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Thema: Presse: Kassen-Gutachten belastet Ärztin schwer

Presse: Kassen-Gutachten belastet Ärztin schwer
Thomas[a]
07.10.2003 18:59:16
Kassen-Gutachten belastet Ärztin schwer

STERBEHILFE Medizinerin verschweigt Patienten offenbar tödliche Diagnose - Klinik-Leitung kritisiert Untersuchung

Die Ärztin habe den Patienten die tödliche Wirkung der Schmerztherapie verschwiegen. Sie habe den Tod "bewusst initiiert", heißt es in einem Gutachten.

DPA - Die der unerlaubten Sterbehilfe beschuldigte Ärztin aus Hannover hat ihre Patienten einem "Spiegel"-Bericht zufolge meist nicht ausreichend aufgeklärt. Schwer kranke Opfer hätten offenbar weder von ihr erfahren, dass sie an einer unheilbaren Krankheit leiden, noch wussten sie von der tödlichen Wirkung der Schmerztherapie, berichtete das Magazin unter Berufung auf ein Schreiben der Internistin an das Verwaltungsgericht Hannover. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Tötung von 76 Kranken.

Das Magazin berichtete unter Berufung auf ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, dass ein 52-jähriger Mann mit Speiseröhren-Krebs und einer Metastase im Gehirn, der ohne Schmerzen und in normalem Allgemeinzustand in die Klinik eingeliefert worden sei, 16 Tage später gestorben sei. Ohne jegliche Chemo- und Strahlentherapie hätte er mindestens noch mehrere Monate leben können, berichtete der "Spiegel". Eine 63-jährige Frau sei sogar nur mit einer Gürtelrose in die Klinik gekommen. Gegen am ersten Tag aufgetretene Lungenprobleme habe die Ärztin der Frau Morphium verordnet, an dem sie gestorben sei.

Der "Focus" berichtete unter Berufung auf das Gutachten von einem Mann mit einem Hirntumor, der an einer Valium- und Morphin-Vergiftung gestorben sei. Ohne die kurzfristige Umstellung von Krebsmedikamenten auf die Schmerz- und Schlafmittel hätte der Mann noch monatelang gelebt, berichtete das Magazin unter Berufung auf das Gutachten. Ein weiterer Gutachter komme zu dem Schluss, dass die Ärztin den Tod dieses Patienten "bewusst initiiert" habe.

Die Paracelsus-Klinik kritisierte dagegen, diese Gutachter hätten zu wenig Erfahrung mit der Schmerztherapie. Die Staatsanwaltschaft gab inzwischen ein eigenes Gutachten in Auftrag.
Thomas[a]
Jörg[a]
07.10.2003 22:44:07
Krebsärztin wirft AOK Kampagne vor

Die Internistin Mechthild B., gegen die wegen fahrlässiger Tötung in 76 Fällen ermittelt wird, hat die Vorwürfe gegen sich zurückgewiesen. Es handele sich bei den Anschuldigungen um eine "Kampagne" der AOK gegen die Paracelus-Klinik in Hannover-Langenhagen.


AP - Sie habe niemanden, der noch leben könne, getötet, sagte die Ärztin, die 20 Jahre lang an einer privaten Klinik in Hannover-Langenhagen gearbeitet hatte: "Ich bin kein Todesengel", so die 53-Jährige. Zu der Sterbebegleitung hätten Gespräche mit Patienten und Angehörigen gehört. Todkranke Patienten habe sie höhere Dosen Morphium gegeben - dies sei aber nichts Ungewöhnliches, so die Internistin.
Sie sieht hinter den Vorwürfen eine Kampagne der AOK, die sie als Person angreife - aber die Paracelsus-Klinik meine. Man wolle das Krankenhaus im Rahmen der Sparmaßnahmen schließen. Die Internistin wies auch die Anschuldigung zurück, die Patientenakten seien nicht ordentlich geführt worden. Jedes Medikament, das sie verabreicht habe, sei auch dokumentiert worden.

Ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) kommt aber zu ganz anderen Ergebnissen: Demnach hat die Ärztin zahlreichen Kranken einen Cocktail aus hoch dosiertem Morphium und dem Beruhigungsmittel Valium verabreicht, der zum Erstickungstod führen kann und allenfalls in der Sterbehilfe eingesetzt wird.

Manche Patienten hätten aber bei angemessener Therapie noch nicht sterben müssen. "Gewichtige Anhaltspunkte" sprächen für "schwere Diagnose- und Therapiefehler, die die Patientin wohl erst in den lebensbedrohlichen Zustand brachten", heißt es etwa in einem begutachteten Fall.

In dem 59-seitigen MDK-Papier wird die Krankengeschichte eines 52-jährigen Mannes mit Speiseröhren-Krebs und einer Metastase im Hirn geschildert, der ohne Schmerzen und in normalem Allgemeinzustand in die Klinik eingeliefert worden war. Nach 16 Tagen sei der Mann gestorben, obwohl er ohne jegliche Chemo- und Strahlentherapie "noch Monate, möglicherweise länger" hätte leben können.

Eine 63- jährige Frau sei sogar nur mit einer Gürtelrose in die Klinik gekommen. Als am Tag nach der Aufnahme plötzlich Lungenprobleme aufgetreten seien, habe Mechthild B. die Patientin nicht etwa in ein anderes Krankenhaus mit Intensivstation verlegen lassen, sondern nur ihr "Schmerzprogramm" verordnet, kritisieren die Gutachter. Auch diese Frau sei an der Morphiumgabe gestorben.

Für das Verwaltungsgericht Hannover, das vor zwei Wochen den sofortigen Entzug der Approbation durch die Bezirksregierung bestätigt hatte, handelt es sich bei den Vorfällen möglicherweise gar nicht um zulässige Sterbehilfe. Es stehe im Raum, dass Mechthild B. "sich selbst zur Herrin über Leben und Tod" aufgeschwungen habe, heißt es in dem Gerichtsbeschluss.
Jörg[a]
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