@Butzi
Die Antwort eines Anwalts auf eine Onlineanfrage:
"Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung haben Sie einen Anspruch auf Herausgabe Ihres Befundberichtes. Ggf. müssen Sie Kopier- und Versandkosten selber tragen, sofern Sie diesen nicht persönlich abholen können. Sie sollten Ihren Arzt auffordern, den Befundbericht binnen einer angemessenen Frist herauszugeben, d.h. Ihnen gegen Kostenübernahme zu übersenden oder alternativ in der Praxis abholen zu lassen. Andernfalls können Sie sich gerichtlicher Hilfe bedienen.
Sie können sich beispielsweise auf §§ 242, 611, 810 BGB, § 26 BDSG und Art. 1, 2 GG berufen sowie auf das Urteil des BGH vom 23.11.1982, VI ZR 222/79.
RA Jeremias Mameghani, Düsseldorf"
Mir fehlten auch Unterlagen, z.B. ein OP-Bericht, sowie meine Einwilligung dazu (kleine OP) sowie andernorts Belege absolvierter Hörprüfungen.
Beide Male hat das geklappt.
Per Mail höflich meinen Wunsch geäußert und die Postadresse für die Zusendung gleich mitgeteilt. Hat gefunzt.
Gruß Mirli