Guten Tag ahnungslos,
ich bin das Thema rechtlich sauber und unanfechtbar über einen Notar im Oktober angegangen. Anwalt google und Dr.med google sind bei solchen brisanten Themen nicht die richtigen Berater. Testament brauchst Du nicht zu regeln.Dieses ist gesetzlich mit der Erbfolge abgedeckt. Noch wichtiger als Patientenverfügung ist die Vorsorge- und Betreueungsvollmacht, wo meine Berechtigten rund um die Uhr Zugriff haben. Benennung von eines Generalbevollmächtigten, der wiederum Untervollmachten erteilen darf. Ich kann und möchte hier nicht den ganzen Inhalt meiner Urkunde, wo die Patienverfügung nur einen Bruchteil darstellt, wiedergeben.Nur eineige Punkte als Hinweis in Bezug auf die Patientenverfügung:
Gabe von lebensverlängernden Medis, Wiederbelebung , fachgerechte Schmerzbehandlung, eventuelle Verkürzung der Lebenszeit durch bewußtseinsdämpfene Medis und Narkotika, keine künstliche Ernährung, Durststillung etc. Ein breites Feld an Regelungen, was nur Notare wissen und vollumfänglich beurkunden können. Diese Urkunde erkennt jede Bank, jeder Provider und die Vormundschaftsgerichtsbarkeit an . Auf ausgedruckte und unterschriebene <intrnetfrmulare ohne amtliches Siegel würde ich nicht setzen.
Ein weiterer positiver Aspekt dieser Vorgehenseise ist, dass du eine Registratur bei der Bundesnotarkammer mit dem entsprechenden Ausweis erhälst. Dort stehen die Bevollmächtigten und Notare mit Kontaktdaten drauf. Dies reicht vielen Krankenhäusern und du brauchst nicht jedes Mal rieige Aktenberge mitschleppen.
Viele Grüße aus Dresden
Jörg