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angi

Beitrag v. 24.05 :Rezidiv und mit welcher Art von Therapie gehts weiter ?

Liebe Betroffene und Angehörige,
viele von euch raten (s. Beitrag oben)zu einer Behandlung mit Avastin . In dem Zusammenhang lese ich aber genauso oft, Sätze wie

.. wir warten auf den Bescheid zur Kostenübernahme der Krankenkasse. Oder
....sucht Euch einen guten Onkologen, der das mit der Kostenübernahme mit der Krankenkasse für Euch regelt!

Zur Zeit, wird meine Frau operiert. Über die weitere Behandlung muss man sich dann mit den Ärzten abstimmen.
Avastin ist nach meinem Kenntnisstand kein genehmigtes Medikament zur Behandlung von Gliobastom.

Wenn das richtig ist, müsste dann eine Kostenübernahme durch die KK individuell angefragt/genehmigt werden ?

Gibt es eine Argumentation/Begründung (vielleicht Sozialgerichtsurteil o.ä. ) die die Krankenkassen dazu bewegen, trotzdem die Kosten für Avastin zu übernehmen.

Was kann ich jetzt vorbeugend tun, falls auch die Ärzte Avastin befürworten, damit es zur Behandlung zur Verfügung steht und nicht erst Zeit durch die Beantragung vertan wird.

alma

Hallo Angi,

stimmt. Avastin (Bevazizumab) ist bei uns nur für 5 fortgeschrittene Krebserkrankungen zugelassen und Hirntumore gehören nicht dazu. Die Avaglio-Studie, Phase III, untersucht die Wirkung auf Glioblastome und ist schon oder bald abgeschlossen.
Ob die Kassen das genehmigen, ist unterschiedlich. Sie sind gesetzlich nicht verpflichtet, es liegt also im Ermessen des Sachbearbeiters. Es gibt Genehmigung, Genehmigung mit Frist, aber auch Ablehnung trotz Widerspruch.
Um die Beantragung kommt man nicht herum, aber vielleicht hilft es, bei der Krankenkasse persönlich vorzusprechen.

Liebe Grüße, Alma.

Morgensonne

Hallo Angi,
Es gibt ein Gerichtsurteil, veröffentlicht in der "Pharmzeutischen Zeitung"

In erster Instanz hatte das Sozialgericht Regensburg der Krankenkasse recht gegeben. Dieses Urteil hob das LSG nun auf und entschied per einstweiliger Anordnung, den Patienten von den Kosten der Behandlung freizustellen. Das Gericht verwies auf Paragraf 2 des Sozialgesetzbuchs V. Dort ist festgelegt, dass Krankenkassen im Falle lebensbedrohlicher Krankheiten auch Therapien zahlen müssen, die nicht dem aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen, und zwar sobald «eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht». Dies treffe im Fall des klagenden Patienten zu. Auch bestehe eine besondere Dringlichkeit, weshalb die Entscheidung sofort und noch vor dem Hauptsacheverfahren gelte.
Das Gericht verwies auch auf die im Grundgesetz festgelegte Schutzpflicht des Staats für das Leben. Das Interesse des Klägers an einer möglicherweise hilfreichen Therapie seiner lebensbedrohlichen Erkrankung sei in diesem Sinne schwerer zu gewichten als das rein finanzielle Interesse der beklagten Krankenkasse. (ah)
10.05.2013 l PZ

Es ging hier eindeutig um einen Glioblastompatienten. Ich bin leider nicht schlau genug Dir hier einen Link herzusetzen, damit Du den kompletten Artikel lesen kannst. Falls Du selber nichts findest versuche ich das nochmal mit Hilfe.
LG, Gernot

Felsquellwasser

Medea hat den Link gesetzt-sued.deutsche Zeitung--
Recht auf jede Form von Therapie
mal nach schauen
100wasser

Felsquellwasser

----Recht auf Leben überwiegt----------
so heißt der Beitrag
von Medea

lucky7

Bei meiner Mutter wurde es von der Kasse auch abgelehnt, obwohl sie MGMT negativ ist udn schon nach 6 Wochen ein Rezidiv hatte.
Ich überlege ob wir nicht klagen sollten.

gramyo

Liebe Lucky,

das hat leider keinen Zweck. Avastin wird erst von der Krankenkasse,auch privaten, erst genehmigt, wenn man eine bestimmte Anzahl von Temozolomid Zyklen gemacht hat
UND
eine andere Chemotherapie , zB. war es bei meinem Lebensgefährten, CCNU und Procarbazin; oder bei anderen die PCV Therapie.

Wenn diese keinen Erfolg mehr bringen, dann wird Avastin verordnet und genehmigt.
Einzige Ausnahmen die ich kenne, wenn es zu einem septischen Schock durch die Temozolomid Therapie kommt. Aber vielleicht äußert sich ja ein Mediziner hierzu. Ich bin nur Laie.
Leider hilft auch der negative MGMT Promoter nicht zu einem Wechsel auf Avastin.

Trotzdem nicht den Mut verlieren und einfach
viel komplementär therapieren , NEBEN der Schulmedizin
Liebe Grüße von Gramyo und ihrem Mann,
der ihr immer wieder Kraft und Energie auf der Seelenebene gibt

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