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Grünes Haus

Hallo an alle, hatte die ED Glioblastom 6/17, danach den bekannten Ablauf nach Stupp und bin nun seit eineinhalb Wochen fertig mit der Chemo nach Stupp. Seit vergangenen Oktober wird zusätzlich mit TT-F behandelt. Habe bewusst bisher noch nicht über eine Reha bzw Kur nachgedacht, weil dies ja auch hätte anstrengend werden können, wollte also erstmal nach und nach immer fitter werden.. Mich interessiert Folgendes - muss ich eine der o.g .Maßnahmen beantragen, wenn ja in welchem Zeitraum und bei /über wen (Krankenkasse oder Rentenversicherung)? Sollte ich dann bei einer solchen Maßnahme sein, bekomme ich in der Zeit dann weiter Krankengeld oder muss ich anderes beantragen? Und vorerst letzte Frage. Wie lange dauert denn so eine Reha? Ich würde mich sehr über Antworten freuen.
Alles Gute für alle

KaSy

Hallo, Grünes Haus,

Da Du noch arbeitest, ist die Reha bei der Rentenversicherung zu beantragen.

Während dieser Zeit läuft das Krankengeld weiter oder es wird danach ein Übergangsgeld gezahlt. Das läuft eigentlich automatisch.

Manche fahren bereits während der Chemo in eine Rehaklinik.

Von Deinem Onkologen bzw. dem Krankenhaus (KH), wo die Chemo betreut wurde, kann eine AHB (Anschlussheilbehandlung) beantragt werden. Diese beantragt der Arzt und der Sozialdienst des KH organisiert es. Dort kannst Du auch weitere Informationen erfragen.

Die Dauer kann erstmal 3-4 Wochen betragen, von den dortigen Ärzten aber auch verlängert werden.

Die Rentenversicherung ist natürlich an der Wiederherstellung Deiner Arbeitsfähigkeit interessiert. Lass Dich nicht arbeitsfähig entlassen. Du brauchst sicher noch Zeit, auf jeden Fall aber eine schrittweise Wiedereingliederung, während der Du schon wenig arbeitest, aber noch krankgeschrieben bist. Dehne diese Zeit über einige Monate aus.

Auch in der Rehaklinik gibt es Sozialdienste, die Dich dazu und z. B. auch zum Schwerbehindertenausweis beraten.

KaSy

Angela

Hallo Grünes Haus,
ein Reha-Antrag kann in einen Rentenantrag umgewandelt werden, siehe §116 Sozialgesetzbuch VI. Die Krankenkasse wird Dich zur Reha-Antragstellung auffordern, dann mußt Du den Antrag stellen, da sonst das Krankengeld versagt wird. Rente ist im allgemeinen niedriger als Krankengeld, also besser bis zur Aufforderung durch die Krankenkasse warten.
Mach Dich sachkundig und tue ggf. privat etwas für Deine Gesundheit.
Die Rentenversicherung ist für Reha-Maßnahmen bei Krebserkrankungen zuständig, auch für Rentner.
Alles Gute wünscht Dir
Angela

KaSy

Hallo, Grünes Haus,
wegen der von Angela genannten Gefahr, in die Rente geschickt zu werden, ist eine AHB als Fortsetzung der Behandlung günstiger. Dir steht eine aufbauende Therapie zu, die Dir keinen sozialen Schaden zufügen darf. Ein Verzicht darauf ist ein Verzicht auf eine stabilisiertere Gesundheit.
Demzufolge würde ich eine AHB / AHR (Anschlussrehabilitation) bitten.

Vielleicht liege ich diesbezüglich auch falsch, aber ich wurde aus keiner meiner 4 AHB (je nach OP) in die Rente geschickt. Das hängt vom Gesundheitszustand und dem Arzt in der Reha-Klinik ab, mit dem man darüber reden sollte, was man in Zukunft möchte.

Ich habe von Betroffenen aber auch schon gehört, dass sie aus der Reha in die Rente geschickt wurden.

Auf jeden Fall würde ich mich beim Sozialdienst des KH oder in der Region erkundigen, denn Verzicht auf Reha/AHB wegen drohender Abschiebung in die Rente ist widersinnig. Die Reha/AHB dient ja der Erlangung einer besseren Gesundheit, Leistungsfähigkeit und damit auch der Arbeitsfähigkeit. Dazu wurde sie erfunden.

Was die Bürokraten daraus machen ... ?

KaSy

Grünes Haus

Hallo ihr Lieben, ich bedanke mich sehr für eure absolut hilfreichen Antworten und wünsche euch natürlich auch alles nur erdenklich Beste! Ich werde alles in Ruhe angehen damit mir jegliche Nachteile erspart bleiben.LG

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