www.hirntumorhilfe.de
Herzlich willkommen im Forum der Deutschen Hirntumorhilfe!

Thema: Schwerbehindertenausweis?

Schwerbehindertenausweis?
dirlis
15.04.2014 11:28:46
Hallo Ihr Lieben,

welche Erfahrungen habt Ihr mit einem Schwerbehindertenausweis gemacht?

Soweit ich bisher recherchiert habe, wäre es z.B. beim Glioblastom mit einem GdB von mindestens 80 kein Problem einen entsprechenden Ausweis zu bekommen.

Der Nutzen ist mir unklar..
Arbeitsrechtlich... ja, klar,
Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln... vielleicht

Aber darüber hinaus?
Ist der Scherbehindertenstatus für die Beantragung der EU oder wie bei uns der Leistung aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
Oder ist der steuerlich relevant?

Freue mich auf Anregungen, Tipps oder Erhellung...

Grüsse von Dirlis
dirlis
Irmhelm
15.04.2014 11:39:40
Hallo dirlis,
also steuerrechtlich auf jeden Fall. Kannst Du bei der Steuererklärung mit angeben.
Arbeitsrechtlich sowieso. Kündigungsschutz z.B., ich glaube auch mehr Urlaub.
Hier bin ich aber nicht mehr so genau informiert, da wir Rentner sind.
Ab 80 % KFZ-Steuer Ermäßigung. Macht bei uns die Hälfte aus, oder vergünstigte Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmittel. Mann kann aber nur eines von beiden wählen.
Mein Mann hat 100 % und wir haben uns für die KFZ-Steuer Ermäßigung entschieden.
Dann sowieso ermäßte Eintrittgelder bei diversen Veranstaltungen oder im Museum.
Es werden Dir sicher noch einige schreiben und Tips geben.
ALles Gute
Irmhelm
Irmhelm
dine93
15.04.2014 11:41:59
Das würde mich auch nal interessieren weil viele zu mir auch schon gesagt haben ich soll ein behinderten Ausweis beantragen. Aber darf man da dann noch den Auto Führerschein damit machen? Weil ich ihn noch nicht habe.
Lg dine
dine93
mariposa
15.04.2014 12:21:41
Mein Mann hat mit dem Glio 100%. Man kann bei den Steuern eine Pauschale angeben und im Jahr hat er 5Tage mehr Urlaub.
Das mit den Autosteuern hatten wir gar nicht auf dem Schirm, da müssen wir mal schauen...
LG
mariposa
sharanam
15.04.2014 13:45:50
Da ihr ja aus Berlin seid - hier kann der Antrag abgegeben werden:

