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Katja[a]

"Weniger Bürokratie kommt dem Patienten direkt zugute"

Pünktlich zum Jahreswechsel erreichte das Ambulante neurologische Rehabilitations- und Therapie-Centrum (ARC) in Grevenbroich die Qualitäts-Zertifizierung durch den TÜV med in Essen. Jetzt gab´s ein weiteres Erfolgserlebnis um den Initiator und leitenden Reha-Arzt Dr. Arne Brosig. Die angestrebte Anerkennung durch die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) wurde jetzt ausgesprochen.
Damit ist das ARC die erste ambulante neurologische Reha-Einrichtung in Nordrhein-Westfalen mit BfA-Zulassung. Brosig bezeichnet das "als einen wesentlichen Fortschritt für die Behandlungskette neurologisch Erkrankter, die noch im Berufsleben stehen": "Von der Akutbehandlung in einem Krankenhaus kann somit ohne Zeitverzögerung direkt - oder wenn erforderlich - nach vollstationärer Reha-Behandlung ein Patient über mehrere Wochen vor Ort ambulant rehabilitiert werden."

Für den Patienten hat das wesentliche Vorteile. Er wird nicht aus seinem sozialen Umfeld herausgerissen. Er wohnt in seinen eigenen vier Wänden, hat seine fürsorgende Familie um sich, hält den Kontakt zu seinem Freundeskreis und absolviert tagsüber in der Reha-Einrichtung die intensiven Therapie-Einheiten. Damit nicht genug: "Wir können für eine baldige Rückkehr des Patienten auch die entsprechenden Weichen am Arbeitsplatz stellen."

Das bedeutet für die Reha-Therapeuten, dass sie sich auf Grund der Wohnortnähe zum Arbeitsplatz diesen gemeinsam mit dem Patienten ansehen und - wenn erforderlich - auch entsprechende Veränderungen ansprechen und gemeinsam mit dem Arbeitgeber anschieben. Obschon alle Kostenträger gesetzlich verpflichtet sind, der wohnortnahen Reha den Vorzug zu geben, sieht es in der Praxis noch vielfach anders aus.

"Viele Kostenträger kommen bislang dieser im Sozialgesetzbuch IX verankerten Pflicht nicht nach, oder bauen über unsachliche Tagespflegesatz-Diskussionen taktische Hürden auf, die eine zeitnahe Reha de facto unmöglich machen", bedauert Dr. Arne Brosig die Vorgehensweise einiger Krankenkassen. "Für neurologische Reha-Patienten, die beispielsweise an einem Schlaganfall, einem Hirntumor, einer Schädel-Hirn-Verletzung oder an Nervenentzündungen leiden, ist diese Behandlungsverzögerung besonders tragisch", erklärt der Facharzt gegenüber der NGZ und spricht damit offen die künstlich erzeugte Leidensverlängerung und die oftmals damit einhergehende Krankheitsverschlechterung an.

Der Auftrag der Krankenkassen unterscheidet sich grundlegend von dem der Rentenversicherungsträger, bei denen es vorrangig um die Wiedereingliederung in das Berufsleben und Hinführung zu mehr Eigenverantwortung für den eigenen Körper geht, während die Krankenkassen vorrangig für Leistungen zur Behandlung von Krankheiten zuständig sind.

Für das Reha-Ärzte- und Therapeuten-Team im ARC an der Montanusstraße ist die BfA-Anerkennung auch ein "gehöriges Stück Entbürokratisierung" für neurologische Patienten im Rhein-Kreis Neuss: "Das ist eine deutliche Verbesserung in einer sonst zunehmend schlechteren Patienten-Versorgung bei den gegenwärtigen desolaten gesundheitspolitischen Bedingungen."
Ruth Wiedner


© ngz-online, Neuss-Grevenbroicher Zeitung 30.01.03

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