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Thema: Pflegestufe 1 oder doch schon Pflegestufe 2?

Pflegestufe 1 oder doch schon Pflegestufe 2?
tinchen
16.08.2013 22:07:02
Hallo,

wir haben heute nach Beantragung einer Pflegestufe und Besuch des Medizinischen Dienstes die Bestätigung der Pflegestufe 1 erhalten.
Nun überlegen wir: Akzeptieren oder eventuell doch Widerspruch und Beantragung der Pflegestufe 2 ???

Zum Sachverhalt:
Mein Mann ist an einem Glioblastom erkrankt, hat seither motorische Ausfälle. Vor 5 Wochen verschlechterte sich der Zustand innerhalb weniger Tage (Heparese = teilweise Halbseitenlähmung). Seither kann mein Mann nicht mehr allein (vom Sofa) aufstehen, einige Schritte Laufen üben wir derzeit mit der Physiotherapeutin mit Hilfe einer Gehbank. Ohne Anwesenheit einer "Aufsichtsperson" ist kein Aufstehen und Laufen möglich.

Mein Mann benötigt täglich Unterstützung in der Körperpflege = An- und Ausziehen von Hosen, Strümpfen, Bereitstellen aller Waschutensilien, Waschen des Unterkörpers.
Den Oberkörper kann er sich allein waschen, ebenso Zähneputzen und Rasieren - natürlich NUR wenn sich alles in Reichweite befindet.
Baden ist nicht mehr möglich, Stuhlgang erfolgt auf Schieber (nur mit Hilfe), Nutzung der "Ente" geht allein.
Thrombose-Strümpfe müssen täglich an- und ausgezogen werden.

Der gesamte Haushalt wird von mir erledigt. Dazu kommen regelmäßige Erledigungen für meinen Mann (Rezepte, Überweisungen, Medikamente holen, Behördengänge).

Mein Mann ist in psychiatrischer Behandlung (Depressionen, Angstzustände, Panik). Mit entsprechenden Medikamenten sind diese Beschwerden einigermaßen beherrschbar. In Streßsituationen zeigen sich leichte Verwirrtheit und Denkstörungen (Vor 3 Monaten hatte er schwere Denkstörungen und Verwirrtheit, zum Glück nahezu vorbei!) So kann ich mich häufig auf Aussagen meines Mannes nicht verlassen und muß wichtiges doch besser hinterfragen.

Die Zeit für die reine Grundpflege meines Mannes reicht nachweislich NICHT für Pflegestufe 2, der Gesamtzeitaufwand jedoch sehr wohl !!!

Lohnt sich ein Widerspruch oder ist die Pflegestufe 1 in unserem Fall in Ordnung? Dann akzeptieren wir es natürlich auch, wir wollen jedoch nicht auf uns zustehende Unterstützung verzichten.

tinchen
tinchen
Krissi
16.08.2013 22:55:53
Hallo tinchen,

Voraussetzung für Pflegestufe 2 wäre täglich mindestens 3 Stunden Hilfsbedürftigkeit, davon 2 im Bereich der Grundpflege, und zwar täglich zu 3 verschiedenen Zeiten. Zusätzlich muss mehrmals wöchentlich Hilfe im Haushalt erforderlich sein.

Wenn bei euch diese Voraussetzungen erfüllt sind, könnt Ihr einfach einen Antrag auf Erhöhung der Pflegestufe stellen. Es kommt dann erneut ein Gutachter. So wie du es beschreibst, hat dein Mann recht deutlich Anspruch auf Pflegestufe 2.

Alles Liebe!
krissi
Krissi
d.skopp
17.08.2013 12:55:16
Hallo tinchen, Widerspruch einlegen könnte man, schlechter werden wird es sicherlich nicht, wobei die Hürde, Pflegestufe 2 zu erreichen ganz schön hoch ist.
Meine Frau (Glio4) benötigt für alles (momentan funktioniert nur an- und ausziehen und zur Toilette gehen eigenständig, Trombosestrümpfe ausgenommen) Hilfe egal was. Es reicht trotzdem nur für Pflegestufe 1. Letztendlich ist nicht endscheidend welchen Zeitaufwand man persönlich aufwendet (wären ja annähernd 24h) sondern der lt. Katalog dafür anzusetzende Zeitaufwand (Bsp. mundgerechte Zubereitung der Nahrung 3x am Tag = 6min) ist ja lächerlich.
Aber auch in unserer Situation, man muss sich mit jeden anlegen und um alles streiten.