https://www.berlin.de/lageso/behinderung/merkzeichen/index.html

Und links im blauen Feld ist alles gut beschrieben zur Personenbeförderung,
Sonderfahrdienst, Kraftfahrzeug, Steuerrecht. Man hat wirklich viele Vorteile damit.
sharanam
Heide
15.04.2014 13:54:23
Auto fahren darf man auch mit einem Schwerbehindertenauweis. Kommt doch darauf an, aus welchem Grund er erteilt wird. Mein Vater z.B. hatte seinen Ausweis, weil er nicht gut laufen konnte, fahren war kein Problem.
LG
Heide
Lara
15.04.2014 14:08:12
Hallo Dirlis,
Mein Mann hat 100%.
Vorteile sind ein Steuerfreibetrag für die Behinderung und zusätzlich 5000km x 0,30€ für Arztfahrten bei den außergewöhnlichen Belastungen( da wo auch die Krankheitskosten erklärt werden).
Bei den Werbungskosten den Hin- und Rückweg für Fahrten Wohnung Arbeitsstätte und nicht wie ohne Ausweis nur die Entfernungskilometer.
Falls der Ausweis Rückwirkend ausgestellt wird, kann der Freibetrag auch noch für die bestandskräftigen Einkommensteuerbescheide noch berücksichtigt werden. Da es ein Grundlagenbescheid ist. Muss man aber selber beim Finanzamt anstoßen.
Die Kfz Steuerbefreiung für den PKW mit dem der Behinderte selber fährt oder befördert wird.
Sonst brauch man noch größere Beeinträchtigungen um Rundfunkgebührenbefreiung und eine Begleitperson im öffentlichen Verkehr... zu bekommen.
5 Tage Sonderurlaub, Kündigungsschutz, ermäßigter eintritt im Schwimmbad, Zoo, Museum.... .
LG
Lara
Lara
Lara
15.04.2014 14:16:58
Hallo Dine,
Für " Kinder" die ihre Behinderung vor eintritt des 25 Lebensjahres haben, gibt es auch noch Kindergeld und den Kinderfreibetrag, wenn das Kind nicht in der Lage ist sich selbständig zu ernähren. Es soll auch ein neues Urteil dazu geben, das dies auch für verheiratete Kinder geht wo der Partner genug verdient. Ich habe es irgendwo gelesen finde es aber nicht mehr. :(
Aber evtl. Haben auch andere noch Tipps dazu.
LG
Lara
Lara
schorsch
15.04.2014 18:23:46
Hallo Dirlis, Du hast ja schon super Infos zu den Vorteilen des Schwerbehindertenausweises bekommen. - Um die Vorteile wirklich ausschöpfen zu können, sollte ein Grad der Behinderung von 80% und ein Buchstabe G (Gehbehinderung) oder aG vorliegen. Diese Buchstabenkombination wird gegeben, wenn z.B. epileptische Anfälle aufgetreten sind und bei Polyneuropathien. - Je nach Grad der Erkrankung ist es absolut sinnvoll den Ausweis zu beantragen. Bei Verschlechterung des Gesundheitszustandes kann der Grad der Behinderung im Ausweis per Antrag aktualisiert werden. -Zu Deiner Frage zur EU/E-Minderungs-Rente kann ich folgendes sagen. Zur Antragstellung ist der Schwerbehindertenausweis zwar nicht notwendig, aber falls vorhanden, macht er meistens schon deutlich, dass eine Beeintächtigung der Arbeitskraft vorliegt. Es wird bei Antragstellung durch die DRV auch danach gefragt. Dies wird auch bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung nicht anders sein. Es handelt sich bei dem Ausweis um ein gesetzlich verankertes und amtliches Dokument! LG
schorsch
Derek
15.04.2014 20:57:23
hallo dirlis,
Geb doch einfach mal bei G***
"schwerbehindert-welche vergünstigungen"ein. Es ergeben sich eine Menge Antworten für Dich. Dann gibt es noch den VDK. Gib es ein und Du wirst erkennen, dass dieser Verein Dir helfen kann. Und vergiß bitte nicht,die Sorgentelefonnummer-Hirntumorforum zu nutzen. Ich möchte nicht von mir persönlich schreiben, denn jeder hat SEINE ganz speziellen Besonderheiten. Und das bedeutet-viele kleine Mosaiksteine zusammen zu fügen. Meiner
Meinung nach, viel zu mühsam.
Derek
Derek
Koboldfranz
17.04.2014 09:56:10
Hallo ihr Lieben

mich wundert nur, daß das alles so lang dauert. Ich habe den Antrag
schon November letzten Jahres gestellt, auch auf Anraten meiner Ärzte.
Ich habe auch schon mehrere "Vorschäden", die einen Antrag allein
schon "berechtigen". Dazu jetzt noch das Menigeom und die Folgen :o(
Fühl mich momentan von den Behörden ziemlich allein gelassen.

