Hallo,
Anwalt fragen:
-kann man noch Beschwerde einlegen gegen die damals festgestellte Heilungsbewährung oder ist dies "zu spät"?
-evtl. Verschlimmerungsantrag stellen. Falls wieder etwas mit Heilungsbewährung kommt, sofort Widerspruch einlegen mit Kopie der relevanten Sätze aus den versorgungsmedizinischen Grundsätzen.
Was sind die "Begleiterscheinungen" die sich eingestellt haben?
Epilepsie? Aphasie, Wortfindungsstörungen, Koordinations und Orientierungsstörung, Depression? Suche bei Google die "Versorgungsmedizinische Grundsätze" und lese welche Beschwerden bei euch zutreffen. Schreibt genau diese in einen neuen (Verschlimmerungs)Antrag.
Für euch relevant: Oligodendrogliom III, nicht entfernt. GdS = 80, ohne Heilungsbewährung. Das steht euch schonmal zu. Siehe in den Grundsätzen:
Bei Tumoren wie Oligodendrogliom, Ependymom, Astrozytom II, ist der
GdS, wenn eine vollständige Tumorentfernung nicht gesichert ist, nicht
niedriger als 50 anzusetzen.
Bei malignen Tumoren (z.B. Astrozytom III, Glioblastom, Medulloblastom)
ist der GdS mit wenigstens 80 zu bewerten.
Das Abwarten einer Heilungsbewährung (von fünf Jahren) kommt in der
Regel nur nach der Entfernung eines malignen Kleinhirntumors des Kindesalters
(z.B. Medulloblastom) in Betracht. Der GdS beträgt während dieser
Zeit (im Frühstadium) bei geringer Leistungsbeeinträchtigung 50.
Epileptische Anfälle
je nach Art, Schwere, Häufigkeit und tageszeitlicher Verteilung
sehr selten (generalisierte [große] und komplex-fokale Anfälle mit
Pausen von mehr als einem Jahr; kleine und einfach-fokale
Anfälle mit Pausen von Monaten) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
selten
(generalisierte [große] und komplex-fokale Anfälle mit Pausen
von Monaten; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen von
Wochen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 – 60
mittlere Häufigkeit
(generalisierte [große] und komplex-fokale Anfälle mit Pausen
von Wochen; kleine und einfach-fokale Anfälle mit Pausen
von Tagen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60 – 80
häufig
(generalisierte [große] oder komplex-fokale Anfälle
wöchentlich oder Serien von generalisierten Krampfanfällen,
von fokal betonten oder von multifokalen Anfällen; kleine
und einfach-fokale Anfälle täglich) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90 – 100
nach drei Jahren Anfallsfreiheit bei weiterer Notwendigkeit
antikonvulsiver Behandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30