LG jens
d.skopp
Harry Bo
17.08.2013 18:23:04
Wichtig bei der Beurteilung der Pflegestufe ist neben der körperlichen Verfassung auch die geistige. Die koknitiven Fähigkeiten sind bei Hirntumorpatienten ebenfalls oft eingeschränkt.

Die Pflegeheime sind voll mit Demenzkranken in Stufe 2 und 3.
Diese können zwar viele Dinge noch selber, aber nur unter Aufsicht.
tebletten schlucken geht, aber nur, die die man einzeln gibt. Anziehen ja, aber nur wenn man dabei steht. Ständig unter Beobachtung, weil man versucht laufen zu gehen, Sachen verstecken, kaputtmachen, anziehen ausziehen nach belieben, schreien, weinen, hysterisch werden, die Probleme können so vielfältig sein und brauchen ständige Beobachtung, Anleitung und Hilfe.
Pfegestufe 1 ist nichts, immer Einspruch einlegen. Höherstufung klappt meist nicht beim ersten Versuch, Fehlversuche sind aber wichtig für den nächsten.

Gruß Harry
Harry Bo
Ria1645
18.08.2013 12:52:02
Hallo Tinchen,

Einspruch würde ich auf jedenfall erheben. (innerhalb 4 Wochen)
Für meine Mutter (hemiparese links gleich nach der op ) wurde zwar pflegestufe 2 gewertet. aber da ich uns deneher durch den zeitAufwand in stufe 3 sehe. Habe ich auch Widerspruch eingelegt. ich warte jetzt noch drauf was passiert. jedoch hatte ich diesmal etwas mehr Zeit mich zu informieren und Weiß jetzt welche Fehler ich beim ersten versuch gemacht habe:
Gerade mit den zeitangaben wie zuvor schon erwähnt: 6 Minuten für die mundgerechte nahrungszubereitung. reichen nicht. Aber alle Zeiten dürfen überschritten werden wenn es sich um die "aktivieren Pflege " handelt. d.h. der pflegende soll dazu gebracht werden es irgendwann wieder selbstständig zu machen.
Meine Mutter kann wenn man es genau nimmt nichts alleine machen. deshalb habe ich beim 1. Versuch auch immer voll Übernahme hingeschrieben da ich die Tätigkeit ja am ende doch selber zuende gebracht habe. das erschien mir einfacher. jetzt beim 2.VERSUCH entspricht es den Tatsachen: teilÜbernahme sie versucht alles selber und ich helfe nur. und dann kann das anziehen oder waschen sehr lange dauern und darf es auch.
Am meisten wert wird wohl auf die Ernährung gelegt. aber auch da kann dann beim essen mehr drinnen stehen. Einen Menschen zu jedem bissen zu überreden dauert länger als füttern.
Mir wurde auch geraten keine Zeiten nur die häufigkeiten einzutragen.
Habe mich aber dagegen entschieden, da im pflegetagebuch unserer kh Zeiten vorgesehen sind und ich auch im ersten versuch damit gearbeitet habe.

Ich hoffe ich konnte dir trotz der vielen Worte etwas weiterhelfen.
Liebe grüße Ria
Ria1645
d.skopp
18.08.2013 15:40:26
Hi Ria1645, letztendlich ist die Zeitvorgabe des MDK in Ansatz zu bringen, nicht die tatsächliche, das damit nicht im Ansatz klarzukommen ist, ist unstrittig (nur interessiert es keinen).
Warum sollte ein am Glio4 erkrankter, der der ansatzweise 3/4 des Tages mit schlafen verbringt Hilfe bedürfen?
Betroffene (ich zähle mich als Angehöriger indirekt auch als Betroffener) sehen das sicherlich and4ers)
LG jens
d.skopp
tinchen
19.08.2013 19:54:03
Hallo,
Danke für eure vielen, guten Ratschläge, die mir sehr geholfen haben. Teilweise haben wir Einzelheiten in PN noch näher "besprochen".

