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Thema: Presse: Chronisch Kranke

Presse: Chronisch Kranke
Oliver L.
22.01.2004 21:37:34
Auch Fahrtkostenerstattung ist geregelt


Einigung: Chronisch krank ist, wer...

veröffentlicht am veröffentlicht: 22.01.04 -07:08, akt.: 22.01.04 -16:46 Uhr Uhr


Bisher offene Frage der Gesundheitsreform sind geklärt. Foto: AP
Bonn (rpo). Ärzte und Krankenkassen haben sich nach einer sechsstündigen Sitzung auf eine Fahrtkostenerstattung und eine Definition chronisch Kranker geeinigt. Die Einigung ist deshalb wichtig, weil chronisch Kranke weniger Zuzahlungen leisten müssen.
Nach der Sitzung erklärte der Vorsitzende des Ausschusses, Rainer Hess, als chronisch krank gelte künftig der Patient, der sich in einer Dauerbehandlung befinde, die mindestens einen Arztbesuch pro Quartal erforderlich mache. Zusätzlich müsse der Patient entweder in Pflegestufe 2 oder 3 eingestuft sein oder eine Behinderung beziehungsweise Erwerbsminderung von mindestens 60 Prozent eingetragen haben.

Als Chroniker gelten aber auch Patienten, denen vom Arzt bescheinigt wird, dass ein Absetzen der Behandlung (medizinische Behandlung, Psychotherapie, Arzneimitteltherapie oder Behandlungspflege, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) eine lebensbedrohliche Verschlimmerung herbeiführen würde, die Lebenserwartung vermindern würde oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität bedeuten würde. Für alle diese Patienten gilt dann eine jährliche Zuzahlung von höchstens einem statt zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens.

Kosten für die Fahrt zur Behandlung können die Krankenkassen künftig übernehmen bei Strahlen- und Chemotherapie und bei Dialyse. Zusätzlich zu diesen bereits kurz nach In-Kraft-Treten der Reform wieder in den Katalog aufgenommenen Krankheiten können Fahrtkosten aber auch erstattet werden, wenn "vergleichbare Umstände und Behandlungen" vorliegen. Außerdem gilt die neue Regelung für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Erblindung oder besonderer Hilfsbedürftigkeit sowie unter vergleichbaren Umständen auch dann, wenn kein Schwerbehindertenausweis vorliegt.

Das Bundesgesundheitsministerium habe angekündigt, dem zuzustimmen, so dass die Fahrtkostenregelung bereits ab (dem morgigen) Freitag gelten könne, sagte Hess. Der Ausschussvorsitzende erklärte, es sei klar, dass durch die "relativ großzügige Regelung" die politischen Einsparziele der Gesundheitsreform "unter Umständen so nicht mehr eingehalten werden können".


aus Rheinische Post
Oliver L.
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