Unterstützen Sie unsere Arbeit für Hirntumorpatienten. Vielen Dank!

Jetzt spenden

paolo

Chemotherapie: beschädigte Hartkapseln erhalten; Reklamation über die Apotheke


Ich wollte mal fragen, ob hier schon mal jemand beschädigte rezeptpflichtige Medikamente über die Apotheke reklamiert hat.

Als ich mir gestern abend meine Tablettenbox für den heute begonnenen Chemozyklus (TMZ 360mg; 5/28-Schema) befüllen wollte, habe ich eine aufgeplatzte Hartkapsel in einer der Packungen gehabt.
Die Pappverpackung selbst und die Folientütchen in denen die Kapseln jeweils einzeln steril verschweißt sind, waren augenscheinlich unbeschädigt. Von den fünf einzeln eingeschweißten Hartkapseln war nur eine beschädigt. Beim Öffnen der Schutzfolie kam mir nur der pulverförmige Kapselinhalt entgegengerieselt, und landete größtenteils in meiner Tablettenbox.
Die betroffene Kapsel schien an einem Ende aufgeplatzt gewesen zu sein.
Doppelt eingetütet und sicher verpackt habe ich die beschädigte Kapsel, das dazugehörige Folientütchen und die Originalverpackung zurück zur Apotheke gebracht, welche die Packung ursprünglich bestellt hat.
Ich hab mir vorher beim Onkologen sicherheitshalber noch ein neues Rezept geben lassen, um noch am selben Tag eine neue Packung zu erhalten und den Chemozyklus planmäßig beginnen zu können.

Der Apotheker hat mir zunächst mit dem neuen Rezept eine weitere Packung bestellt, und wollte sich anschließend telefonisch mit dem Hersteller in Verbindung setzen um die Reklamation und alles Weitere in die Wege zu leiten (Meldepflicht bei der Arzneimittelbehörde, Entsorgung, etc...)
Falls der Hersteller Rückfragen an mich hat oder ich noch irgendein Formular ausfüllen muss, würde der Apotheker bei mir anrufen.

Als ich heut Nachmittag die nachbestellte Packung in der Apotheke abgeholt habe, gab es leider noch keine neuen Informationen.
Man hat bis jetzt beim Hersteller niemanden erreichen können und versucht es weiterhin.

Ich frage mich jetzt, wie sowas in der Regel abläuft, und wer eigentlich in solch einem Fall zuständig ist.
Ist der Hersteller oder der Verkäufer im pharmazeutischen Großhandel zuständig?
Wäre das ein Garantiefall oder ein Fall für die Versicherung von Hersteller oder Verkäufer?
Inwieweit wird meine Krankenkasse da noch involviert, da die ja momentan eine Packung zusätzlich zahlen muss, bis der Sachverhalt geklärt ist?
Bleibt die am Ende evtl. auf den zusätzlichen Kosten sitzen?
Was mache ich mit den 4 Kapseln die ich jetzt zu viel habe (4 Kapseln aus der alten Packung in der eine Beschädigte war)? Die sind ja auch nicht ganz billig. Soll ich die dann einfach in der Apotheke abgeben, wenn ich den Zyklus beendet habe und die Sache bis dann geklärt ist?
Sind Apotheken generell verpflichtet nicht mehr benötigte Zytostatika anzunehmen, um sie sachgerecht zu entsorgen, oder nur die Apotheke, welche die Sachen auch bestellt hat?

Ich wäre für jede hilfreiche Antwort dankbar


(edit: ich habe den Text nachträglich etwas gekürzt um den Informationsgehalt zu verdichten, und unnötige Details entfernt)

TabeaK

Fuer solche Faelle ist der Hersteller zustaendig. Insofern ist das beschriebene Vorgehen schon richtig. Du kannst dich auch selbst mit dem Hersteller in Verbindung setzen - die sollten dir auch die beschaedigte Packung abnehmen. Die uebrigen Tabletten wuerde ich uebrigens nicht nehmen, fuer den Fall, dass es ein Chargenproblem sein sollte.

Apotheken nehmen meiner Erfahrung nach keine uebrigen Zytostatika an, die mussten wir als Sondermuell entsorgen nachdem meine Mutter verstorben war.

paolo

Vielen Dank für die Rückmeldung, jetzt bin ich schon mal schlauer, was die Entsorgung angeht.

Ich werd hier ein Update posten wie es weiter geht, wenn ich in den kommenden Tagen etwas Neues von der Apotheke erfahren sollte.

KaSy

Hallo, Paolo,
ich würde in der Apotheke fragen, ob sie die Zytostatika zurück nehmen, um sie fachgerecht zu entsorgen.

Meine Apotheke nimmt Medikamentenreste zurück, ob auch Zytostatika, das weiß ich nicht.

