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Thema: Patientenverfügung notwenig bei Gliobastom?

Patientenverfügung notwenig bei Gliobastom?
angi
27.07.2013 18:20:59
Hallo zusammen,

Sollen wir für meine Frau eine Patientenverfügung erstellen ? Sie leidet seit Dez. 2012 an der o.g. Krankheit.

Ich weis nicht ob es notwendig ist. Jetzt kann man so etwas noch gut regeln. Später vielleicht nicht mehr.

Gruß Angi
angi
Irmhelm
27.07.2013 18:33:00
Hallo,
für eine Patientenverfügung sowie Betreuungsverfügung kann es nie zu früh sein. Wir haben diese schon bevor mein Mann am Glioblastom erkrankte gemacht. Ebenso das Testament. Ich rate, daß Ihr Euch unbedingt informiert, d.h. nicht nur für Deine Frau, sondern auch für Dich ist es wichtig diese Dinge abzuschließen. Ich fühlte mich unheimlich erleichtert, als wir alles abgeschloßen hatten, wie man so schön sagt, alles in trockenen Tüchern hatten.
Wünsche Euch alles Gute und viel Kraft
Irmhelm
Irmhelm
Prof. Mursch
27.07.2013 21:13:10
Unbedingt.
Es hilft allen Beteiligten, wenn der Wille des Patienten, was in welcher Situation gemacht werden oder unterlassen werden soll, klar dokumentiert ist.
Wichtig wäre auch eine Vorsorgevollmacht. Der Inhaber kann dann für den Patienten entscheiden, wenn dieser das nicht mehr kann.

Am besten sollte man diese Verfügung mit einem Arzt besprechen, damit man die Situationen, die eintreten können, möglichst präzise definieren kann.

Prof. Dr. med. Kay Mursch
Neurochirurg
Zentralklinik Bad Berka
Prof. Mursch
Tessa
27.07.2013 21:35:45
Hallo Angi,
kann dem nur zustimmen-vor der Krankheit haben wir uns auch keine Gedanken dazu gemacht....aber nach der op,als er wieder im Leben war, haben wir mit einem Notar eine Generalvollmacht ausstellen lassen.
Darin ist alles geregelt auch nicht zu vergessen eine evt. Bankvollmacht.
Ich brauchte diese GV schon sehr oft nun in den letzten 3,5Jahren um alle wichtigen Belange regeln zu dürfen!

Alles Gute weiterhin
Tessa
Tessa
Hamsterleser
31.07.2013 08:10:14
Hallo Angi,

ich kann Dir aus meiner Erfahrung nur sagen, dass es unbedingt notwendig ist, dass Deine Frau sofort eine Patientenverfügung bzw. Vorsorgevollmacht unterzeichnet. Leider kann der Gesundheitszustand Deiner Frau sich von jetzt auf gleich dramatisch ändern.

Ich habe meinen Vater - schon vor der Erkrankung - immer wieder mal mit diesem Thema in den Ohren gelegen. Immer wieder hat er es auf die lange Bank geschoben und gesagt, er hätte ja noch Zeit. Nunmehr haben wir ein Problem. 6 Wochen nach dem ersten Symptom und der anschließenden Diagnose "zwei inoperable Glioblastome" liegt er bereits auf der Palliativen und ist "austherapiert". Er ist rechtsseitig gelähmt, kann nicht mehr sprechen und ist physisch auch nicht mehr in der Lage eine Unterschrift unter irgendetwas zu setzen. Der Soziale Dienst hat uns nun mitgeteilt, dass wir, damit wir überhaupt irgendwelche Anträge bei der Krankenkasse stellen können, z.B. Beantragung von Hilfsmitteln (Krankenbett) für zu Hause oder sogar ein Hospitzplatz, zunächst beim Amtsgericht die Betreuung beantragen müssen. Das kostet Zeit, welche mein Vater nicht hat.

Also mein dringender Apell an alle - Betroffene sowie Angehörige/Freunde usw. - jeder sollte sich frühzeitig mit dem Thema einer möglichen Erkrankung oder eines späteren Ablebens auseinandersetzen und entsprechende Vorsorge treffen.

