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ahnungslos

Hallo,

mich würde mal interessieren ob meine Schwerbeschädigung ohne neues erkranken sinkt. Ob die 5 Jahresregel auch bei Hirntumoren gilt. Und wann man eine Verlängerung beantragen muss. Und ob es nach den 5 Jahren heißt "Keine Schwerbeschädigung mehr"? Ich habe 4 Ops hinter mir, ein Oligodendrogliom, letztes Jahr Chemo. Ich gehe davon aus das mein Ausweis verlängert wird, aber wird das jetzt immer so sein?


Gruß ahnungslos

Prof. Mursch

Das ist unterschiedlich. Es gibt tatsächlich "Sachbearbeiter", die nach 5 Jahren ohne Rezidiv auch bei Gliomen versuchen, Patienten auszusteuern.



Prof. Dr. med. Kay Mursch
Neurochirurg
Zentralklinik Bad Berka

hopeflower

Das müsste in deinem Bescheid stehen den du vom Versorgungsamt bekommen hast.

Grad der Schwere, "mit Heilungsbewährung" oder eben ohne, wenn nichts dabei steht.

Heilungsbewährung haben wir auch vom Gutachter "bekommen", ich hab eine bitterböse Email geschrieben und gesagt dass das der blanke Hohn ist. Da mir jeder sagt dass die Krankheit meines Mannes nicht heilbar ist. Statt GdB 50 mit Heilungsbewährung hatte mein Mann danach GdB 80 ohne Heilungsbewährung. Mittlerweile hat er 100 (die hatten zuerst 90 geschrieben), ich denke ein B hätte ihm aber auch zugestanden. Aber ok. "Choose your fights".

Leneline63

Momentan stecken wir im Martyrium des Landesverwaltungsamtes (Sachsen Anhalt). Bei meiner Frau Leneline - wurde ein Oligodendrogliom WHO III li / temporal 01/09 nach Biopsie festgestellt. Die Ärzte an der UNI Halle (S) wagten sich nicht in der Nähe Sehkreuznerv / Sprachzentrum zu operieren. Dann folgte die Bestrahlung und auf Anraten im Forum eine niedrigdosierte Chemo über 2,5 Jahre. Glücklicherweise blieb (1/4 dann 1/2 jährliches MRT) ein Rezidiv (bisher?) aus. Dafür häufen sich die "Begleiterscheinungen" an, die die Lebensqualität sehr einschränken. Das Landesverwaltungsamt in Halle (S) wollte nun die Schwerbeschädigung auf Grund der 5 jährigen "Heilungsbewährung" von 80 % GdB auf zunächst 40 % reduzieren. Nun sind wir in den Widerspruch mit Hilfe eines -Fachanwaltes- gegangen. Das LVWA würde nun nach der ersten Anhörung vor Gericht maximal 60 % (Vergleich) zustimmen. Das sogenannte Gutachten des medizinischen Angestellten des LVWA wird inhaltlich verharmlost und alle unserer vorgelegten Fachärztlichen Stellungnahme bedeutungslos im Sinn der "Heilungsbewährung" dargestellt. Nun ist unser Rechtsanwalt bestrebt, dass wir den Vergleich annehmen sollen. Seit 2009 bin ich in den verschiedenen diebezüglichen Foren aktiv und suche mir Rat und Hilfe, welche auch durch liebe hilfsbereite Menschen immer ermöglicht wird. Ich habe zahlreiche Anfragen persönlich, per E- Mail und auch zu HT - Tagung gestellt. Meine Recherchen ergaben zu dieser Krankheit, bösartiger Hirntumor, dass es kein mir bekanntes Beispiel gibt wo derartig rücksichtslos wie in Halle bestimmt (und festgelegt) wird. Warum gibt es dann u.a. auch eine offizielle Tabelle wo bösartige Hirntumore mit mind. 80 % einzustufen sind. Unser Rechtsanwalt möchte uns drängen dem Vergleich zuzustimmen. Ich frage mich schon warum in manchen Bundesländern (bezügl. meine Kontakte) die Einstufung > 80%, nach der Realität der unheilbaren Erkrankung vorgenommen wird. Meine Bitte, sicher gibt es Erfahrungen zu der behördlichen Willkür und ich wäre sehr dankbar wenn Ihr mir weiter helfen könnt.
Herzlich Hans Mann von Leneline

