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Thema: Schwerbehindertenausweis bei inoperablem Astro 1 ?

Schwerbehindertenausweis bei inoperablem Astro 1 ?
lotte98
29.06.2018 09:36:50
Guten Morgen,
kürzlich riet mir ein Bekannter, auf jeden Fall einen Schwerbehindertenausweis für meine Tochter (10) zu beantragen. Hätte das überhaupt Erfolg? Oder kann ich mir die Arbeit sparen?
Sie hat auch noch Zöliakie, dafür gibt es Stufe 20, dazu noch viele Allergien, Morbus Meulengracht und Alpha-1 Antitrypsinmangel.
Vielleicht lohnt ja alles zusammen?
Es grüßt in die Runde, immer mit besten Wünschen und positiven Gedanken,
Lotte
lotte98
AnnikaK
29.06.2018 10:21:05
Bei Behindertenausweis zählen nicht die Erkrankungen, sondern die Einschränkungen die man dadurch hat.
Aber beantragen würde ich auf jeden Fall, dazu die Arztberichte und einen eigenen Brief, in dem du die ganzen Einschränkungen auflistest.

Meistens muss man dann nochmal einen Widerspruch einlegen, weil man meistens beim ersten Antrag zu niedrig eingestuft wird.
AnnikaK
Äpfelchen
29.06.2018 10:41:58
Hallo lotte98,
den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis solltest du auf jeden Fall stellen. Vielleicht kann dein behandelnder Arzt dir bei der Begründung helfen. Wenn vorhanden, solltest du Diagnosen und Arztberichte beifügen; ansonsten kannst du auch eine Schweigepflichtentbindungs-Erklärung unterschreiben, dann holt sich die Behörde die Berichte von den betreffenden Ärzten.
Ich nehme an, dass deine Tochter einen Pflegegrad hat?
Lass dich evtl. auch vom Pflegedienst beraten, die haben Erfahrungen mit all diesen Dingen.
Liebe Grüße zurück und alles Gute für euch
Äpfelchen
Äpfelchen
Aziraphale
29.06.2018 10:47:13
Aber alles zusammen zählt nicht. Es zählt der höchste Grad der einzelnen Einschränkung, eine Aufsummierung gibt es nicht.
Aziraphale
Marianne31
29.06.2018 11:14:44
Ich habe auch einen Ausweis.

Alle Krankheiten genau angeben, das wird dann zusammen alles gezählt und berechnet. Ich habe alles genau eingegeben was ich habe für Krankheiten.

Begründen muss man beim Antrag erstmal nichts.
Marianne31
SpinEcho
29.06.2018 11:47:56
> Bei Behindertenausweis zählen nicht die Erkrankungen, sondern die Einschränkungen die man dadurch hat.

Bis auf ein paar Ausnahmen (bösartige Tumorerkrankungen) stimmt das.

Also bei der Antragstellung nicht auf die Diagnose "Astro1, inoperabel" konzentrieren, sondern auf die Symptome, neurologischen Ausfälle und Einschränkungen.
SpinEcho
Marianne31
29.06.2018 13:10:00
Einschränkungen habe ich zb noch keine, nur viele Erkrankungen die sich summieren und habe dennoch den Ausweis bekommen.

So genau kenne ich mich da nicht aus..
Marianne31
Lena333
30.06.2018 01:51:29
Hallo Lotte,

auf jeden Fall würde ich Dir raten, dies zu versuchen.

Ich selbst habe auch Zöliakie und habe deshalb auch einen GdB von 20 GdB zugesprochen bekommen.
Den erhöhten GdB von 50 habe ich natürlich nur durch noch ANDERE Erkrankungen erhalten, wobei hier "Aziraphale" recht hat:

Es gibt keine Aufsummierung der Krankheiten, es zählt die am meisten beeinträchtigende Erkrankung.

Die sonstigen Erkrankungen Deiner Tochter kenne ich nicht, aber ich würde eine Antragstellung versuchen.

Zur Antragstellung selbst:

Einen GdB erhält man definitiv NUR mit einer ausführlichen Begründung und Darstellung der gesundheitlichen Einschränkungen und Symptome, die sich aus den vorhandenen Krankheiten ergeben. Eine reine Aufzählung der Krankheiten reicht definitiv nicht, insofern kann ich die Beiträge von "Äpfelchen" und auch von "Aziraphale" , "Spin Echo","AnnikaK" nur unterstützen.

ABER: eine reine "Aufzählung von Krankheiten, durch die sich noch nicht mal Einschränkungen ergeben", wie ich es aus "Mariannes" Beitrag entnehmen kann, reicht definitiv NICHT aus, das ist eigentlich nicht denkbar und vorstellbar, das wäre dann ein absoluter "Ausnahmefall".

