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Kassen-Gutachten belastet Ärztin schwer
STERBEHILFE Medizinerin verschweigt Patienten offenbar tödliche Diagnose - Klinik-Leitung kritisiert Untersuchung
Die Ärztin habe den Patienten die tödliche Wirkung der Schmerztherapie verschwiegen. Sie habe den Tod "bewusst initiiert", heißt es in einem Gutachten.
DPA - Die der unerlaubten Sterbehilfe beschuldigte Ärztin aus Hannover hat ihre Patienten einem "Spiegel"-Bericht zufolge meist nicht ausreichend aufgeklärt. Schwer kranke Opfer hätten offenbar weder von ihr erfahren, dass sie an einer unheilbaren Krankheit leiden, noch wussten sie von der tödlichen Wirkung der Schmerztherapie, berichtete das Magazin unter Berufung auf ein Schreiben der Internistin an das Verwaltungsgericht Hannover. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Tötung von 76 Kranken.
Das Magazin berichtete unter Berufung auf ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, dass ein 52-jähriger Mann mit Speiseröhren-Krebs und einer Metastase im Gehirn, der ohne Schmerzen und in normalem Allgemeinzustand in die Klinik eingeliefert worden sei, 16 Tage später gestorben sei. Ohne jegliche Chemo- und Strahlentherapie hätte er mindestens noch mehrere Monate leben können, berichtete der "Spiegel". Eine 63-jährige Frau sei sogar nur mit einer Gürtelrose in die Klinik gekommen. Gegen am ersten Tag aufgetretene Lungenprobleme habe die Ärztin der Frau Morphium verordnet, an dem sie gestorben sei.
Der "Focus" berichtete unter Berufung auf das Gutachten von einem Mann mit einem Hirntumor, der an einer Valium- und Morphin-Vergiftung gestorben sei. Ohne die kurzfristige Umstellung von Krebsmedikamenten auf die Schmerz- und Schlafmittel hätte der Mann noch monatelang gelebt, berichtete das Magazin unter Berufung auf das Gutachten. Ein weiterer Gutachter komme zu dem Schluss, dass die Ärztin den Tod dieses Patienten "bewusst initiiert" habe.
Die Paracelsus-Klinik kritisierte dagegen, diese Gutachter hätten zu wenig Erfahrung mit der Schmerztherapie. Die Staatsanwaltschaft gab inzwischen ein eigenes Gutachten in Auftrag.