hopeflower

Hallo,

Anwalt fragen:
-kann man noch Beschwerde einlegen gegen die damals festgestellte Heilungsbewährung oder ist dies "zu spät"?
-evtl. Verschlimmerungsantrag stellen. Falls wieder etwas mit Heilungsbewährung kommt, sofort Widerspruch einlegen mit Kopie der relevanten Sätze aus den versorgungsmedizinischen Grundsätzen.

Was sind die "Begleiterscheinungen" die sich eingestellt haben?
Epilepsie? Aphasie, Wortfindungsstörungen, Koordinations und Orientierungsstörung, Depression? Suche bei Google die "Versorgungsmedizinische Grundsätze" und lese welche Beschwerden bei euch zutreffen. Schreibt genau diese in einen neuen (Verschlimmerungs)Antrag.

Für euch relevant: Oligodendrogliom III, nicht entfernt. GdS = 80, ohne Heilungsbewährung. Das steht euch schonmal zu. Siehe in den Grundsätzen:

Bei Tumoren wie Oligodendrogliom, Ependymom, Astrozytom II, ist der
GdS, wenn eine vollständige Tumorentfernung nicht gesichert ist, nicht
niedriger als 50 anzusetzen.
Bei malignen Tumoren (z.B. Astrozytom III, Glioblastom, Medulloblastom)
ist der GdS mit wenigstens 80 zu bewerten.
Das Abwarten einer Heilungsbewährung (von fünf Jahren) kommt in der
Regel nur nach der Entfernung eines malignen Kleinhirntumors des Kindesalters
(z.B. Medulloblastom) in Betracht. Der GdS beträgt während dieser
Zeit (im Frühstadium) bei geringer Leistungsbeeinträchtigung 50.

Epileptische Anfälle
je nach Art, Schwere, Häufigkeit und tageszeitlicher Verteilung
sehr selten (generalisierte [große] und komplex-fokale Anfälle mit
Pausen von mehr als einem Jahr; kleine und einfach-fokale
Anfälle mit Pausen von Monaten) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
selten
(generalisierte [große] und komplex-fokale Anfälle mit Pausen
von Monaten; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von
Wochen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 – 60
mittlere Häufigkeit
(generalisierte [große] und komplex-fokale Anfälle mit Pausen
von Wochen; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen
von Tagen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 – 80
häufig
(generalisierte [große] oder komplex-fokale Anfälle
wöchentlich oder Serien von generalisierten Krampfanfällen,
von fokal betonten oder von multifokalen Anfällen; kleine
und einfach-fokale Anfälle täglich) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 – 100
nach drei Jahren Anfallsfreiheit bei weiterer Notwendigkeit
antikonvulsiver Behandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

mouse

Bei meinem Sohn war das auch komisch ,er hat ein Pilo.Astro grad 1am Hirnstamm.Nach der Op.04.hat er 80% GB.u.2006 ist der Tumor wieder gewachsen ,habe ein Verschlimmerungs Antrag gestellt,da haben die ihn alles genommen 0%u.haben dazu geschrieben .Da der Tumor Rezidiv u.s.w.haben ein Rechtsanwalt genommen u.der Einspruch eingelgt.Mussten dann zum Gutachter u.der sagte es tut mir leid ich muss 10% abziehen jetzt hat er70% weil er nur Bestrahlt worden ist,dem Arzt hat es leid getan.Als ob man nicht genug mit der Krankheit durchmacht

mouse

Achso ,der Schwerbehindertenausweis geht jetzt bis 2027

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