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Cafecaptain

Hallo zusammen, lange nichts von mir gehört:)
Ich hab eine Frage zum Schwerbehindertenausweis, habt ihr einen, langt es allein die Dinger im Kopf zu haben und es wird ein Ausweis ausgehändigt?
Wie sind eure Erfahrungen damit?

annasuska

Hallo Cafecaptain,
Du findest hier schon einige Beiträge zu dem Thema, wenn du den Begriff in das Suchfeld eingibst.
Um einnen Ausweis zu bekommen, musst du schon Beeinträchtigungen haben. Aber alles zählt, also alles was irgendwie Ärztlich dokumentiert ist.
LG, Susanna

unfassbar68

Hallo Cafecaptain,
ich kann aus eigener Erfahrung berichten, das es nicht leicht ist einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen. Mir wurde 30 GdB attestiert.
Habe erfolglos Widerspruch eingelegt und sowas zieht sich auch über einen längeren Zeitraum bis man Bescheid bekommt. Ich denke ab 50% GdB hat man eventuell einen Nutzen davon. Bei mir haben vor zwei Jahren 3 Kavernome geblutet. Insgesamt erkennt man auf den MRT-Aufnahmen acht Kavernome. Die Angst einer erneuten Blutung ist immer da und ich bin nicht mehr so Leistungsfähig wie vor der Erkrankung, was es schwierig macht seine Brötchen zu verdienen. Es reicht auf jeden Fall nicht aus, solche Dinger im Kopf zu haben, um einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen.
LG, Ralf

Rehsis

Hallo Cafecaptain,
ich hatte in der Vergangenheit zwei Blutungen mit Symptomen, ein Kavernom wurde operativ entfernt. Seit dem Berufsunfähigkeit, später volle Erwerbsminderung, verminderte Belastbarkeit, Leistungsvermögen, Konzentration, geteilte Aufmerksamkeit,Wesensveränderung,Gangunsicherheit, Gleichgewicht, usw.
GdB 40 war das Äußerste was ich erreichen konnte.
Für Kavernome die einfach nur da sind, aber keine Beschwerden machen, gibt es keinen GdB, warum auch. Der GdB soll ja ein Nachteilsausgleich sein und ich denke, es sollte denen vorbehalten sein, die durch eine Erkrankung/ Behinderung wirklich Nachteile haben: Teilhabe am Leben, Mobilität, selbstbestimmtes Leben…
HG,
Iris

Haarsträhne

Hallo zusammen,

Ich habe solch einen Ausweis,sogar uber 100 %
Nur nutzen tut er mir überhaupt nichts.
Wäre ich noch im Berufsleben,dann hätte ich steuerliche Vorteile und 5 Tage mehr Urlaub.
Vielleicht kennt sich ja jemand aus,der irgendein Vorteil kennt.
Ich bin enttäuscht......
Wozu gibt es soch einen Ausweis......?

Viele Grüße

bordun

Hallo zusammen,
@hHaarsträhne

Durch einen Schwerbehinderten Ausweis kann man einen sog. Nachteilsausgleich bekommen. Wie du schon erwähntest sind das Steuervorteile, mehr Urlaub oder früher in Rente gehen.
Man bekommt aber auch ganz oft einen Nachlass bei Eintrittsgeldern oder kann vergünstigt öffentliche Verkehrsmittel nutzen, je nach Art oder schwere der Behinderung. Geh mal auf Google und schau unter
Nachteilsausgleich bei Schwerbehinderung.

@ cafecaptain
Bzgl Kavernomen und Schwerbehindertenausweis kann ich leider nichts sagen. Unsere Tochter ist an einem Glioblastom erkrankt. Da ging das mit dem Ausweis natürlich sehr schnell.

Ich wünsche euch allen weiterhin alles Gute und hört nie auf zu kämpfen.
LG Bordun

Mirli

Hallo Haarsträhne,

Zitat:
"Ich habe solch einen Ausweis, sogar uber 100 %"

So einen Ausweis kenne ich nicht. Was meinst du genau?

Ab dem festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 zählt man als Schwerbehinderter und bekommt einen Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Er ist in Scheckkartenformat entweder a) grün (pastellgrün würde ich sagen) oder b) zur Hälfte orange und grün. Dieser zweifarbige Ausweis wird auch "Freifahrtschein" genannt, weil man damit ÖPNV kostenlos nutzen kann oder bei eigenem PKW die KFZ-Steuer halbiert. Kostenlos in dem Sinne, dass man beim Versorgungsamt die zustehende Wertmarke unter Zuzahlung von aktuell 91€ (ein Jahr) bzw.46€ (Halbjahr) sich ausstellen lässt. Mit diesem 'Beiblatt mit Wertmarke' (weiß) und dem dazugehörigen Schwbh-Ausweis kann man die Öffis, so oft man will und wohin auch immer, kostenlos für den jeweiligen Zeitraum nutzen.
Der Schwerbehindertenstatus ermöglicht immer Steuervorteile, auch als Rentner/Pensionär. Kann man die Öffis aber nicht kostenfrei benutzen, hat man das Recht bei der Einkommensteuer Fahrtkosten für Arztbesuche,
Anwendungen, Therapien usw. anzusetzen sowie Kosten für Medikamente und alles Mögliche mit der Krankheit in Verbindung Stehende (außergewöhnliche Belastungen). Man kann statt Angabe der exakten Kosten auch die Behinderten-Pauschbeträge beanspruchen, wenn bspw. die tatsächlichen Kosten geringer oder die gesammelten Nachweise unvollständig sind. Es gibt den nach Behinderungsgrad gestaffelten Grund-Pauschbetrag sowie einen Fahrtkosten-Pauschbetrag (bei entsprechenden Merkzeichen im Ausweis).