Ich meine, dass man einem Patienten, der damit behandelt wird, nicht zumuten sollte, diese Medikamente selbst als Sondermüll zu entsorgen, insbesondere, wenn er für das entstandene Problem nichts kann.

Ich meine auch, gehört zu haben, dass Apotheker verpflichtet sind, von den Medikamenten, die sie ausgeben, einen bestimmten Anteil zu kontrollieren, da sie (auch) für deren Sicherheit im Interesse ihrer Kunden = Patienten verantwortlich sind.

Für Händler anderer Waren gilt ja auch, dass man Produkte mit Fehlern an den Händler zurück geben darf und er muss sie annehmen. Wie er das mit dem Hersteller klärt, ist nicht Sache des Kunden.

Ich wünsche Dir, dass sich das Problem einfach lösen lässt und vor allem, dass die Chemotherapie bei Dir wirkt!
KaSy

paolo

Danke Kasy,
wenn ich das nächste mal in der Apotheke bin oder einen Anruf wegen der Reklamation erhalte, werde ich mal fragen ob sie die 4 restlichen Kapseln auch zurücknehmen und entsorgen können.

Karin jako

Guten Morgen zunächst. Also nach dem gültigen Arzneikiefervertrag sollen sogar alle nicht aufgebraucht und oder beschädigte Arzneimittel immer in eine öffentliche Apotheke zurück gegeben werden. Die Präparate werden an die Pharmagrosshandel, wie. Z.b. Noweda oder Gehe zurück geschickt und gesetzlich gerecht umweltfreundlich vernichtet. Jede Apotheke ist zur Rücknahme verpflichtet!!! Ach übrigens für den Verbraucher kostenfrei!!!.

Karin jako

Ach übrigens, ich arbeitete zwanzig Jahre in der pharmazeutischen Prüfung und Beratung. Arbeitete anfangs meiner pharmazeutische Ausbildung lange genug in Apotheken. Kysy....es ist egal ob Zytostatika oder andere Arzneimittel. Gesetzlich geregelt im SGB V!!!!

Karin jako

Ach noch was Tabea.... Grundsätzlich dürfen beschädigte Präparate nicht eingenommen werden. Ein guter Pharmazeut informiert seine Kunden darüber. Online Apotheken oder andere Billiganbieter die sich Pharmagrosshandel nennen, vermeiden das natürlich. Da geht's nur um Profit, traurig aber die nackte Wahrheit.

TabeaK

Huh? Karin Jako, genau das habe ich doch oben geschrieben? Die uebrigen Tabletten aus der beschaedigten Packung nicht einzunehmen?

Es gibt uebrigens keine bundeseinheitliche Regelung zur Ruecknahme von Medikamenten. Apotheken sind nicht verplichtet, sie zurueckzunehmen.

Man kann unter http://www.arzneimittelentsorgung.de/ nachsehen, was die lokalen Entsorgungswege sind.

KaSy

Ich stimme TabeaK zu.
Die angegebene Adresse zur Arzneimittelentsorgung beruht auf der Information des Bundesministeriums für Gesundheit vom 13.09.2017 mit dem Titel "Arzneimittel richtig aufbewahren und entsorgen" (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/arzneimittelversorgung/aufbewahrung-und-entsorgung.html).

Dort heißt es u.a. im Abschnitt "Arzneimittelentsorgung":

- "Sofern die Gebrauchsinformation (Beipackzettel) eines Arzneimittels keine speziellen Hinweise für die Entsorgung enthält, sollten Sie sich an folgenden Grundsätzen orientieren:
Altarzneimittel zählen zum "Siedlungsabfall" und können deshalb in den Hausmüll gegeben werden."

- "Auch Apotheken bieten oftmals als Serviceleistung eine freiwillige Rücknahme von Altarzneimitteln an. Dies erfolgt jedoch nicht flächendeckend, und Apotheken sind rechtlich auch nicht zu einer Rücknahme von Altarzneimitteln verpflichtet. Unabhängig hiervon sehen vielfach Städte und Gemeinden neben der Hausmüllentsorgung weitere Möglichkeiten für eine Entsorgung von Altarzneimitteln vor (z. B. "Medi-Tonnen", Schadstoffsammelstellen, Schadstoffmobile). Auskünfte hierzu erteilt Ihnen Ihre Gemeinde."

Darauf folgend wird auf die von TabeaK genannte Adresse verwiesen.

KaSy

Liebe Karin jako,
im SGBV fand ich die von Dir genannten Festlegungen nicht, weiß aber, dass sie für eine gewisse Zeit galten. Seit wann genau die Apotheken nicht mehr zur Rücknahme von Arzneimitteln verpflichtet sind, weiß ich nicht, aber sie sind es nicht mehr bzw. nur noch auf freiwilliger Basis.
KaSy

KaSy

Lieber paolo,
Frage Deine Apotheke, wie sie mit den Zyzostatika umgehen.

