Hallo zusammen,
einige Ergänzungen zum Schwerbehindertenausweis. Die Merkzeichen (z. B.: G, aG, B, oder H) müssen BEANTRAGT werden (durch ankreuzen auf dem Antrag). Ansonsten gibt es nur einen GdB ("Prozente").
Mit dem Merkzeichen G, welches es bei Krampfanfällen gibt, besteht die Möglichkeit die KFZ Steuer erlassen zu bekommen und die KFZ Versicherung günstiger zu erhalten. ABER meist darf man selbst "eine Zeit" nach dem letzten Anfall nicht selbst fahren. Andere Angehörige dürfen dann mit dem Fahrzeug auch ALLEIN fahren um "Besorgungen" für den Behinderten zu machen. ABER Fahrten zur Arbeitsstelle z.B. gehören nicht dazu. Kenne Fälle in denen das vom Finanzamt überprüft wurde, war dann "unangenehm".
Alternativ gibt es für jährlich 72,-€ "die Fahrkarte". Sie berechtigt BUNDESWEIT mit dem Nahverkehr zu fahren. KEINE IC, oder ICE Züge.
Mit dem Kennzeichen H darf kostenlos einer Begleitperson mitfahren.
Bei dem Kennzeichen aG, entfallen die 72,- €.
Je nach "Prozenten" gibt es dann die Steuerermäßigung und "Vergünstigungen" im Zoo, Museum usw., meist 2,-€.
Bei Ablehnung VOR dem Widerspruch anfragen welche Gründe zu der Ablehnung geführt haben. Dann erhält man die Unterlagen welcher Dr. was worüber geschrieben hat. Meist hat "man" noch andere Erkrankungen. Rücken, ANGST, kaputte Knie usw.. Dann läßt sich danach der Widerspruch besser begründen.
Alles Gute
TumorP