Am besten ist auf jeden Fall eine EIGENE Darstellungen der gesundheitlichen Beschwerden DURCH die Krankheiten, und - dies ist der erfolgversprechendste Weg: mit Untermauerung von ärztlichen Befunden, die man sich bei den Ärzten einholt.
Also: ein kombiniertes Vorgehen, d.h. eine EIGENE Selbstdarstellung, die eben - nicht nur die Diagnosen aufzählt, sondern die Beeinträchtigungen dadurch im beruflichen, privaten, sozialen und existentiellen Bereich, also in ALLEN möglichen Lebensbereichen darstellt, die Symptome, SOWIE dazu eine Auflistung von ärztlichen Befunden, am besten einen ärztlichen Befund von JEDEM Facharzt für JEDE einzelne Krankheit.

Natürlich kann man auch den Hausarzt bitten, dass er ALLE Krankheiten beschreibt, aber aus meiner Erfahrung heraus ist ein Hausarzt mit der SUMME und der SCHWERE der einzelnen Erkrankung, die ein Antragsteller für einen GdB sicherlich ja hat, "überfordert".

Wie "Äpfelchen" schreibt, kann man natürlich auch in der Antragstellung auf die entsprechenden Fachärzte verweisen, diese werden dann von der BfA angeschrieben und um Befunderstellung gebeten.

Aber aus Erfahrung kann ich berichten, dass die Ärzte hier meist nur sehr kurz und knapp schreiben, was oft eben zu einer erstmaligen Ablehnung des GdB Antrages führt.

Deshalb ist es besser, man sucht VOR Antragstellung das persönliche Gespräch mit seinen Fachärzten (bei denen man ja sowieso oft ist durch die Krankheiten) und bittet sie um AUSFÜHRLICHE Befundberichte.

Empfehlen würde ich also, diese Befunde ZUSAMMEN mit der Selbstdarstellung einzureichen.
So erhöhen sich die Erfolgsaussichten auf eine (sofortige) Bewilligung des Antrages.

Sehr gute Hilfestellungen gibt es hier beim VDK, diesen würde ich Dir empfehlen, aufzusuchen, wenn Du noch mehr Tipps und vor allem hilfreiche ERFAHRUNGEN mit diesem Themengebiet haben möchtest.

Ich hoffe, dass Du mit Deinem Antrag "Erfolg" hast.

LG

Lena
Lena333
Lena333
30.06.2018 04:45:25
@lotte.:

Noch ein Nachtrag:

Bei dem inoperablen Astrozytom in Kombination mit den anderen Erkrankungen Deiner Tochter, von denen allein die Zöliakie schon mal auf jeden Fall mit 20 Gdb "einberechnet", NICHT aufsummiert wird, gehe ich mal laienhfaft sehr stark davon aus, dass der Antrag auf GdB erfolgreich sein wird.
Sollte der Antrag zu niedrig bewilligt werden, kann ja auf jeden Fall Widerspruch eingelegt werden, mit entsprechender rechtlicher Beratung (z.B. VdK,Anwalt für Sozialrecht) wird dieser dann sicherlich erfolgreich sein.)

Die Frage, die man sich stellen muss, ist diejenige, ob sich die ganze "Prozedur" auch lohnt, d.h. ob man wesentliche Vorteile von diesem GdB hat. Eine solche Antragstellung MIT einem evtl. Widerspruchsverfahren ist leider ziemlich zeit- kräfte- und kostenintensiv.

Aber eventuell klappt der Antrag ja auch auf Anhieb.

Gruß

Lena
Lena333
AnnikaK
30.06.2018 09:16:06
Ich habe den Antrag zusammen mit dem psychosozialen Dienst in dem behandelnden Krankenhaus gestellt und die haben mir auch den Widerspruch verfasst.
Von daher war es für mich weder Zeit- noch Kosten- oder Kräfteintensiv...

Ein Widerspruch ist immer kostenlos und dafür braucht man auch keinen Anwalt oder so.
AnnikaK
KaSy
30.06.2018 10:16:57
Ein GdB ab 50 bringt mehrere Vorteile:
Steuerentlastung
KK-Zuzahlung nur 1% statt 2%
Erweiterter Kündigungsschutz
Erleichterte Einstellung bei gleicher Eignung
geringere Eintrittsgelder (nicht überall)
Bei Zusatzzeichen weitere Vorteile

Einen Widerspruch kann man selbst verfassen oder mit Hilfe, ein teurer Anwalt oder eine VDK-Mitgliedschaft sind zwar ereichternd, aber nicht erforderlich.