Der Haken an der ganzen Angelegenheit ist wohl, dass man viel mehr Zeit investiert, als im "Punktesystem" der Pflegeversicherung veranschlagt wird. Das ist sehr traurig, geht aber vielen Angehörigen hier im Forum so!

Unser ambulanter Pflegedienst (kümmert sich derzeit nur um Verbandswechsel einer Wunde an OP-Narbe und Wechseln der Thrombose-Strümpfe) ist der Meinung:
DERZEIT keine Chance auf Pflegestufe 2!
Wenn wir (hoffentlich bald!) den Einstiegssitz für die Badewanne erhalten, übernimmt der Dienst 1xwöchentlich das Duschen, das tägliche Waschen kann ich übernehmen (arbeite nur Teilzeit).

Mein Mann vergißt häufig etwas, fragt mehrmals nach - all dies ist aber für Außenstehende nicht auf Anhieb erkennbar (MDK!).
Mit der Nahrungsaufnahme haben wir gar keine Probleme, mein Mann hat einen sehr gesunden Appetit, ißt selbstständig und äußert häufig "Essenswünsche", die ich ihm gern erfülle. Das ich dabei viel Zeit für die Zubereitung+Servieren+Abwaschen benötige - ist ja keine Leistung der Pflegekasse.

Bei der Begutachtung war der letzte Satz der Dame vom MDK: "Wenn sich etwas am Befinden entscheidend verschlechtert,können Sie eine höhere Pflegestufe beantragen". Natürlich wünschen wir uns sehr, dass keine neuen Gesundheitsprobleme auftreten - andererseits müssen wir leider irgendwann mit einer Verschlechterung rechnen.

Seit 1 Woche führe ich ein Pflegetagebuch + trage vor allem Hilfen und Besorgungen ein, welche nicht täglich anfallen. Mal sehen, wieviel Stunden am Ende zusammenkommen. Es bleibt uns auch jederzeit die Möglichkeit, eine Höherstufung zu beantragen.

Liebe Grüße an alle
tinchen
tinchen
asta
20.10.2013 18:57:33
Hallo Tinchen, hab grad deinen Beitrag zur Pflegestufe gelesen. Wir haben noch keine Pflegestufe beantragt. Mein Mann kann durch die Chemo und Bestrahlung kein Essen mehr vorbereiten, wird schlecht. Sprachprobleme hat er leichte, vergisst aber viel. Alle Behördengänge muß ich erledigen. Ist meist sehr schwer von der Zeit, da ich wieder lange arbeiten gehe. Also steht uns überhaupt eine Pflegestufe zu?LG Asta
asta
wando
20.10.2013 19:23:09
Liebe Asta,

ich würde an Deiner/Eurer Stelle auf alle Fälle eine Pflegestufe beantragen. Das könnte/würde Dir vor allem sicherlich auch etwas Erleichterung bringen, wenn Du etwas Hilfe von einem Pflegedienst in Anspruch nehmen könntest, da Du ja auch berufsmäßig voll beansprucht bist.

Dein Mann sperrt sich ja etwas dagegen, aber vielleicht könnt Ihr es ja in einem günstigen Moment noch einmal in Ruhe besprechen. Es würde für ihn einiges leichter und für Dich natürlich auch.

Beantragen würde ich es auf alle Fälle. Vielleicht sprichst Du auch mal mit dem Sozialdienst, was Dich bedrückt. Mir haben die damals bei meiner Schwiegermutter und meiner Mutti sehr geholfen und mich unterstützt. Erst ging das über das Krankenhaus und dann über das Landratsamt, je nach dem wie die Städte und Gemeinden organisiert sind.

