Lupo[a]
Suva haftet nicht für unentdeckten Hirntumor
(Schweizer Tageblatt)
(sda) Die Suva haftet nicht für die Folgen eines Hirntumors, der bei der Unfall-Behandlung eines Thurgauers unentdeckt geblieben ist. Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) hat die Beschwerde der Mutter des inzwischen Verstorbenen abgewiesen.
Der Mann war im Januar 1997 bei einem Autounfall verletzt worden. Die Genesung verlief zunächst ohne Komplikationen, der Mann litt aber später unter anhaltenden Kopfschmerzen. Erst im Juni 1998, nach mehreren ärztlichen Untersuchungen, wurde dann ein Hirntumor entdeckt. Kurz darauf wurde er notfallmässig operiert. Im Januar 2000 erklärte sich die Suva für die Unfallfolgen leistungspflichtig. Gleichzeitig lehnte sie es ab, die Behandlungskosten der Tumorerkrankung zu übernehmen, wogegen der Mann Beschwerde erhob. Nachdem er im Januar 2001 an seinem Krebsleiden gestorben war, übernahm seine Mutter den Prozess. Nach dem Thurgauer Verwaltungsgericht hat nun auch das EVG ihre Beschwerde abgewiesen. Laut den Luzerner Richtern muss die Suva gemäss Unfallversicherungsrecht für Schäden aufkommen, die «mit den durch den Unfall erfolgten Heilbehandlungen und medizinischen Abklärungsuntersuchungen» in einem Zusammenhang stehen. Das sei hier nicht der Fall.