Lediglich interessehalber kannst Du auch in den Beipackzettel schauen, ob es dort eine Bemerkung zur Entsorgung gibt, die vom Pharmaunternehmen empfohlen wird (Hausmüll, Apotheke oder Sondermüll).

In Deinem Fall sollte die Apotheke Dich aber nicht zur Sondermüllentsorgung schicken!

Alles Gute
Kasy

paolo

danke für die Antworten!

Im Beipackzettel selber steht nichts zur Entsorgung.
Die Internetseite zu den regionalen Entsorgungsmöglichkeiten ist schon mal sehr informativ.
Lustigerweise besagt diese, dass hier im Landkreis die Entsorgung über den Hausmüll (verrückt, ich weiss) oder über Apotheken auf freiwilliger Basis geschehen soll.
Irgendeine geeignete der mindestens 34 Apotheken in der Stadt wird sich da sicher finden lassen.

KaSy

Die Entsorgung über den Hausmüll ist nicht verrückt.
Durch die Hausmüllverbrennung werden die Schadstoffe unschädlich gemacht.
Genaueres in der Info des Bundesministeriums für Gesundheit.
KaSy

asteri1

Also im Internet ist überall zu lesen, dass Zytostatiker nicht in den Hausmüll gehören, sondern gesondert vernichtet werden müssen.

Padivofe

Hallo zusammen,

sehr interessant was hier zu lesen ist. Wir haben die Temodalkapseln immer vom Onkologen direkt bekommen. Diese wurde abgezählt in ein Röhrchen abgefüllt. Allerdings war die Onkologie in einem Klinikum integriert. Ich wurde jedes Mal explizit darauf hingewiesen, dass wir die Kapseln niemals mit bloßen Händen anfassen dürften. Handschuhe und Pinzette waren Pflicht. Daran haben wir uns auch gehalten. Als mein Mann verstorben war, bin ich mit diesem hochgiftigen Zeug in die Apotheke zur fachgerechten Entsorgung marschiert. Dort bekam ich die Auskunft, diese könne ich selber über den Hausmüll entsorgen, was anderes würden sie schließlich auch nicht machen. Wie passt das zusammen?

KaSy

Das passt alles zusammen.

Die Abfallentsorgung hat außer mit hochgiftigen Zytostatika auch mit vielen anderen "hochgiftigen" Abfällen zu tun, die viele Menschen unbedacht im Hausmüll oder im Abwasser (Toilette) entsorgen.

Darauf musste sich die Abfall-Industrie einstellen, damit keine Schadstoffe in die Natur geraten. Dieser Entsorgungsweg ist in der Info des Bundesministeriums für Gesundheit nachzulesen.

Auch die Abfall-Entsorgungsunternehmen kann man danach fragen, wenn man nicht (wie hier bei uns) automatisch Informationen über die Entsorgung aller möglichen Sorten von Abfällen erhält.

Die Entsorgung von Giftstoffen über das Abwasser ist völlig verboten, auch die Entsorgung von Feuchttüchern, Binden u.a. Letztere verstopfen die Abwasserkanäle und Siebe, machen den dort tätigen Arbeitern mehr Arbeit und verteuern dadurch das Wasser.
Die Gifte kann man aus dem Abwasser nicht entfernen, wenn es zur Wiederverwendung aufbereitet wird.

Der Weg über den Hausmüll ist umweltgerecht und deshalb steht (laut Paolo) im Beipackzettel auch nichts mehr zur (gesonderten) Entsorgung.

(@ asteri1: Zu "überall im Internet" gehören auch die offiziellen Informationen der Ministerien.)
KaSy

Karin jako

Ohhhh Leute, seit ihr alle Pharmazeuten. Es gibt bundesweit!!! Die sog. Apothekenbetriebsverordnung, ruft doch bei den ansässigen Apothekerkammer an. Stimmt SGBV war verkehrt,sorry vertan. Abgesehen von all dem, es gibt, nicht ohne Grund einen Unterschied zwischen Krankenhausapotheke und öffentliche Apotheke. Zytostatika dürfen n i c h t im Hausmüll entsorgt werden. Das war's meinerseits

Karin jako

Ohlala muss mich entschuldigen für vorgeschriebene Worte. Gesetzliche Vorschriften haben sich tatsächlich geändert. Aber jede seriöse Apotheke nimmt abgelaufene, angebrochene Arzneimittel und auch Zytostatika an und kann sie umweltfreundlich vernichten, kostenlos. Aber sie sind leider nicht mehr verpflichtet. Mea culpa.

Antworten nur für eingeloggte Benutzer möglich

Nur angemeldete Nutzer können eine Antwort erstellen. Bitte loggen Sie sich ein oder erstellen Sie einen Account.