Einen Versuch ist es auf alle Fälle wert.

Liebe Grüße.

Andrea
wando
tinchen
20.10.2013 19:35:43
Liebe Asta,

Ende September und Anfang Oktober hattest du schon Beiträge ins Forum gestellt, in denen es sowohl um finanzielle Belastungen (Haus!), als auch um die Betreuung/Pflege deines Mannes ging. Du wolltest damals eine Pflegestufe sowie Schwerbehinderten-Ausweis für deinen Mann beantragen.

Bitte UNBEDINGT den Pflegstufenantrag an deine Pflegekasse absenden. Pflegestufe 1 steht deinem Mann ganz sicher zu. Es geht ja auch um Dich, du wirst entweder durch den Pflegedienst entlastet (Sachleistung) oder DU erhältst bei eigener Pflege Pflegegeld gezahlt (man kann auch beides kombinieren).
Es zählen nicht "nur" die körperliche Einschränkungen, auch die geistigen Fähigkeiten sind bei Hirntumorpatienten häufig eingeschränkt (bei manchen kaum, bei einigen sehr stark, ist sehr unterschiedlich).

Mehr als ablehnen kann der MDK die Pflegestufe nicht, dann kannst du dir immer noch überlegen, ob du Widerspruch einlegst.

Liebe Asta, bitte hole dir Unterstützung, sie steht euch bei der Erkrankung deines Mannes wirklich zu.

Liebe Grüße
tinchen
tinchen
Heide
20.10.2013 20:01:09
Liebe Asta,
bedenke bitte, dass die Mitarbeiter vom MDK nicht sofort kommen, sondern dass es Monate dauern kann. Wenn dann keine Pflegestufe erforderlich ist um so besser, nur ist dann schon mal jemand da gewesen und eine Aktualisierung bei Verschlechterungen sollen dann schneller gehen.
Gruß
Heide
Heide
Heide
20.10.2013 20:18:43
Hallo Tinchen,
so wie du eure Situation beschreibst, ist sie mit der unseren zum Zeitpunkt der Begutachtung in etwa gleichzusetzen. Vielleicht war es ein bisschen schlechter. Aber mein Mann hat die Pflegestufe 2 erhalten. Ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen, denn es könnte auch passieren, dass ein anderer Gutachter zu einem anderen Ergebnis kommt.
Gruß
Heide
Heide
stöpsel
21.10.2013 19:12:18
Hallo Tinchen,
habe jetzt erst Deinen Bericht gelesen. So, wie Du den Pflegeaufwand beschrieben hast, wirst Du leider nicht mit einem Widerspruch durchkommen. Die MDK - Gutachter arbeiten ihre Klatte ohne wenn und aber ab und fordern die Pflegebedürftigen zu bestimmten Bewegungen auf, stellen ihnen auch Fragen (das wirst Du ja auch so erlebt haben) Die gesetzlichen Grundlagen für eine Pflegestufe bietet keine Kulanz, auch wenn nur 1 Minute fehlen sollte!
Du mußt auch zwischen einer Behandlungspflege und der Körperpflege unterscheiden, da sie aus unterschiedlichen "Töpfen" kommen!
Es gibt noch die Möglichkeit der Beantragung von Leistungen für Demenzerkrankte des § 45 bAbs.1 Ziffer3 SGB XI. Als Folge der Tumorerkrankung habt Ihr hier bessere Möglichkeiten. Laßt Euch diesbezüglich auch von euren Pflegedienst oder deren Sozielarbeiter beraten.
Der Pflegebedarf kann sich natürlich schneller als man denkt erhöhen. Der Pflegedienst muss eine ausführliche Dokumentation führen, die sehr hilfreich sein kann ! Auch falls er mal zwischendurch ins KK muss, trotzdem Antrag stellen, denn das Datum der Antragsstellung zählt!
Für weitere Fragen kann ich Dir gerne Auskunft geben, da ich im ambulanten Dienst als Pflegerin und Demenzbetreuerin tätig bin/war (selbst erkrankt)
Liebe Grüße Stöpsel
stöpsel
Tiberius66
08.03.2016 17:55:25
Dein Beitrag ist zwar schon ein wenig älter aber ich denke es ist recht interessant zu wissen, dass sich nun endlich einiges bei den Pflegeleistungen getan hat. Somit kommen zum Beispiel mit dem neuen Pflegestärkungsgesetzt die Pflegegrade, die die Pflegestufen ablösen. Damit wird in Zukunft endlich nicht mehr geschaut, wieviel Zeit für die einzelnen Alltäglichkeiten benötigt wird. Es wird endlich auf den gesamten Aufwand eingegangen und nach diesem in die verschiedenen Pflegegrade eingeteilt.