Gruß
Franz
Koboldfranz
wando
17.04.2014 11:47:11
Hallo Zusammen,

mir wurde bereits vor zwei Jahren angeraten eine Schwerbehinderung zu beantragen. Ich leide zusätzlich seit fast 30 Jahren an Weichteilrheuma, deshalb hatte meine Rheumatologie mir das geraten. Habe ich immer wieder vor mir hergeschoben. Nun kam letztes Jahr noch das AKN dazu und so habe ich die Schwerbehinderung noch doch beantragt auf Anraten mehrerer Ärzte. Das habe ich Ende September letzten Jahres gemacht. Meinen Bescheid über den GdB habe ich vor 10 Tagen bekommen und den Ausweis letzte Woche. Die Behinderung wurde aber rückwirkend anerkannt und zwar auf den Tag der Feststellung des Hirntumors, bei mir war das rückwirkend zum
07.02.2013 und erst einmal läuft es bis 30.04.2018 mit 50 % GdB.

Das ganze Procedere dauert eben sehr lange, es werden ja alle Ärzte befragt und Angaben sowie Befunde eingeholt. Verschließt sich mir aber trotzdem irgendwie, warum es so lange dauert. Ich kann aber trotzdem nur jedem empfehlen, einen Antrag zu stellen. Mir wurde auch gesagt, daß sich das im Falle einer Beantragung für eine Rente "positiv" darstellen kann, so wie es Schorsch auch schon geschrieben hat. Weil ja hier schon einige "Instanzen" durchlaufen wurden und ja nachweislich eine starke Einschränkung/Behinderung vorliegt.

Herzliche Grüße.

Andrea
wando
d.skopp
18.04.2014 12:36:57
Hallo,
Wichtig für privat Krankenversicherte, Rückkehr in die GKV als freiwilliges Mitglied möglich, einige Voraussetzungen müssen erfüllt sein (Vorversicherungszeit kann auch durch den Ehepartner nachgewiesen werden, auch durch Eltern), die GKV kann ein Höchteintrittsalter festlegen (in den meisten Fällen 45 Jahre),
nach Bescheid des GdB besteht nur 3 Monate das Recht auf Beitritt zur GKV, funktioniert Reibungslos

LG jens
d.skopp
dirlis
18.04.2014 23:51:02
Vielen Dank an Euch alle für Tipps (auch per PN) und wertvolle Hinweise.
Werden das Thema nun auch angehen.

Herzliche Grüße, Dirlis
dirlis
Koboldfranz
13.05.2014 14:14:40
SO...hab nu endlich Bescheid wegen Behindertenausweis.
Wurde schon 31.10.2013 gestellt, kurz nach meiner Reha.
Mir wurden nun 60% GdB bescheinigt.
Interessant find ich die Umschreibung des Menigeoms.
Wörtlich steht da...Operierte Gewebeneubildung des Gehirns.....
zu den vorgekommenen epileptischen Anfällen steht nur...Krampfleiden.
Naja, nu kann ich Rentenantrag stellen. Am Freitag erhielt ich Post vom Rentenversicherer, wurd schon Anfang März von einem Arzt von denen begutachtet. Reha-Maßnahmen machen demnach keinen Sinn mehr für mich...sprich, ich muß Rente beantragen...tja

LG
Franz
Koboldfranz
katscha
13.05.2014 20:15:22
Huhu,

also mein Vater hat mit Glioblastom 100% Schwerbehinderung bekommen. Auto fahren darf er auf Anraten der Ärzte nicht, wegen den epileptischen Anfällen. Allerdings lassen ihn die Busfahrer bei uns in der Stadt kostenlos fahren, auch ohne zusätzliches Merkzeichen. Bei der Bahn klappt das nicht, deshalb haben wir jetzt noch Merkzeichen "G" beantragt.
Die anderen Vorteile wurden ja größtenteils bereits genannt. Leider dauert es recht lange, bis der Ausweis da ist. Wir haben 3 Monate gewartet. Also am Besten gleich beantragen.

