufgaben und ist somit Bestandteil der ärztlichen Berufs- ausübung. Die zur Feststellung von Todeszeichen, wie Totenfle- cke oder Leichenstarre, notwendigen Kenntnisse und Kompeten- zen werden von jedem Arzt während der Ausbildung erworben. Die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls in der Intensivmedizin stellt dagegen ein spezielles Verfahren zur To- desfeststellung dar und hat in die Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern Eingang gefunden.
Die den irreversiblen Hirnfunktionsausfall in der Intensivme- dizin feststellenden und protokollierenden Ärzte müssen Fach- ärzte sein und über eine mehrjährige Erfahrung in der Intensivbe- handlung von Patienten mit akuten schweren Hirnschädigungen verfügen. Sie müssen die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkei- ten besitzen, um die Indikation zur Diagnostik des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls zu prüfen, die klinischen Untersuchungen durchzuführen und die Ergebnisse der angewandten apparativen Zusatzdiagnostik im Kontext der hier beschriebenen diagnosti- schen Maßnahmen beurteilen zu können.
Dies beinhaltet unter Berücksichtigung des Lebensalters des Patienten insbesondere
– die Fähigkeit, zerebrale von spinalen und von peripher neuro-
genen Reaktionen zu unterscheiden,
– die Erfahrung bei der Beurteilung von Medikamenteneffekten
auf den klinischen und auf den neurophysiologischen Befund,
– die Erfahrung bei der Beurteilung der Pharmakokinetik zentral dämpfender Medikamente unter Beachtung potentieller Inter-
aktionen sowie der Körpertemperatur des Patienten,
– die Erfahrung bei der Beurteilung der Auswirkungen von Vor- erkrankungen, aktuellen Organschäden, metabolischen Stö-
rungen etc. auf die klinischen Symptome,
– die Kenntnis der Indikationen und der Limitationen der ergän-
zenden Untersuchungen.
Mindestens einer der den irreversiblen Hirnfunktionsausfall feststellenden Ärzte muss ein den obigen Anforderungen ent- sprechender Facharzt für Neurologie oder Neurochirurgie sein.
Bei der Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls von Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr muss zusätzlich einer der Ärzte ein den obigen Anforderungen entsprechender Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin sein. Nimmt diese Funktion ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit dem Schwerpunkt Neuropädiatrie (Neuropädiater) wahr, muss der zweite untersuchende Arzt kein Facharzt für Neurologie oder Neurochirurgie sein.
Die Qualifikationsanforderungen für die Durchführung und die Ergebnisbeurteilung ergänzender Untersuchungen zur Fest- stellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls richten sich nach den jeweiligen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekam- mern (siehe Anmerkungen 7, 8, 9).
Die Einrichtung, in deren Auftrag die den irreversiblen Hirn- funktionsausfall feststellenden und protokollierenden Ärzte tätig werden, etabliert ein geeignetes Verfahren zur Qualitätssiche- rung der Todesfeststellung in einer Arbeitsanweisung und über- prüft dieses regelmäßig auf Weiterentwicklungsbedarf.

Prof. Dr. med. Kay Mursch
Neurochirurg
Zentralklinik Bad Berka

Toffifee

Danke nochmal für die schnelle und vor allem umfassende Antwort. Ich werde nachfragen, im Entlassbrief stand nichts davon.

LG Toffifee

Toffifee

Letzte Woche holte ich in der Apotheke einen Organspendeausweis. Werde das Lymphom und das Meningeom eintragen und noch einen zweiten brauchen und muss dann meinem Umfeld mitteilen, welcher wann zu gelten hat. Ausserdem erfuhr ich heute dass auch Knochenmarkspenden für Ü55 passé seien.

Toffifee

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