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Estee

Hallo,wie ist die Rechtslage vor Gericht beim Prozess.
Mein Mann (Glioblastom4)kann nicht bezahlen seine Kunden.Einige Kunde wollen Geld und machen ein Prozess.Mein Mann geht zum Anwalt,der sagt machen wir Vergleich.Ich sage ,dass er krank ist.Der stell ihm ein Rechnung.Was kann ich tun?LGEstee

Lara

Liebe Estee,

Wenn ihr offene Rechnungen habt müsst ihr sie bezahlen. Wenn jemand Geld von euch bekommen müsste interessiert es ihn nicht, ob dein Mann krank ist.
Der Anwalt könnte den Kunden von euch einen Vergleich vorschlagen. So zu sagen ... Dein Mann ist krank kann nicht alles zahlen wärt ihr ( Kunden) auch mit Betrag X zufrieden? Dann wird gefeilscht, bevor es gar nichts gibt.. manchmal kann es so zu einer Einigung kommen.
Natürlich macht ein Anwalt so etwas nicht umsonst.
Ich weiß nicht wie schlimm es um eure Finanzen steht. Vielleicht kann euch eine Schulden-Beratungsstelle helfen.

LG

Lara

alma

Das mit der Schuldnerberatung ist eine gute Idee.
Dein Mann braucht sicher auch ein ärztliches Attest, aus dem der medizinische Grund für seine finanzielle Lage hervorgeht. Dazu kann die Schuldnerberatung sicher Näheres sagen.
Es gibt auch Sozialanwälte, die kostenlose Beratung durchführen. Mal das Internet durchforsten.

LG, Alma.

liisa

Wenn ihr eine Firma habt, und ihr seid überschuldet, sofort Insolvenzantrag stellen.
Insolvenzverdchleppung wird empfindlich bestraft,
Wenn dein Mann Geschäftsführer ist, mit Steuerberater klären, wer als Liquidator eingesetzt werden kann
Schuldnerberatungen haben meist erst Termine mit 6 Monaten Vorlauf.
Geh unbedingt umgehend zum Steuerberater
Gruß liisa

liisa

Wenn kein Geld mehr vorhanden ist, wird der Insolvenzantrag mangels Masse abgelehnt, eventuelle Gläubiger mit Festbeträgen abgefunden, sofern das geht,
Die Gläubiger sagen sich, lieber wenig als gar nix ,
DAs insolvenzgericht stellt einen insolvenzverwalter, der das mit dem struerberater in die Hand nimmt.

liisa

Das muss Restbeträge heißen nicht festbeträge

Estee

Hallo, die Firma haben wir abgemeldet.Es gibt keine Gewerbe mehr.Büro habe ich ohne ihm abgemeldet.DIe Insolvenz habe ich gehört, kann mann erst bei 19Gläubiger machen.Die Möglichkeit wäre mein Mann ermündigen oder mich als Vormund einsetzen.Er will das nicht unterschreiben.Eine eingesetze Betreuer von Gericht kann ihm sogar ins Anstallt stecken:Das will ich verhinden.Er haftet mit seinem Privatsvermögen.Das Haus was wir besitzen ist 3/4 verschuldet.LG Estee

liisa

Das hat so keinen Sinn, bin gerade unterwegs und schreibe vom handy und das ist sehr mühselig ,
Bitte setzt euch mit eurem Steuerberater in Verbindung, ich müsste auch wissen, welche Rechtsform eure Firma hatte, wenn er privat haftet, könnte man eine hausumschteibung auf dich überlegen und privatinsolvenz für ihn.

Estee

Hallo liisa,was meinst Du mit Hausumschreibung?Er hat keine Gmbh,sondern haftet mit Privateigentum.Der Anwalt hat schon Rechnung gestellt-was soll man machen?WEnn ich das bezahle ,gibt kein Geld für Chemo.Die muss mann gleich bezahlen.LG Estee

liisa

Wenn du im Grundbuch stehst, kommen die Gläubiger nicht dran. Bevor du die anwaltsrechnung bezahlst, soll dieser Euch umfassend beraten

Pomperipossa

Hallo Estee,

zu den oben genannten Vorschlägen möchte ich noch auf diesen Artikel vom 10.12.2012 hinweisen (s.u.).
Auch wenn es hier um einen gutartigen Hirntumor geht, vielleicht kann die Urteilsbegründung auch in der Situation Deines Mannes helfen.
Hat Dein Mann als Selbständiger eine Rechtsschutzversicherung?
In welcher Branche ist Dein Mann tätig? Vielleicht kann Euch die zuständige Kammer weiterhelfen?
Natürlich kommt es auch auf die Art der abgeschlossenen Verträge an.

Wenn Dein Mann als Kaufmann z.B. als GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts eingetragen ist, dann haftet er auch mit seinem Privatvermögen. Daher ist Liisas Frage bzgl. der Vermögensübertragung schon richtig.
Wie weit ist Dein Mann im Moment geschäftsfähig? Hast Du eine Vorsorgevollmacht von ihm?
Vordruck als Download z.B. aus der Seite Bürgerservice des NRW-Justizministeriums erhältlich.