LG und alles Gute,

Katja
katscha
Keule
13.05.2014 22:20:44
Hallo!
@Koboldfranz 60% ????
da ist mehr drin,kenne zwar deine anderen "Schäden" nicht,ich würde auf jeden Fall wiederspruch einlegen.Da geht noch was.

Gruß Keule

Status:
Oligoastrozytom WHO III°,Bestrahlung beendet
3 Wochen AHB,Kontroll MRT am 16.April
Tumor/Ödem schrumpfen,nä. MRT Ende Juli
Keule
dirlis
19.05.2014 14:11:41
Hallo Ihr Alle,

wir haben am Wochenende den Schwerbehindertenausweis für meinen Mann bekommen. Der Antrag wurde am 24.04. mit Eilverfahren gestellt.
Im Moment wird noch geprüft, ob eine rückwirkende Feststellung möglich ist.
GdB 100 und Merkmal G und B.

Bin beeindruckt und erleichtert, dass das bisher so schnell ging.

Grüße von Dirlis
dirlis
LoveLife88
08.10.2015 10:45:28
Hallo ihr lieben.
Ich habe heute selber den Antrag für den Schwerbehindertenausweis gestellt und muss nun zwischen 3-6 Monaten warten. Ich frage mich nur ob ich bei einem Glioblastom IV, Strahlentherapie beendet und zur Zeit noch Therapie mit Temozolomid im 5 Tageszyklus pro Monat, wirklich einen GdB bekomme, denn so geht es mir körperlich gut. Das einzige ist das ich nach wie vor Wahrnehmungs- und Orientierungsstörungen habe. Kann jemand dazu was sagen.
LoveLife88
suace
08.10.2015 12:27:30
Du bekommst auf jeden Fall mindestens 80% , bei Glio eigentlich meist 100%.
Bei uns ging die Bearbeitung deutlich schneller .... wir haben einen Eilantrag gestellt. Allerdings haben wir keine Zusatzmerkmale bekommen, das werde ich noch beantragen. Mein Mann ist deutlich gehbehindert und nur 100% bringt außer verbilligtem Eintritt im Museum eher nix
suace
Aziraphale
11.10.2015 10:48:43
Gilt die KFZ-Steuerminderung auch, wenn das Auto nicht auf den Betroffenen zugelassen ist? Mein Mann (Astro II) hat bisher 70%, diese hat er ohne Nachfrage oder Probleme innerhalb kürzester Zeit bekommen. Nun werden wir aber auf Verschlechterung eingeben, da er seit Mittwoch Krampfanfälle mit Lähmungserscheinungen hat.

Gelten die 5000km für "Krankentransport" nur bei 100%?
Aziraphale
kawian
12.10.2015 01:10:41
Hallo LoveLife88. ich bin mir relativ sicher dass auch Du 100% bekommst.
Ich habe mit meinem rezititiven Glioblastom Grad IV auch gleich 100 % bekommen. Da ich aus noch nicht gefundener Ursache sehr oft einfach umkippe oder hinfalle. Habe ich zusätzlich noch ein G und ein B dazu bekommen.
Liebe Grüße und allen gute Besserung Kalle