Für den GdB gibt es recht klare Festlegungen und es entscheidet nicht die Krankenkasse oder deren MDK, sondern ein Amt (!), das sich an diese Richtlinien halten muss.
KaSy
Lena333
30.06.2018 10:50:52
@AnnikaK:

Dass Du den Widerspruch mit einem psychosozialen Dienst im KH hast machen lassen , ist ja in Deinem Falle schön und freut mich für Dich.

Aber: wenn man nicht gerade im einem KH ist und einen Rechtsanwalt für Sozialrecht für den Widerspruch braucht, dann kommen da einige Kosten zusammen. (Ich habe hier in der Summe einen vierstelligen Betrag gezahlt).
Für MICH war das schon zeit-kräfte- und sehr kostenintensiv, da ich auch für die ärztlichen Befunde jeweils einen dreistelligen Betrag zahlen musste. Zudem ging es mir bei der Antragstellung gesundheitlich dermaßen schlecht, dass mich das SEHR mitgenommen hat und deshalb "Kraft" gekostet hat.

Lena
Lena333
AnnikaK
30.06.2018 12:06:24
Wie gesagt, für den Widerspruch braucht man keinen Anwalt.
Wenn der Widerspruch aber auch abgelehnt wird, geht es nur mit einer Klage vorm Sozialgericht. Dort entstehen keine Gerichtskosten, nimmt man dafür aber einen Anwalt (das ist auch keine Pflicht), muss man den aber natürlich bezahlen.

Die Tochter der TE ist 10 und ich bin einfach mal davon ausgegangen das sie in onkologischer Behandlung im Sinne von Kontrolluntersuchungen ist. Und meist ist das dann in einem Krankenhaus und da kann man dann den psychosozialen Dienst in Anspruch nehmen.
Zumindest kenne ich 2 Kinder mit gleicher Diagnose in unserem Krankenhaus, die das so gehandhabt haben.

@lena: wieso hast du für die ärztlichen Befunde so viel Geld bezahlt? Wurden extra Untersuchungen für den GdB durchgeführt?Oder hast du extra Gutachten erstellen lassen?
Wir haben nämlich einfach dem Antrag einen Brief mit den persönlichen Einschränkungen beigelegt und im Antrag alle behandelnde Ärzte angegeben. Das Versorgungsamt schreibt dann von selbst die Ärzte an und fordert die Berichte an und der Atuz bekommt dafür vom Versorgungsamt eine Vergütung.
AnnikaK
KaSy
30.06.2018 13:31:15
Ich kann die letzten Bemerkungen von AnnikaK bestätigen.

Die Arztbefunde liegen sowieso vor, entweder man hat sie selbst oder der Hausarzt hat sie oder man entbindet alle behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht und das Versorgungsamt holt die Befunde ein.

Ich habe zum Antrag ausführlich meine Einschränkungen aufgeschrieben.

Dann kostet der Antrag nur 1 Briefmarke.

KaSy
KaSy
Lena333
30.06.2018 16:08:13
@Annika und KaSy:

Das ist ja sehr schön, dass das bei Euch so gut geklappt hat und Ihr nichts bezahlt habt.
Bei mir war es eben leider anders.

Mehr dazu kann und will ich nicht mehr sagen.

Ich wollte hier nur Tipps/ Hilfestellungen geben für lotte und andere, und dann bekomme ich "Belehrungen", wie man einen GdB Antrag stellt und dass dies nur "1 Briefmarke" kostet.


Sorry KaSy, aber das ist ja "ein Schlag ins Gesicht" für meinen Beitrag, in dem ich auf meine persönliche finanzielle Belastung durch den GdB Antrag eingegangen bin und von einer vierstelligen Summe geschrieben habe. Das war wohl ein Fehler, ich werde hier auch nichts mehr zu diesem Thema schreiben und bitte von weiteren "gut gemeinten Ratschlägen" abzusehen.
Lena333
lotte98
30.06.2018 16:17:55
Guten Tag zusammen, vielen Dank für die vielen Beiträge. Gott sei Dank geht es meiner Tochter trotz allem ziemlich gut und man merkt ihr so erstmal nichts an. Ihre halbseitige Lähmung hat sich nach der Zystenentlastung komplett wieder zurückgebildet. Geblieben ist eine etwas unkoordinierte Gangart und Hampeligkeit, dezente Schwäche in der rechten Hand (sie ist Linkshänderin) und Konzentrationsschwierigkeiten. Dies ist auch in bisher zwei Neuropsychologischen Untersuchungen bestätigt worden. Der Rat für den Ausweis kam von einem Lehrer, damit meine Tochter in der Schule einen Nachteilsausgleich bekommt, z.B. etwas mehr Zeit bei Arbeiten. Wir sind regelmäßig in der Kinderklinik zu Kontrollen, in verschiedenen Abteilungen, Onko, Gastro und Allerlogie. Beim Psychosozialen Dienst werde ich mal anrufen, die sind sehr nett und kennen uns. Vor einigen Jahren wollte ich das schonmal in Angriff nehmen mit dem Ausweis, habs dann aber wieder gelassen.
Beste Wünsche in diese Runde,
Lotte
lotte98
AnnikaK
30.06.2018 16:18:48
Das sollte ja keine Kritik sein sondern nur ein Aufzeigen, das ein Antrag nicht zwangsläufig teuer werden MUSS (wohl aber KANN).

