Unterstützen Sie unsere Arbeit für Hirntumorpatienten. Jeder Beitrag hilft.

Jetzt spenden

Tanja[a]

PCB-Fall: Pithan macht Druck auf Zivilkammer


Dienstaufsichtsbeschwerde soll das ins Stocken geratene Verfahren wieder in Schwung bringen. Rechtsanwalt: "Ich benötige den beantragten Beweisbeschluss, um onkologisches Gutachten in Auftrag geben zu können." Sonst noch 2003 in erster Instanz
Von Martin Messy

LÜDENSCHEID [MZ] "Ich greife nur äußerst ungern zur Dienstaufsichtsbeschwerde. Aber alle anderen Möglichkeiten der Kontaktaufnahme mit der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hagen sind gescheitert. Das ist mir restlos unverständlich", sagt der Lüdenscheider Rechtsanwalt Detlef Pithan. Er beabsichtige damit nicht, irgendeinen Verantwortlichen zu bestrafen, sondern dass auf kurzem Dienstweg das arg ins Stocken geratene Verfahren im PCB-Fall wieder in Schwung komme. "Da reicht vielleicht ein Gespräch des diensthöheren Richters mit dem Vorsitzenden Richter der 2. Zivilkammer und es kommt endlich mal ein Anruf", hofft Pithan. Ansonsten befürchte er, dass das Verfahren noch im kommenden Jahr in erster Instanz verhandelt werde.

Pithan wartet auf einen beantragten Beweisbeschluss der 2. Zivilkammer, den er bereits am zweiten Verhandlungstag im Mai des vergangenen Jahres gestellt hatte. "Wenn der Beschluss vorliegt, kann ich einen Vertreter der Ärztekammer beauftragen, ein onkologisches Zusammenhangs-Gutachten zu erstellen und einen entsprechenden Kostenzuschuss bekommen. Denn das Gutachten wird sicherlich mehrere 1000 Euro kosten", erklärt Pithan..

Mit dem Gutachten, dem eine genaue Untersuchung des inzwischen 16-jährigen, an einem Gehirntumor leidenden Michael zugrunde liegen wird, will der Rechtsanwalt einen Zusammenhang zwischen der hohen PCB-Belastung an der Gevelndorfer Grundschule und der Erkrankung des Jungen nachweisen. Michael ging dort von 1991 bis 1997 zur Schule. Pithan klagt die Stadt Lüdenscheid an, mit PCB belastete Kondensatoren an der Grundschule nicht rechtzeitig ausgewechselt zu haben. Die Stadt habe schon seit Mitte der 80-er Jahre davon gewusst, aber erst Ende 1997, Anfang ´98 auf öffentlichen Druck hin etwas unternommen. Die Stadt streitet dies ab.

Wie berichtet, fordert Pithan von der Stadt ein Schmerzensgeld in Höhe von rund 128 000 Euro und einen Schadensersatz von rund 25 560 Euro. Auch eine Klassenlehrerin hatte am 2. Verhandlungstag ausgesagt, sie habe in dem PCB-belasteteten Klassenraum immer wieder über gesundheitliche Probleme geklagt.

[06.06.2002]

Antworten nur für eingeloggte Benutzer möglich

Nur angemeldete Nutzer können eine Antwort erstellen. Bitte loggen Sie sich ein oder erstellen Sie einen Account.