Silke[a]

Hallo,

mein Mann ist 44 und 20 Monate nach der Diagnose Glioblastom wird sich unser gemeinsamer Weg wohl in absehbarer Zeit trennen...
Der medizinische Dienst bewilligt nur Pflegestufe 2. Wer hat Erfahrung mit Widersprüchen und Argumentation? Ich kann es einfach nicht fassen. Mein Mann ist bettlägrig, halbseitig gelähmt, kann nicht mehr sprechen und ist einfach hilflos. Was muß denn passieren um Stufe 3 zu bekommen?
Danke im voraus für alle Antworten.
Gruß Silke

Guido[a]

Hallo Silke,

Erfahrungen mit der Pflegeversicherung habe ich (noch) keine, da mein Vater auch ein GBM hat. Zusätzliche Infos kannst Du aber hier finden:
http://www.bmgesundheit.de/themen/pflege/ueberbl/vers.htm
(Bundesministerium für Gesundheit)
Meine Schlussfolgerung mit dem dort geschriebenen wäre, hart mit der Krankenkasse zu verhandeln und als erstes Ziel durch all deren interne Instanzen zu gehen (Sachbearbeiter>Manager>Landesstelle>Zentrale etc.)

Guido

Scheefee

Hallo Silke,

bei Deiner Sachlage kann ich Deinen Ärger durchaus verstehen! Die vom MDK haben ihre Vorgaben und ihren "Katalog" welchen sie abarbeiten und danach eine Entscheidung/Gutachten erstellen.
Füge Dir mal die Kriterien für die Pflegestufen bei. Demnach müßtest Du auch glaubhaft machen, daß Dein Mann auch nachts Hilfe vom Pflegedienst benötigt. Vielleicht kann man mit einem ärztlichen Gutachten (Epi-Anfälle, Lagerungswechsel als Decubitusprophylaxe, nächtliche Verabreichung von Med. (oral, s.c., i.v.) etc.) mehr erreichen.!? Evtl. ist der Pflegedienst, welchen Du Dir ausgesucht hast, auch so nett, und schätzt die Pflegebedürftigkeit Deines Mannes schriftlich (und kostenlos, schließlich ist es der Pflegedienst Deines Vertrauens und Du willst nur diesen...) ein. Die haben ständig mit diesen Anträgen zu tun und kennen sich sicher damit aus. Auf jeden Fall würde ich in Widerspruch gehen und vorallem die Sache dringend machen!!! Du/Ihr habt eben (leider!) keine Zeit für lange Einspruchsverfahren. Bitte dringend um eine erneute Überprüfung!! Erkläre, daß es sich um eine Palliativpflege handelt...

Euch Beiden alles Gute !!

- Pflegestufe I - Erheblich Pflegebedürftige
Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität (Grundpflege) für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der erforderliche zeitliche Hilfebedarf muss im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten betragen. Davon müssen mehr als 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen.


- Pflegestufe II - Schwerpflegebedürftige
Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der erforderliche zeitliche Hilfebedarf muss im Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden betragen. Davon müssen mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen.


- Pflegestufe III - Schwerstpflegebedürftige
Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der erforderliche zeitliche Hilfebedarf muss im Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden betragen, davon mindestens vier Stunden für die Grundpflege.
Bei Kindern ist von dem zusätzlichen Hilfebedarf gegenüber einem gesunden gleichaltrigen Kind auszugehen.


Damit sich der Gutachter ein zutreffendes Bild von der Situation des Pflegebedürftigen machen kann, sollte man sich auf den Besuchstermin sorgfältig vorbereiten. Zu diesem Zweck kann auch ein übersichtliches Pflegetagebuch bei der Pflegekasse angefordert werden, in das eine Woche lang genau eingetragen werden kann, wie die Pflege bisher aussieht. Das ist mit relativ wenig Aufwand verbunden, weil Rubriken und Spalten für alle wichtigen Pflegetätigkeiten bereits vorgedruckt sind. Man braucht nur noch den Zeitaufwand einzutragen, beispielsweise für morgens für das Ankleiden und abends für das Auskleiden. Die Tagebuchaufzeichnungen geben Sicherheit für das Gespräch mit dem Gutachter: Man ist auf seine Fragen vorbereitet und hat bereits Angaben für die Beantwortung parat. Und ist sicher, dass in der ungewohnten Begutachtungssituation nichts vergessen wird.

Gruß
Scheefee

Schneefee[a]

PS: Vielleicht lohnt es sich auch, Euren Behindertenbeauftragten einzuschalten (sind i.d.R. vom Senat und Regional ansässig, im Telefonbuch zu finden) die sind dafür da, Eure Interessen zu vertreten und Euch Hilfen anzubieten...

Petra[a]

Liebe Silke,
zunächst ganz liebe Grüsse aus dem Fl.-Institut an euch beide. Als kleiner Hinweis: für die verschiedenen Pflegestufen sind unterschiedliche Kriterien massgeblich. Es ist sinnvoll, beim Antrag auch die im Pflegegesetz verankerten Formulierungen benutzen, ich weiss nicht, ob du das Gesetz hast? War der MDK bei euch zu Hause, um sich die Situation vor Ort anzusehen? Wenn nicht, lade ihn ein, damit er sich ein persönliches Bild machen kann und niht nur die Unterlagen beurteilen muss. Besorge dir Atteste und Bescheinigungen über den Zustand von A., auch von betreuenden Psychologen, ich denke da an H. und B., notfalls würde ich mir auch einen Anwalt nehmen. Es geht bei den Pflegestufen nicht darum, was jemand allein "könnte", sondern darum, was jemand allein in der Lage ist zu tun. Wenn du Gesetzestexte brauchst oder eine Adresse von einem Anwalt, ruf mich einfach an, die Tel.nr. hat Else.
Nochmals ganz liebe Grüsse von Petra

Silke[a]

Danke Petra/Schneefee/Guido für Eure Informationen. Damit ist mir/uns sehr geholfen.
Petra, Grüße ans Zentrum. War sehr überrascht, daß Du in diesem Forum recherchierst.
Gruß Silke

Bettina[a]

Hallo Silke aus Erfahrung weiß ich das deinem Mann die Pflegestufe 3 zusteht.

Viele Grüße Bettina

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