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Anwendung von Temozolomid beim primären Glioblastom nun auch vom National Institute for Health and Clinical Excellence (NICE) abgelehnt
Nachdem das SMC (Scottish Medicines Consortium) aus Wirtschaftlichkeitsgründen die Anwendung von Temozolomid in der Primärtherapie von Glioblastomen abgelehnt hat, schließt sich nun auch das National Institute for Clinical Excellence (NICE) dieser Entscheidung mit der Erklärung vom 14. März 2006 an.
Das NICE gehört zum britischen staatlichen Gesundheitsdienst (National Health Service). Seine Aufgabe ist es, umfassende verbindliche und verlässliche Empfehlungen für Patienten, die medizinische Fachwelt und die Öffentlichkeit zu den aktuellen Best Practices, den besten Behandlungsmöglichkeiten, abzugeben. Obwohl es eine nationale Behörde ist, werden seine Empfehlungen zunehmend auch in anderen Ländern verfolgt. Gutachten von NICE werden mitunter bei Erstattungsverhandlungen hinzugezogen. NICE nimmt daher über seine unmittelbare geographische Ausrichtung hinaus Bedeutung an. Entscheidungen des Instituts können demnach als wegweisend auch in Hinblick auf Entwicklungen auf dem gesamten europäischen Markt betrachtet werden. Das Institut wurde im April 1999 als eine Sondergesundheitsbehörde für England und Wales gegründet, um klinische Spitzenleistungen und den wirksamen Umgang mit den Ressourcen innerhalb des National Health Service zu fördern.
Ebenso wie das SMC wird auch das NICE die Anwendung von Temozolomid kombiniert mit einer Strahlentherapie für die Behandlung von neu diagnostizierten höhergradigen Hirntumoren [zum Beispiel Glioblastoma multiforme (GBM)] nicht empfehlen. Das Medikament wird nach Angaben des Instituts in einer Ausnahmeregelung nur für Patienten mit einem neu diagnostizierten hochgradigen Gliom als empfehlenswert eingestuft, wenn der Patient einen Karnofsky-Status von 100% hat. Dieser setzt den Normalzustand des Patienten, folglich ohne Beschwerden oder manifeste Erkrankungen voraus.
Des Weiteren wird Temozolomid nicht als durchgängige Behandlungsmethode für Patienten mit hochgradigen Gliomen empfohlen, die das Medikament bereits als erste Anwendung erhalten haben.
Außerdem wird im Rahmen dieser NICE-Erklärung von BCNU (Carmustin)-Implantaten bekannt unter der Handelsbezeichnung Gliadel ®, für Patienten mit neu diagnostizierten hochgradigen Gliomen abgeraten.
Infos aus: http://www.nice.org.uk/page.aspx?o=306473