Alles Gute Dir und Deiner Frau

Hamsterleser
Hamsterleser
eimac
31.07.2013 08:57:20
Hallo,

ich würde Patientenverfügung für jede Partnerschaft egal wie alt empfehlen.

Eine Vorlage kann man aus dem Internet laden und jederzeit verändern und seiner Lebensart anpassen.

Wichtig, daß gültige Unterschriften drauf sind, z.B. von Vertrauten Personen etc.

Mit einer Patientenverfügung kann man sich doch mehr sicher sein, selbst über sein Schicksal entschieden haben als jemand Fremder (Arzt?).

Ich habe nach meiner Glioblastom IV OP die Verfügung ausgefüllt und von 2 Vertrauten unterzeichnet in die Schublade gelegt, (kostet ja auch nichts und kann jederzeit geändert werden).

Gruß eimac

Leben heißt kämpfen!
eimac
Felsquellwasser
31.07.2013 14:34:23
hallo miteinander
hat jemand einene besonders guten Link zur Patientenverfügung,
es gibt so viele, so unterschiedlich ,wäre sehr dankbar für eine guten Tipp.
LG
100wasser
Felsquellwasser
wando
31.07.2013 15:20:16
Lieber 100wasser und Interessierte,

ich habe ja bereits in einigen Beiträgen geschrieben, daß ich meine Angehörigen über lange Zeiträume gepflegt und betreut habe.

Bei meiner Schwiegermutter war ich sogar gerichtlich bestellter Vormund.
Das hatte uns damals das Krankenhaus empfohlen. Ich war erster Vormund und mein Mann war zweiter Vormund, weil er durch seine Tätigkeit viel unterwegs ist.

Für meine Mutti hatte ich bereits vor Jahren eine Vorsorgevollmacht, mit allem, was dazu gehört (Bank, Gesundheit, Wohnung usw.). Dazu habe ich mir direkt vom Bundesministerium für Justiz die Vordrucke aus dem Internet gezogen und ausgefüllt. Der behandelnde Arzt hat es begutachtet und abgestempelt. Dort gibt es auch alle anderen "Vollmachten", u.a. zu Betreuungsrecht, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Vor allem eindeutig juristisch hieb- und stichfest formuliert. Der Link lautet

www.bmj.de/DE/Buerger/gesellschaft/Patientenverfuegung_node.html

oder direkt auf der Internetseite vom BMI nach Patientenverfügung suchen.

Als ich von meiner Krankheit erfahren habe, haben wir alle drei, mein Mann, unser Sohn und ich alle eine Vorsorgevollmacht mit gegenseitigem Einsetzen für uns alle ausgefüllt und bestätigen lassen. Weil, wenn einem selbst oder einem Angehörigen etwas passiert, dann kann es unter Umständen sein, daß man selbst als Angehöriger nicht vor seinen Partner oder Kind handeln darf. Habe das selbst im Krankenhaus bei einer Patientin erlebt, da kam dann ein vom Gericht bestellter Vormund, obwohl sie eine Tochter hatte, aber eben nichts geregelt war. Ist eigentlich schon ein totaler Witz!!! Deswegen hatte mich damals das Krankenhaus informiert und ich habe auch gleich gehandelt und bei meiner Mutti war es mit der Vorsorgevollmacht immer ausreichend. Muß auch nicht unbedingt von einem Notar beglaubigt sein, das Krankenhaus meinte damals, es sei nur Geldschneiderei. Habe auch in keinem Fall ein Beglaubigung gebraucht.

Vielleicht helfen Euch ja meine Angaben ein bißchen weiter. Ihr könnt auch gerne noch nachfragen, was Euch interessiert.

Liebe Grüße.

Andrea
wando
Dr. Orchidee
31.07.2013 16:56:23
@ 100-Wasser:
1) ALLES über das Thema Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht findet man auf der web-site des Bundesjustizministeriums
www.bmj.de
2) Pragmatisch gehaltene Formulare ebenfalls über die web-sites der jeweiligen Landesärztekammern ( z.B. Nordrhein: www.aekno.de )
Grüße, Orchidee
Dr. Orchidee
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