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Michael[a]

Hallo liebe Mitglieder

Ich selber bin an einem Astro III erkrankt und bereits zweimal operiert. Hab mir derzeit noch nie um einen Schwerbehindertenausw. Gedanken gemacht weil ich stets (als ich noch ein Astro II hatte und an eine Heilungschance glaubte) Angst hatte, dass sich daraus Nachteile für´s private Leben ergeben könnten.
Könnten jedoch meine Eltern (und dadurch indirekt auch ich) steuerlich, Kindergeld usw. Vorteile haben? Bin nämlich noch in Ausbildung (Studium).

GMG, 25

Juergen[a]

Hallo Michael,

ich würde mich an das zuständige Versorgungsamt wenden, dort bekommst Du Broschüren über die genauen Rechte und finanzielle Ansprüche die man mit Behindertenausweis hat.Gegebenenfalls auch beim Finanzamt.Wie kommst Du darauf, das bei einem Astro 2 eine Heilungschance besteht?Der Verlauf ist vielleicht langsamer.

Gruß
juergen

Sonne[a]

Hallo Juergen und Michael,
zu Eurem benanntem Thema kann ich nicht viel schreiben.
Auch ich habe erst 2 Jahre nach Diagnose einen
Schwerbehindertenausweis beantragt (nach einer zweiten OP)
....was mich ein wenig nachdenklich macht....!!!!
"Warum sollte man nicht an Heilung glauben?"
Ich habe ebenfalls ein Astro II und wenn ich richtig gut drauf bin,
glaube ich fest an an eine "Spontane" Rückbildung = "WUNDER", soll
es diese denn nicht mehr geben???

Ganz liebe Grüsse Sonne

Juergen[a]

Hallo Sonne,

ich wollte dir nicht deinen Glauben an Wunder nehmen, natürlich gibt es die.Verzeih!

Liebe Grüße

Jürgen

Sonne[a]

Hallo Juergen,
Du nimmst mir ganz sicher nicht meinen Glauben an Wunder,
keine Sorge, ich bin nur der Realität wenn ich so etwas lese
innerlich so nah....und doch will ich hoffen auch alt zu werden???!!!
Liebe Grüsse Sonne

Gast[a]

Wenn deine Eltern sich vom KH bescheinigen lassen, dass du z.B. täglich besucht wurdest und dass es medizinisch notwendig war (genaue Formulierung weiss ich nicht), dann können sie die Kosten als aussergewöhnliche Belastung ansetzen. Auch andere Kosten einfach dazuschreiben, aber nur tatsächlich entstandene (also kein Arbeitsausfall oder so).
Wenn du eine pflegebedürftige Person bist, dann ist das wieder etwas anderes, und bringt evtl. zusätzlich einen Freibetrag.
Das mit der aussergewöhnlichen Belastung kriegt man auch ohne Steuerberater hin, denke ich, einfach einen extra Zettel beilegen, dort alles aufzählen und die Summe in dem Feld für aussergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung eintragen.

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