Hallo Estee,
zu den oben genannten Vorschlägen möchte ich noch auf diesen Artikel vom 10.12.2012 hinweisen (s.u.).
Auch wenn es hier um einen gutartigen Hirntumor geht, vielleicht kann die Urteilsbegründung auch in der Situation Deines Mannes helfen.
Hat Dein Mann als Selbständiger eine Rechtsschutzversicherung?
In welcher Branche ist Dein Mann tätig? Vielleicht kann Euch die zuständige Kammer weiterhelfen?
Natürlich kommt es auch auf die Art der abgeschlossenen Verträge an.
Wenn Dein Mann als Kaufmann z.B. als GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts eingetragen ist, dann haftet er auch mit seinem Privatvermögen. Daher ist Liisas Frage bzgl. der Vermögensübertragung schon richtig.
Wie weit ist Dein Mann im Moment geschäftsfähig? Hast Du eine Vorsorgevollmacht von ihm?
Vordruck als Download z.B. aus der Seite Bürgerservice des NRW-Justizministeriums erhältlich.
Beste Grüße
Pompi
10.12.2012
KORRUPTION Gehirntumor rettet Mitscherlich
Nach jahrelangen Ermittlungen in einem der größten deutschen Korruptionsskandale steht das Verfahren gegen den früheren Chef der Ferrostaal AG, Matthias Mitscherlich, 63, vor dem Ende. Noch fehlen die Unterschriften, doch Mitscherlichs Anwälte und die Staatsanwaltschaft München haben sich auf ein Bußgeld von 400 000 Euro geeinigt. Der Ex-Konzernchef zahlt die Summe, weil er seine Aufsichtspflicht als Vorstandsvorsitzender des Essener Anlagenbauers verletzt hat. Das Unternehmen hatte sich bereits 2011 mit einer 140-Millionen-Buße freigekauft. Mit diesem Abschluss bleibt dem Sohn der Psychoanalytiker Margarete und Alexander Mitscherlich ein Prozess erspart, obwohl die Staatsanwaltschaft noch bis vor kurzem entschlossen war, gegen ihn in die Hauptverhandlung zu ziehen. Das Blatt wendete sich überraschend, als Mitscherlich eine Krankenakte mit Kernspinaufnahmen und einem Operationsbericht aus dem Jahr 2003 vorlegte. Damit wies er nach, dass er damals an einem gutartigen Gehirntumor litt. Er sei seinerzeit nicht in der Lage gewesen, mögliche Hinweise auf korrumptives Handeln bei Ferrostaal zu verfolgen. Die Ermittler ließen daraufhin ein Gutachten anfertigen, das diese Aussage stützte. Auch frühere Mitarbeiter berichten, dass sie ihrem Chef seinerzeit Dinge vortrugen, an die er sich schon Stunden später nicht mehr erinnert habe. Zahlen muss Mitscherlich nun wegen der Freigabe von Geldern an eine Briefkastenfirma in der Karibik im Jahr 2007, also Jahre nach der erfolgreichen Operation. Die Firma hatte in Verbindung zu dubiosen Beratern gestanden, die dabei geholfen haben wollen, einen milliardenschweren U-Boot-Auftrag mit Griechenland hereingeholt zu haben - möglicherweise mit Hilfe von Schmiergeld. Von Mitscherlichs Anwalt war in Sachen Bußgeld ebenso wenig eine Stellungnahme zu erhalten wie von der Staatsanwaltschaft.
DER SPIEGEL 50/2012
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