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Marion[a]

Hallo!!

ich habe eine Frage: Habe heute die Bstätigung bekommen, dass ich mir in 10 Tagen einen Schwerbehindertenausweis abholen kann mit 60% Anerkennung.
Das ist ja schonmal positiv (auch wenn man da ja nciht glücklich drüber ist).
Bei mir kennt sich aber keiner wirklich damit aus: Was kann ich damit nun "anfangen"? Ich weiß, dass ich Anspruch auf 5 Tage mehr Urlaub habe, Ermäßigungen bei Veranstaltungen (Kino,...). Aber was bringt er denn wirklich? Kündigungsschutz weiß ich, aber wie ist es denn, wenn ich schon angestellt bin - muss der Arbeitgeber nun den Ausweis annehmen oder kann er sagen, dass das zum Einstellungstermin nicht aktuell war? Wie sieht es aus wenn ich mich neu bewerbe, muss ich meine Krankengeschichte angeben?

Liebe Grüße! Marion

Caro[a]

Hallo Marion,

der Kündigungsschutz für Schwerbehinderte entsteht auch in einem bereits laufenden Arbeitsverhältnis. Ob Du Deinen Arbeitgeber über die Schwerbehinderung informierst, bleibt Dir überlassen. Für den Kündigugnsschutz reicht es aus, wenn Du ihn innerhalb von 4 Wochen nach Ausspruch der Kündigung über die Schwerbehinderung informierst. Allerdings wird der Zusatzurlaub natürlich nur dann gewährt, wenn der Arbeitgeber von der Schwerbehinderung weiß.

Bei einer neuen Bewerbung mußt Du Schwerbehinderung bzw. Krankheitsgeschichte nicht ohne weiteres angeben. Nur wenn Du wegen Deiner gesundheitlichen Situation die angestrebte Tätigkeit nicht ausüben könntest, hat der neue Arbeitgeber ein Recht auf entsprechende Auskunft.

Liebe Grüße & alles Gute
Caro

CH. Heckner

Servus!
Du hast die "wichtigsten" Dinge aufgezählt...
Vielleicht sollte man hierbei noch erwähnen, dass alles für das Jahr gilt in dem der Ausweis ausgestellt wurde.
Richtig nützlich sind auf einem Schwerbehindertenausweis nur die Merkzeichen. Die werden auf der Rückseite (bzw. das B für notwendige Begleitung auf der Vorderseite) gestempelt. Nur mit denen hat man/frau richtige finanzielle und zeitliche Vorteile.

Ansonsten siehe im Forum unter der Antwort zu
>AstrozytomII und nur 50%Schwerbehindertenausweis
vom 14.02.2006

Ciao
Christoph Heckner

Petra[a]

Hallo Marion,

es gibt da noch einen weiteren Vorteil den du mit deinem Behiausweis nutzen kannst! du kannst dir einen sog. "Freibetrag" auf deiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen und musst somit weniger Steuern zahlen! bei mir hat sich das gelohnt! ausserdem kannst du dich falls du ein kfz fährst von der kfz-Steuer befreien lassen! je nach merkzeichen welches hinten eingetragen sein muss hast du ausserdem freie fahrt im öffentlichen nahverkehr bzw. anspruch auf eine parkscheibe die dich dazu berechtigt auf behindertenparkplätzen zu parken!

so weit gruß petra

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