PS: Ich habe statt KFZermäßigung mir eine Wertmarke für 72€ jährlich
gekauft. Damit kann ich in mit allen öffentlichen Bussen im Nahverkehr und mit Regionalzügen kostenlos fahren. Ich darf eh kein Auto fahren da ich einen linksdrall habe und auch wegen der Tabletten nicht.
kawian
Summertime
12.10.2015 08:20:43
Hallo,
mei Mann hat bei Grad 4 und Anfallsleiden nur GdB 90 ohne Merkzeichen bekommen, Habe gerade Wiederspruch eingelegt.
Ob wir das mit den Merkzeichen durchbekommen weiß ich nicht, da mein Mann sich ohne Hilfe frei bewegen kann.Worüber ich sehr froh bin. Nur Auto fahren darf er nicht. Also muss immer Jemand dabei sein, da wir auf dem Land wohnen.
Bei uns kam der Bescheid nach ca. 6 Wochen, obwohl uns vom Amt auch 3 bis 6 Monate gesagt wurde.
Summertime
Majeb
12.10.2015 11:36:34
Hallo Aziraphale
Ich meine, dass die Steuerminderung nur gilt wenn das Auto auch auf den betreffenden zugelassen ist. Ist aber kein Problem. Unser Auto ist auch auf unseren 14 jährigen behinderten Sohn mit den Merkzeichen G, H und B zugelassen und das ist rechtens. Wir haben uns da beraten lassen. Zusätzlich habe ich eine unentgeltliche Wertmarke, mit der wir öffentliche Verkehrsmittel nutzen können. Ich denke, dass das allerdings mit dem Merkzeichen B (Begleitperson) zusammenhängt. Was ich nicht weiß, ob es da Unterschiede zwischen Kindern und Erwachsenen gibt.
Grüße Majeb
Majeb
cata
17.10.2015 13:47:03
Hallo
Das beste daran ist erstmal der Kündigungsschutz in der Arbeit dann mehr Urlaubstage und eine Steuerermässigung deiner Lohnsteurer die kannst du jährlich machen oder gleich monatlich eingetragen bekommen in der Lohnsteuer,dann gibts noch Merkzeichen z.b. B das heisst Begleitperson die können mit dir z.b kostenlos ins Eisstadion oder solche Sachen ,wenn du Auto fährst musste schauen bei den Anträgen was es da Gibt meist Autosteuerermässigung ansonten gibts ohne Auto ne Fahrkarte fürs Jahr 60 Euro die für die Stadt gilt mit einem Umkreis bis zu 50 km das heisst man darf damit bis zu 50 km aus der Stadt rausfahren muss ab dann erst zahlen G cata
cata
LieseMüller
17.10.2015 16:15:37
Hallo Summertime,

du schreibst, dass du Widerspruch gegen die Feststellung des GdB 90 im Schwerbehindertenausweis eingelegt hast. Könntest du hier wieder posten, wenn der Widerspruch Erfolg hatte? Ich bekam nämlich auch nur einen GdB 80, auch mit Glio und Epilepsie und würde das natürlich gern ändern.

LG, LieseMüller
LieseMüller
TumorP
17.10.2015 16:52:53
Hallo zusammen,
einige Ergänzungen zum Schwerbehindertenausweis. Die Merkzeichen (z. B.: G, aG, B, oder H) müssen BEANTRAGT werden (durch ankreuzen auf dem Antrag). Ansonsten gibt es nur einen GdB ("Prozente").

Mit dem Merkzeichen G, welches es bei Krampfanfällen gibt, besteht die Möglichkeit die KFZ Steuer erlassen zu bekommen und die KFZ Versicherung günstiger zu erhalten. ABER meist darf man selbst "eine Zeit" nach dem letzten Anfall nicht selbst fahren. Andere Angehörige dürfen dann mit dem Fahrzeug auch ALLEIN fahren um "Besorgungen" für den Behinderten zu machen. ABER Fahrten zur Arbeitsstelle z.B. gehören nicht dazu. Kenne Fälle in denen das vom Finanzamt überprüft wurde, war dann "unangenehm".
Alternativ gibt es für jährlich 72,-€ "die Fahrkarte". Sie berechtigt BUNDESWEIT mit dem Nahverkehr zu fahren. KEINE IC, oder ICE Züge.

Mit dem Kennzeichen H darf kostenlos einer Begleitperson mitfahren.

Bei dem Kennzeichen aG, entfallen die 72,- €.

Je nach "Prozenten" gibt es dann die Steuerermäßigung und "Vergünstigungen" im Zoo, Museum usw., meist 2,-€.