Natürlich ist der Nutzen nur da, wenn man auch Steuern entrichten muss. Am meisten für Diejenigen, die im Erwerbsleben stehen oder hohe steuerpflichtige sonstige Einkommen haben.

Es gibt viele städtische und privatrechtliche Einrichtungen, die Eintritts-, Nutzungs-, Veranstaltungsgelder reduzieren für Schwerbehinderte.

Wenn du den Status der Schwerbehinderung innehast (ab GdB 50) kannst du zwei Jahre früher als regulär abschlagsfrei(!) in Alters-Rente (Schwerbehindertenrente) gehen. Nimmst du die entsprechenden Abschläge in Kauf, sogar bis zu fünf Jahre früher (10,8% Abschlag).

Mit einem entsprechenden Grad der Behinderung kannst du einen Parkerleichterungsausweis in orange (nur DE) bekommen. Oder mit dem Merkzeichen 'aG' das Recht mit dem blauen Parkausweis (EU), auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen zu parken.
Es gibt den 'Euro-Toilettenschlüssel' für einmalig ca. 20€. Damit kannst/darfst du Unterwegs (europaweit einheitliches Schließsystem für behindertengerechte Anlagen) jede Behindertentoilette betreten, wenn's pressiert :-))
Es gibt sicher noch einige andere Dinge, die wir Behinderte evtl. gar nicht kennen, die aber auch Vorteile sein könnten.

(Inoffiziell(!) bekommt man, ohne großartige amtsärztliche Untersuchung, bei Vorhandensein einer EM-Rente* (Kopie beilegen) den Schwbh-Ausweis oft recht unkompliziert ausgestellt.)
*Erwerbsminderungsrente

Gruß Mirli

Mirli

Noch was zum Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B (Begleitperson)

Wenn man das Beiblatt (ohne Wertmarke) bereits zur KFZ-Steuerermäßigung (50%) eingelöst hat, kann man ja das Beiblatt 'mit Wertmarke' nicht mehr als 'Freifahrtschein' für den ÖPNV verwenden. Für die Begleitperson besteht trotzdem ein Recht auf kostenfreie Mitfahrt, auch dann, wenn der schwerbehinderte Mensch kein Beiblatt für Wertmarke mehr hat/beantragt hat und deshalb selbst gar nicht freifahrtberechtigt ist. Der Schwerbehinderte erwirbt also ein reguläres z.B. Bahn-Ticket und darf seine Begleitperson nebst Blindenhund oder Therapiehund:-) kostenlos mitnehmen (§ 228 Abs.6 Nr. 1 SGB IX).
Es ist nicht gestattet, dass zwei schwerbehinderte Menschen, die beide in ihrem Ausweis das Merkzeichen B haben, sich gegenseitig begleiten.

[Wertmarken gibt es für SchwbhAw mit MerkZ Bl (blind) und H (hilflos) kostenfrei - für G (erheblich gehbehindert), aG (außergewöhnlich gehbehindert) und Gl (gehörlos) kostenpflichtig.]


Vorige Woche war ich zur BUGA 2021 auf dem ega-Gelände. Der Eintritt kostete regulär pro Tageskarte 25€, für Schwerbehinderte halbiert 12,50€. Meine Begleitperson konnte ich kostenlos "mitführen". Auf dem Gelände befand sich auch eine Behindertentoilette mit dem "Euro-Einheitsschlüssel"-Zugang. Die normalen Toiletten waren ganz schön bedrängt.

***

Interessant für alle Behinderte und Schwerbehinderte ist das neue Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur
Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen:

Gültig ab Steuerjahr 2021

1. Die Behinderten-Pauschbeträge werden verdoppelt und es wird neu ein Pauschbetrag von 384€ für (Grad der Behinderung) GdB20 eingeführt, und bspw. beim GdB30 von 310€ auf 620€ oder GdB80 von 1060€ auf 2120€ verdoppelt.

2. Es gibt die Einführung der behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschale für Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 oder mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 und dem Merkzeichen "G" von 900€. Mit Merkzeichen aG, Bl, H wesentlich mehr. Die Pauschale ist statt der bisher individuell ermittelten Aufwendungen für Fahrtkosten von Menschen mit Behinderung unter Abzug der zumutbaren Belastung zu berücksichtigen.

3.Verzicht auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen bei sog. "Minderbehinderten" unter GdB50

4. Verbesserungen beim Pflegepauschbetrag mit u.a. Einführung eines Pflege-Pauschbetrag bei Pflege von Personen mit den
Pflegegraden 2 (600€) und 3 (1100€).

Gruß Mirli

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