Hallo zusammen,
ich bin auch relativ neu hier- bzw. verfolge derzeit immer nur eure Threads... Jetzt ist es aber an der Zeit - wahrscheinlich vor lauter Verzweiflung und Wut- auch mal etwas zu posten...
Mein Mann wurde im September 2013 zum vierten Mal am Astrozytom II in Form einer Wach-OP operiert.
Alles verlief gut!
Jedoch kam (wie in 2010 (bei der dritten OP)) nach der OP wieder das böse Erwachen:
Mein Mann ist gesetzlich versichert- hat aber seit klein auf (zum Glück) eine private Zusatzversicherung (Chefarzt, Einzelzimmer etc.), die er auch schon öfters jetzt in Anspruch genommen hat...
Soweit so gut-
jedoch jetzt geht die private KV hin und übernimmt nicht die folgenden Gebührenordnungen:
Ziffer 2184 GOÄ, 2562 analog und 828 GÄ zu ZIffer 839
Hierbei handelt es sich um die sog. Mayfieldhalterung (zur besseren Platzierung des Kopfes).
Wir würden derzeit auf über 500,00 € "sitzen bleiben".
Nach Rücksprache über die Abrechnungsgesellschaft (quasi den Leiter der Neurochirugie) - und unverständlicher Begründungen (man stellt sich vor mein Mann wäre auf sich alleine gestellt!) will man nicht von dem Betrag absehen. In 2010 ist der Herr Prof. "netterweise" von seinem Honorar zurückgetreten- aus Kulanzgründen.
Im Vorhinein (der 4.OP) hatten wir unsere Bedenken mit dieser Rechnung aus 2010 schon mit dem Oberarzt besprochen.
Er bestätigte aber, dass so etwas nicht vorkommen würde.
Naja, jetzt haben wir wieder den Salat :(
...nebenbei nur erwähnt hat sich der Rechnungssteller fast 4 Monate Zeit gelassen, meinen/unseren Widerspruch zu bearbeiten- will aber in knapp 2 Wochen schon den restlichen Betrag haben :)
Sehr humorvoll :)
Ungern würden wir unseren Rechtsanwalt einschalten...
Hat jemand von euch schon Erfahrungen hiermit gemacht?
Viele liebe Grüße Tina aus Dormagen, NRW