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Thema: Pflegestufenbescheid/Widerspruch

Pflegestufenbescheid/Widerspruch
fdikdav
29.05.2017 15:15:42
Hallo liebe User,
ich habe ein Problem und hoffe, Ihr könnt mir aus Erfahrung helfen? Nach einer Ersteinstufung in die Pflege (1) befinden wir uns im Widerspruch. Wir meinen, es müsste Stufe 2 sein. Zumindest bis April des Jahres 2017. Jetzt wollen wir parallel einen Antrag auf Neubegutachtung stellen, da der Zustand rapide verschlechtert ist. Wir dachten, dass irgendwann nach dem Widerspruch (wann auch immer darüber entscheiden wird) klar ist, welches Pflegestufe von November bis April galt und welche Stufe ab Mai. Lt. Pflegekasse sei das aber nicht so. Wir müssten uns entscheiden. Entweder Widerspruch oder Neuantrag.

Wenn ich den Widerspruch wähle, wird aber nur auf den Zustand aus November abgestellt (der war besser) - nicht aber auf den schlechten Zustand jetzt (Bettlägrig, palliative Betreuung).

Was soll ich denn jetzt machen?
fdikdav
andrearoger
29.05.2017 16:24:42
Hallo fdikdav !
Habe dir was geschrieben.Widerspruch und Neuantrag gleichzeitig ist möglich.Habe es selber durch.
Gruß
Andrea
andrearoger
Harte Nuss
29.05.2017 19:54:22
Hallo fdikdav,
du kannst auch darauf bestehen, dass es dieses Mal ein andere Gutachter ist. Habe ich bei meinen Eltern so gehandhabt.
Viel Erfolg harte Nuss
Harte Nuss
PinkeSocke
29.05.2017 23:49:51
Hallo,
Bei uns hat ein Gutachter im Januar Pflegegrad 2 festgestellt. Na ja hätte mir auch lieber einen anderen Gutachter gewünscht. Haben im März einen Verschlimmerungsantrag gestellt. Nach kurzem Gespräch (diesmal nur telefonisch) sagte der neue Gutachter, wir sollen uns keine Sorgen machen, er würde Pflegegrad 4 befürworten.
Habe bestimmt 4 oder 5 mal nachgefragt bei der KK. Sie wären etwas im Rückstand. Hat dann nochmal 7 Wochen gedauert. Pflegrad 4 wurde dann rückwirkend erteilt.
LG PinkeSocke
PinkeSocke
KaSy
01.06.2017 15:33:22
Ähnlich wie "Pinke Socke" geschrieben hat, wurde mir von der Pflegekasse der Krankenkasse geraten, einen "Höherstufungsantrag" zu stellen, um einen höheren Pflegegrad zu erhalten.
Der Termin des Antrags oder Höherstufungsantrags bzw. dessen Eingang bei der Pflegekasse ist der Termin, ab dem der (höhere) Pflegegrad wirksam wird, (wenn ein höherer festgestellt wird).
(Seit dem 1.1.2017 wurden die bisherigen Pflegestufen auf Pflegegrade umgestellt.)
KaSy
KaSy
fdikdav
16.08.2017 14:17:11
Ich habe es geschafft! PG 4 und letztlich 5.
Leider ist meine Freundin zwei Tage später verstorben.
fdikdav
Firmin
16.08.2017 15:52:44
Wir sind auch im Widerspruch wegen Pflegegrad 1 bei meiner Frau, es muss auf jeden Fall Pflegegrad 2 sein. Die KK teilte uns mit, dass der MDK so ausgelastet sei, dass wir erst in 3-6 Monaten einen neuen Termin bekommen. ist das normal mit diesen Wartezeiten?
Firmin
Andrea 1
18.08.2017 16:54:50
Hallo Firmin,
also 3 bis 6 Monate halte ich schon für ein starkes Stück!
Vermutlich würde ich da persönlich aufkreuzen und nachfragen, wenn Du telefonisch oder schriftlich mit so einer enormen Wartezeit abgespeist wirst.
So 2 bis 3 Monate scheint inzwischen "normal" zu sein, aber noch länger... Da kann alles und nichts passieren, wenn deine Frau so dringend Hilfe braucht, dann würde ich vielleicht noch mit der Rentenversicherung oder dem VdK (falls ihr dort schon Mitglied seid) sprechen, ob die dich evtl. dabei unterstützen können.
Wünsche euch viel Glück, dass euch schneller geholfen wird!
LG Andrea
Andrea 1
Alf
19.08.2017 08:54:43
Hallo Firmin
Leider sind die Wartezeiten mittlerweile normal.Ich selbst hab auch nur pflegegrad1 und warte bis nächstes Jahr mit neuem Antrag.Bis jetzt hab ich bekommen!Pflegebetten und alle 14 Tage Haushaltshilfe da ich alleinstehend bin verwitwet.Mehr gab es nicht.
Wünsch Dir alles Gute
Gruß
Alf
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