Die Informationen habe ich aus einem recht interessanten Artikel:

Im Januar 2016 beschlossen, soll nun im Januar 2017 das neue Gesetz für unsere pflegebedürftigen Angehörigen in Kraft gesetzt werden.

An erster Stelle geht es in dem neuen Gesetz um die Personen, die pflegebedürftig sind und täglich Hilfe und Zuwendung benötigen.

Fakt ist, dass die täglichen Aufwendungen nicht mehr minütlich aufgelistet und dann abgerechnet werden, sondern der Pflegeaufwand wird umfassend mit Ihnen und einem Fachberater der Pflegeversicherung besprochen und dementsprechend in einen der fünf neuen Pflegegrade eingestuft. So kann, durch die Festlegung in einen Pflegegrad, niemand mehr bevor- beziehungsweise benachteiligt werden. Die Personen, die bereits einer Pflegestufe angehören, werden automatisch in den zugehörigen Pflegegrad eingestuft.

So wird die Pflegestufe 0 in den Pflegegrad 1 eingeteilt, die Pflegestufe 1 in den Pflegegrad 2, die Pflegestufe 2 in den Pflegegrad 3, die Pflegestufe 3 in den Pflegegrad 4 und die Pflegestufe Härtefall in den Pflegegrad 5.

Bei der Einstufung in Ihren entsprechenden Pflegegrad wird in Zukunft nicht mehr aufgemessen, wieviel Zeit für die einzelnen Alltäglichkeiten benötigt wird, sondern es wird vielmehr auf den gesamten Aufwand eingegangen. So können in Zukunft gerade auch die Menschen, die an Demenz oder einer anderen psychischen Erkrankung leiden, ganz anders berücksichtigt und eingestuft werden.

Die Höhe der finanziellen Leistung, die Ihrem Pflegegrad entsprechend bezahlt wird, ist von der Pflegekasse, bei der der betroffene Patient versichert ist, festgelegt und wird dem Angehörigen monatlich ausbezahlt der die Betreuung und Pflege übernimmt.

Hier noch zwei interessante Links zu dem Thema:
http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pflegestaerkungsgesetze/pflegestaerkungsgesetz-ii.html
http://www.actiovita.de/info_pflegestufen.html
Tiberius66
Wasa
08.03.2016 18:53:52
Danke für die Info.

Bei uns war heute der MDK. Ich muss sagen, es war sehr entspannt. Wir hatten sicher Glück mit der Bearbeiterin. Ich hatte das Gefühl, sie hat schon den Gesamtpflegeumfang berücksichtigt. Denn ich kann nicht in Minuten abrechnen, was Stunden dauert.

Ich weiß es zwar noch nicht 100% tig, aber ich denke wir haben Stufe 1.
Wasa
dejankiyan
08.03.2016 21:56:44
Wir haben zur Zeit auch die Pflegestufe I! Mein Vater ist durch die OP linksseitig gelähmt und auf den linken Auge sieht er fast nix mehr. Kann man wegen dem Auge die Pflegestufe 2 beantragen!
dejankiyan
tinchen
08.03.2016 22:16:57
Hallo,

diesen Thread habe ich vor reichlich 2,5 Jahren eröffnet und war verwundert, als ich HEUTE in meinen Mails eine Information:
"auf Ihren Beitrag vom 16.8.2013 wurde geantwortet" fand.

