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Berlinerin

Hallo zusammen,

heute muss ich mal meinen Frust ablassen. Vor 10 Wochen habe ich einen Reha-Antrag abgeschickt, hatte ja noch keine seit meiner OP vor 7 Jahren und 3 Monaten. Damals nur eine 2-tägige AHB und wurde nach Hause geschickt, weil ich damals ein Pflegefall war.

Voriges Jahr schon mein Antrag abgelehnt trotz Widerspruch mit Hilfe vom Neurologen. Okay, dachte ich, mit Glioblastom wollen sie mir wohl nichts mehr genehmigen, bin schon abgeschrieben. Jetzt - wie gesagt - vor 10 Wochen ein Einschreiben für Reha geschickt, diesmal Bandscheibenvorfall HWS mit ständigen Schmerzen trotz Akupunktur und Physio und ansonsten wie immer dauerhafte Schlafstörungen seit der Hirn-OP - nie mehr als 3 Stunden insgesamt nachts. Habe heute dort angerufen und da sagt mir die Mitarbeiterin, nein noch nicht bearbeitet. Außerdem muss sie es danach noch an den MdK weiterleiten - dauert dann dort auch noch mal einige Zeit.

Wie lange dürfen die sich Zeit lassen??? Kommt mir irgendwie nicht zulässig vor, bin schon am Überlegen, ob ich den SoVD einschalte.

fasulia

"4.1. Maximale Dauer der Entscheidung über den Leistungsantrag

Maximal 3 Wochen, wenn der erste Reha-Träger zuständig ist und kein Gutachten benötigt wird.
Maximal 5 Wochen, wenn an den zweiten Träger weitergeleitet wurde und kein Gutachten benötigt wird.
Maximal 7 Wochen, wenn der erste Träger ein Gutachten benötigt.
Maximal 9 Wochen, wenn der zweite Träger ein Gutachten benötigt.

Kann über den Antrag nicht innerhalb der genannten Fristen entschieden werden, muss der Reha-Träger dies dem Antragsteller unter Darlegung der Gründe rechttzeitig mitteilen.
Erfolgt keine solche Mitteilung oder liegt kein zureichender Grund vor, kann der Antragsteller dem Reha-Träger eine angemessene Frist setzen und dabei erklären, dass er sich nach Ablauf der Frist die Leistung selbst beschafft. Im Fall einer Selbstbeschaffung: von Leistungen ist der zuständige Träger unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zur Erstattung der Aufwendungen verpflichtet (§ 15 SGB IX)."
Quelle: betanet, Rehabilitation -Zuständigkeit

alma

@ fasulina:
Guter Beitrag. Sehr hilfreich.

Berlinerin

Danke. Hab jetzt ein deftiges Fax hingeschickt und nächste Woche gehe ich zum SoVD

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