www.hirntumorhilfe.de
Herzlich willkommen im Forum der Deutschen Hirntumorhilfe!

Thema: Pflegeheim

Pflegeheim
littlekids83
13.07.2013 14:46:50
Hallo,

meine Schwiegermama bekommt jetzt noch 5 Tage Strahlentherapie. Die Chemo wurde ja Montag dieser Woche abgebrochen. Nach MRT Befund ist der Tumor während der fast 3 wöchigen Chemo/Strahlentherapie nicht kleiner geworden und es sind zwei neue Herde gefunden worden. Nach einem epileptischen Anfall letztes WE kann sie jetzt kaum mehr stehen geschweige denn laufen, nur mit 2 Leuten zur Unterstützung. Die Ärzte sagten meinem Schwiegervati, das sie Ende nächste Woche entlassen werden soll und dann in ein Pflegeheim muss da dies zu Hause nicht zu schaffen sei. Sie bekommt die Pflegestufe 2. Nun würde der Eigenanteil für das Pflegeheim für meinen Schwiegervater bei knapp 900 Euro liegen, beide haben eine LV. Nun ist es ja so, das, sollte das Geld dann nicht reichen, die Kinder unterhaltspflichtig gegenüber der Mutter sind. Und das macht mir riesengroßes Kopfzerbrechen.... Wir haben 3 Kinder, ein Haus und ein Auto, das noch nicht abgezahlt ist. Klar haben wir auch bissel Erspartes, aber es ist überschaubar. Mein Mann hat noch 2 weitere Geschwister, einer lebt in Scheidung und hat 2 Kinder und der andere ist ledig und hat sicher aucH einiges angespart. Nun meine Frage: Wisst ihr, wie hoch der Freibetrag ist, den man ansparen darf? Gehen die auch an unsere LV? In Deutschland darf man echt nicht schwer krank werden, dann hast du echt die A-Karte gezogen...
littlekids83
wando
13.07.2013 15:57:04
Liebe littlekids 83,

ich war vor knapp drei Jahren in einer ähnlichen Situation. Meine Mutti mußte aufgrund einer schweren Demenzerkrankung direkt vom Krankenhaus in die Kurzzeitpflege und von dort aus in eine vollstationäre Pflege.

Die Rente meiner Mutti reichte für das Heim nicht aus, so daß ich jeden Monat zusätzlich zu ihrer Rente und dem Pflegegeld noch rund 100 Euro zuzahlen mußte sowie für alle weiteren Ausgaben aufkommen muße. War zwar nicht immer leicht, habe ich aber gern gemacht, möchte ich nur ausdrücklich betonen!!! Würde ich auch immer wieder tun, auch, wenn es für mich Einschränkungen bedeutete.

Wie alt ist denn Deine Schwiegermutti, bekommt sie schon Rente? Die würde ja auch mit herangezogen werden.

Gesetzlich ist es ja so geregelt, daß man für den Unterhalt der Eltern "aufkommen muß". Wie hoch die Freibeträge sind, weiß ich nicht so genau. Man kann sich da aber bei den zuständigen Ämtern gut erkundigen, in meinem Fall ist es das zuständige Landratsamt gewesen. Ich weiß nur, daß, wenn ich einen Zuschuß hätte bekommen wollen, "alles", aber auch wirklich alles hätte offenlegen müssen, also "gesamtes Vermögen?!", Verdienst der Ehepartner, Grundstück, Ersparnisse, Erträge aus Versicherungen usw. Das wird alles mit zum Ansatz gebracht und zugrunde gelegt.

Die Aufwendungen für pflegebedürftige Familienangehörige können in der Steuererklärung mit zum Ansatz gebracht werden, alles aufheben und dokumentieren, muß als Anlage beigefügt werden.

In manchen Bundesländern kann man auch bei der Stadt ein sogenanntes "Pflege-Wohngeld" beantragen. Ist aber von Bundesland zu Bundesland verschieden. Das mußt Du mal erfragen. Sachsen hatte dieses Programm damals leider abgeschafft.

Ich glaube, man kann auch eine Art "Sozialhilfe" beantragen, die dann später zurückgezahlt werden müßte?! Das weiß ich aber nicht ganz genau, da mußt Du Dich mal bei Deinen zuständigen Ämtern kundig machen.

Eines weiß ich aber leider nur zu gut, egal, was Du beantragst, überall mußt Du immer das eigene "Vermögen" mit angeben, d. h. alles, was man hat, wird mit eingerechnet und sei es nur ein Euro zuviel, dann gibt es keinen Zuschuß.

Ich wünsche Dir/Euch viel Kraft für den Weg der vor Euch liegt und in erster Linie für Deine Schwiegermutti eine relativ beschwerdearme und schmerzfreie Zeit in einer guten Betreuung.

Liebe Grüße.

Andrea
wando
Tessa
13.07.2013 20:15:11
Hallo littlekids83,

nunja,ich weiss die Ärzte schlagen einem das Pflegeheim vor,und wenn ich mich dem immer so gefügt hätte dann wäre mein Mann,48Jahre,Glio IV, erstdiag.21/2010 schon sehr lange in einem untergebracht....,er hat seit einem Jahr Pflegestufe 3,ihr solltest zusehen das ihr diese auch für deine Schwigerma bekommt....und überlegen ob eine Betreuung zu Haus in Begleitung eines Pflegedienstes nicht doch realisierbar wäre.
Am Anfang kam dieser 3xtäglich zu uns,mittlerweile konnten wir reduzieren.
Es gibt bei Pflegestufe 3 auch durchaus die Möglichkeit für eine fachkundliche Betreuung 200,00€ zusätzlich zu bekommen....das ist eine Entscheidung durch dem MDK.
Hat eine Begutachtung schon stattgefunden...,wenn nein besteht die Möglichkeit sich zunächst einen guten Pflegedienst zu suchen die einen dann auch durch dieses Procedere begleiten und wissen worauf es ankommt....
Darüberhinaus habt ihr in schweren Zeiten noch die Möglichtkeit dann der kurzzeitpflege bzw. der Verhinderungspflege,diese kann sogar Stundenweise wohl abgerechnet werden....
was ich damit sagen will ist,versucht zu überlegen ob es nicht doch Alternativen gibt wo man sich finanziell gesehen nicht nackt ausziehen muss-ich kenn das Gefühl gut- und bin selbst froh das wir unseren Weg entgegengesetzter Meinung der Ärzte gefunden haben....,
Vielleicht ist es euch auch möglich euren Schwiegervater vor Ort mit zu unterstützen.....
Wir haben den Versuch gewagt und bisher damit gewonnen-die Möglichkeit für einen Pflegeplatz bleibt ja bestehen,fall`s es doch aus welchen Gründen auch immer zu Haus nicht funtioniert.....
Ich wünsch euch ganz viel Kraft für den bevorstehenden Weg,die braucht ihr allemal,egal ob zu Haus oder in einem Heim...

Alles Liebe
Tessa
Tessa
NACH OBEN