Aber diese Frage nach der Pflegestufe ist immer wieder aktuell...

Wir haben übrigens im August 2013 KEINEN Widerspruch eingelegt und die Pflegestufe 1 erstmal akzeptiert.

Etwa 6 Monate später beantragten wir jedoch eine Höherstufung, da mein Mann bedauerlicherweise noch weitere Einschränkungen hatte und uns der ambulante Pflegedienst dazu riet.
Der "MDK" kam erneut zur Begutachtung und mein Mann erhielt dann die Pflegestufe 2

Ich denke, es sind manchmal Kleinigkeiten, die über die Anerkennung der Pflegestufe 1 oder 2 entscheiden.

Und ganz ehrlich: Auch das (gerade bei einem Hirntumor) oft schwankende Befinden der Patienten spielt eine Rolle. Mein Mann hatte zu diesem Zeitpunkt durchaus relativ "gute Tage" und wenig später sehr "schlechte Tage", an denen gar nichts ging ....
Auch die Gutachter vom MDK sind sicher hin und wieder unterschiedlicher Meinung, wenn die Zuerkennung (1 oder 2) grenzwertig ist....

Euch allen viel Durchhaltevermögen und alles Gute
tinchen
tinchen
Maxchen
08.03.2016 22:53:12
Hallo Dejankijan,
also, als es bei meinem Mann von Pflegestufe 1 auf 2 ging, hat der Pflegedienst gesagt, daß Leute mit Pflegestufe 1 noch mit dem Fahrad allein im Dorf unterwegs sind.
Eine halbseitige Lähmung ist auf alle Fälle 2.
LG Maxchen
Maxchen
suace
08.03.2016 23:11:52
Es hängt auch ein bißchen vom Wohlwollen der Gutachter ab. Wir hatten eine Dame, die mir immer ein bißchen nachgeholfen hat. "Wenn Ihr Mann aufm Klo war, müssen Sie ihm doch sicher die Kleidung richten"
Man muß echt jeden Scheiß angeben um auf die für die Einstufung erforderlichen Pflegeminuten zu kommen - also Sachen die man mal so eben nebenbei macht müssen aufgeführt sein (wie Kleidung richten, kochen, Getränk reichen etc.)
suace
Padivofe
09.03.2016 13:33:19
Hallo zusammen,

Ich habe schon öfter Widerspruch eingelegt und jedesmal Erfolg gehabt.

Es ist zu ermitteln, wie würde der Betroffene allein zurechtkommen? Kann er allein essen, heißt es noch lange nicht, dass er sich das Essen auch zubereiten kann. Wäre er überhaupt in der Lage, Nahrungsmittel zu beschaffen? Wie sieht es mit der Durchführung der Hygiene aus? Wohnungspflege usw.

Mein Mann (Glioblastom) konnte einen Hund nicht von einer Katze unterscheiden. Ohne Hilfe wäre es überhaupt nicht gegangen und das sehr schnell kurz nach Feststellung der Diagnose.

Es gilt immer das Maß der Notwendigkeit.

Schaut mal unter:

richtlinien gkv-spitzenverband pflegebedürftigkeit

War sehr hilfreich und interessant. Es gäbe noch die Möglichkeit einen unabhängigen Pflegesachverständigen aufzusuchen. Die muss man zwar selbst bezahlen, aber sie kennen sich in dem Gesetzesdschungel aus, beraten, legen Widerspruch ein und ziehen im schlimmsten Fall gutachterlich vor Gericht. Die Kosten halten sich im Rahmen.

LG Padivofe
Padivofe
Wasa
20.03.2016 22:49:00
Mein Mann hat jetzt die Pflegestufe 2 bekommen, mit 1 hatte ich gerechnet.

Nach dem 1. ZYKLUS Chemo geht es ihm so schlecht, dass er nicht mehr die 15 Stufen zum Schlafzimmer hochkommt und ich ein Pflegebett beantragen muss
Wasa
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