Beste Grüße
Pompi

10.12.2012
KORRUPTION Gehirntumor rettet Mitscherlich

Nach jahrelangen Ermittlungen in einem der größten deutschen Korruptionsskandale steht das Verfahren gegen den früheren Chef der Ferrostaal AG, Matthias Mitscherlich, 63, vor dem Ende. Noch fehlen die Unterschriften, doch Mitscherlichs Anwälte und die Staatsanwaltschaft München haben sich auf ein Bußgeld von 400 000 Euro geeinigt. Der Ex-Konzernchef zahlt die Summe, weil er seine Aufsichtspflicht als Vorstandsvorsitzender des Essener Anlagenbauers verletzt hat. Das Unternehmen hatte sich bereits 2011 mit einer 140-Millionen-Buße freigekauft. Mit diesem Abschluss bleibt dem Sohn der Psychoanalytiker Margarete und Alexander Mitscherlich ein Prozess erspart, obwohl die Staatsanwaltschaft noch bis vor kurzem entschlossen war, gegen ihn in die Hauptverhandlung zu ziehen. Das Blatt wendete sich überraschend, als Mitscherlich eine Krankenakte mit Kernspinaufnahmen und einem Operationsbericht aus dem Jahr 2003 vorlegte. Damit wies er nach, dass er damals an einem gutartigen Gehirntumor litt. Er sei seinerzeit nicht in der Lage gewesen, mögliche Hinweise auf korrumptives Handeln bei Ferrostaal zu verfolgen. Die Ermittler ließen daraufhin ein Gutachten anfertigen, das diese Aussage stützte. Auch frühere Mitarbeiter berichten, dass sie ihrem Chef seinerzeit Dinge vortrugen, an die er sich schon Stunden später nicht mehr erinnert habe. Zahlen muss Mitscherlich nun wegen der Freigabe von Geldern an eine Briefkastenfirma in der Karibik im Jahr 2007, also Jahre nach der erfolgreichen Operation. Die Firma hatte in Verbindung zu dubiosen Beratern gestanden, die dabei geholfen haben wollen, einen milliardenschweren U-Boot-Auftrag mit Griechenland hereingeholt zu haben - möglicherweise mit Hilfe von Schmiergeld. Von Mitscherlichs Anwalt war in Sachen Bußgeld ebenso wenig eine Stellungnahme zu erhalten wie von der Staatsanwaltschaft.

DER SPIEGEL 50/2012
Alle Rechte vorbehalten

liisa

Wer möchte kann von mir eine Vorlage Generalvollmacht ( mit patientenverfügung und vorsorgevollmacht sowie betreuungsvorsorge) bekommen. Solltet ihr dann noch notariell beglaubigen lassen
Lg liisa

Estee

Hallo,mein Mann hat Patienteverfügung zerrisen.Er will keine Betreuer-er denkt er dass er das schaft regeln.In Wirklichkeit kann er nicht mehr die Gefahr erkennen.Er hat Rechtschutz aber nicht für Firma abgeschlossen.Rechtschutz bezahlt nichts.Der Anwalt hat heute zu uns eine Rechnung geschickt.Er bedräng uns ,dass wir auf ein Vergleich mit dem Kunden eingehen sonnst kommt zum Gericht. Bei dem letzten Gespräch war ich dabei.Ich habe gesagt,dass mein Mann Hirntumor hat,dass er die Briefe mit dem Kunden meineTochter für mein Mann geschrieben hat,dass er nicht klar denken kann.Der Anwalt war sauer-ob soll meine Tochter zu Gericht gehen.Er sagte,dass mir keine meine Mann endmündigt.Er hat Angst,dass er seine Honorar dann nicht bekommt.LG Estee

Hamburger

Das Thema ist leider zu komplex für dieses Forum, um Dir eine Komplettlösung an die Hand zu geben und es geht auch zu sehr um wichtige Details, in die wir keinen Einblick haben. Was es nicht einfacher macht ist, das eine fachliche Beratung notwendig ist, für die besondere Qualifikationen verlangt werden (z.B. ein abgeschlossenes Jurastudium). Grundsätzlich wurde hier, meinem Empfinden nach, schon das Richtige genannt und für eine Lösung sollten vielleicht (wenn nicht schon geschehen) alle relevanten Informationen zusammengetragen und von Leuten außerhalb des Forums analysiert werden:

> Euer Steuerberater: Vermögensaufstellung, offene Forderungen (Debitoren und Kreditoren), offene Verbindlichkeiten
> Euer Anwalt: rechtliche Beratung zu den bestehenden Forderungen der Kunden und gegebene Möglichkeiten, z.B wie groß ist die Summe der berechtigten Gesamforderungen Euer Kunden - wer klärt die möglichen Vergleiche ab etc.
> Schuldnerberatung ist auch eine guter Vorschlag, um eine unterstützende Dritte Stelle einzubinden

Vielleicht gibt es in Eurem Freundschafts- und/oder Bekanntenkreis andere Selbständige, an die Du Dich vertrauensvoll wenden kannst und Dein Mann am Ende vielleicht auch. Oder Leute mit fundiertem betriebswirtschaftlichem (kaufmännischem) Wissen, die zuerst einmal über die Zahlen gucken können, damit Du das Gefühl bekommst, jemand unterstützt Dich und kann Dir mehr erläutern, falls Du zurzeit eben dieses Gefühl nicht haben solltest.

Eine Entmündigung ist im deutschen Rechtssystem mit großen Hürden verbunden und das ist auch gut so, denn es stellt einen extremen oder gar den extremsten Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar. Es ist eine höchstrichterlich Entscheidung. Dass Euer Anwalt für seine Arbeit entlohnt werden möchte, ist durchaus verständlich.

liisa

DAs Wort "entmündigt" gibt es im fachgrbrauch schon länger nicht mehr, es geht dann um eine sog. Gesetzliche Betreuung.
Austausch findet über on statt.
Erstens gehören solche Details nicht in das Forum
Und
Es muss jemand vor Ort in die Hand nehmen. Ich habe die Vorgehensweise weiter oben schon erklärt

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