Die TE hat nach Erfahrungen gefragt, deine war so, unsere nun einmal anders...
Und genau so war es gemeint, als Erfahrungsaustausch und nicht als Belehrung.
AnnikaK
Marianne31
30.06.2018 16:28:26
Teuer ist das gar nicht. Geht alles online.
Marianne31
SpinEcho
30.06.2018 21:02:39
> Teuer ist das gar nicht. Geht alles online.

Es wird teuer, sobald man rechtlich gegen die Einschätzungen des Amts vorgehen muss.

Eine Rechtsschutzversicherung (Verwaltungsrecht?) kann da helfen.
SpinEcho
Marianne31
01.07.2018 10:00:40
Rechtlich vorgehen kostet 60 Euro (Sozialklage bei VDK) oder Anwalt (übernimmt die Rechtsschutzversicherung).

Aber man muss ja gar nicht rechtlich vorgehen. Meist wird es so gewährt .
Marianne31
KaSy
01.07.2018 13:13:13
@ Lena333
Lotte98 hatte nach Erfahrungen gefragt und für sie als Mutter sind hier alle Beiträge gedacht. Das war keine Kritik an Dir.
KaSy
KaSy
lotte98
04.07.2018 09:09:19
Guten Morgen, gleich habe ich einen Termin in der Kinderklinik beim psychosozialen Dienst zwecks Antrag auf den Ausweis. Finde ich toll, daß mir so schnell geholfen wird, obwohl eine der beiden Kräfte im Urlaub ist.
Ich halte euch auf dem Laufenden.
Beste Grüße,
Lotte
lotte98
09.01.2019 22:47:55
Der psychosoziale Dienst ist gleich am Anfang auf uns zu gekommen und hat uns erstmal aufgezeigt, was wir alles beantragen können.(wir wären erstmal gar nicht auf die Idee gekommen, unsere Tochter als schwerbehindert einzustufen, weil wir sie selbst persönlich als gar nicht behindert ansehen trotz ihrer Einschränkungen) Alle Formulare usw. haben sie soweit fertig macht, dass wir keinen Aufwand hatten und wir
haben den Schwerbehindertensausweis (B) problemlos erhalten
lotte98
24.10.2019 10:56:27
Guten Tag,
mein erster Antrag auf Schwerbehindertenausweis ist nun schon lange her.31.07.2018. Am 4.2.2019 habe ich eine Ablehnung erhalten. Zu diesem Zeitpunkt lag meine Tochter nach der plötzlich notwendig gewordenen OP am 31.1.19 mit kompletter Hemipares und schwerer Aphasie im Krankenbett. Ich zeigte den Brief einer der Sozialarbeiterinnen und ihre Antwort war, wir bräuchten keinen Widerspruch einzulegen, weil meine Tochter schnell wieder gesund würde. (Im Nachhinein wurde diese Aussage freilich heftig abgestritten). Als Mutter freut man sich über so eine Auskunft und ich legte den Brief beiseite. Später in der Reha schlug man beim sozialen Dienst die Hände über dem Kopf zusammen, als ich davon berichtete. Die Widerspruchsfrist war abgelaufen, also wurde der Ausweis neu beantragt.
Das Ende vom Lied ist, daß ich nun einen Ausweis in den Händen halte mit GdB 100, Kennzeichen G, B, und H, befristet bis 02/2025. Gültig ab Datum der Antragstellung im Mai. Rückwirkend könnte ich auch noch eine Gültigkeit ab dem Datum der ersten Antragsstellung beantragen.
Beste Wünsche,
Lotte
lotte98
KaSy
24.10.2019 12:38:45
Liebe Lotte,
es ist wirklich nicht schön, wenn man in diesem Antragsverfahren an Personen gerät, die zwar verantwortlich sind, aber kein Verantwortungsgefühl zeigen.

Um so mehr freut es mich für Euch, dass Ihr nach so langer Zeit endlich diesen wichtigen Bescheid erhalten habt.

Beantrage doch die Gültigkeit ab dem Datum des Erstantrages. Der jetzige Bescheid ist und bleibt gültig. Es kann also nur günstiger werden.

Alles Gute für Euer Mädchen!
KaSy
KaSy
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