Bei Ablehnung VOR dem Widerspruch anfragen welche Gründe zu der Ablehnung geführt haben. Dann erhält man die Unterlagen welcher Dr. was worüber geschrieben hat. Meist hat "man" noch andere Erkrankungen. Rücken, ANGST, kaputte Knie usw.. Dann läßt sich danach der Widerspruch besser begründen.
Alles Gute
TumorP
TumorP
Lara
17.10.2015 21:47:34
Hallo,

Weiß jemand welchen Grund es für einen Amtsarzt/ Gutachter gibt den Ausweis bei einem Glioblastom nur für 2 Jahre auszustellen? Neugierde des Arztes?
Was kann ich dagegen tun? Es ist ziemlich lästig, obwohl trotzdem schön... Dass ich es schon so oft verlängern durfte. Anfang 2016 dürfen wir hoffentlich einen weiteren Antrag auf Verlängerung stellen. Er hat 100%.
( Glio seit 01/2009 Rezidiv 03/2013 und 12/2013) Wir leben in NRW.
Es schein ja auch irgendwie vom Bundesland zu Bundesland Unterschiede zu geben.

LG

Lara
Lara
TumorP
17.10.2015 22:00:31
Hallo Lara,
ich weiß es nicht. Du könntest Einspruch erheben, aber den Streß würde ich mir nicht antun. Es gibt in diesem Fall wichtigeres. Also noch ganz oft alle 2 Jahre den "Stempel" abholen.
Unterschiede gibt es auf jeden Fall in den Bundesländern!
Alles Gute
TumorP
TumorP
Irmhelm
17.10.2015 22:07:43
Hallo Lara,
ist mir schleierhaft warum der Ausweis nur für 2 Jare ausgestellt wird. Mein Mann, ebenfalls Glio hat 2012 ebenfalls 100 bekommen, ausgestellt bis 2017. Ebenfalls NRW. Als ich 2017 las, habe ich gedacht wäre schön, wenn er das noch erleben könnte. Du weißt ja, daß mein Mann im August d.J. verstorben ist. Könnte es auch sein, daß man sich bei unserem Ausweis vertan hat?
Ich drücke Euch die Daumen für Anfang nächsten Jahres.
LG
Irmhelm
Irmhelm
Summertime
19.10.2015 08:11:53
Hallo LieseMüller,

ich melde mich sobald es etwas Neues gibt.
Ich habe erst einmal Aktenkopien beabtragt.
Bis jetzt kam zu unseren Wiederspruch noch keine Eingangsmeldung.

LG
Summertime
Summertime
GabrielaV
19.10.2015 20:03:03
Bitte gebt in euren Anträgen an, dass es sich beim Glioblastom um eine Erkrankung mit infauster Prognose handelt. Gebt alle Beschwerden, die damit einhergehen an:
Gleichgewichtsstörungen
Merkstörungen
Konzentrationsstörungen
Verhaltensstörungen
Angstzustände
Gangbildstörungen
Höhenangst
Angst vor sozialen Kontakten
Depressionen
Das sind alles zum Krankheitsbild zugehörige Beschwerden, die die Teilhabe am Leben stören oder gar verhindern. In manchen Bundesländern gibt es bei lebensbedrohlichen Erkrankungen einen Nachteilsausgleich. Auch darauf sollte hingewiesen werden. Es ist außerdem eine chronische Erkrankung im klassischen Sinn. Die Einnahme von Chemotherapeutika führt außerdem zu einer Langzeitintoxikation. Diese führt möglicherweise auf längere Sicht zu Organversagen (natürlich nicht zwangsläufig). Damit droht auch eine lebensbedrohliche Erkrankung.
Vielleicht findet ihr ja noch weitere Argumente, die eine 100%-ige Behinderung mit Merkzeichen rechtfertigt. Mein Mann hat hier in Thüringen übrigens B aG + B. (gleichgestellt mit beidseitig amputierten Gliedmaßen, das B für Begleitperson, im Sinne des Nachteilsausgleich nach: § 69 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen- (SGB IX))
GabrielaV
NACH OBEN