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Thema: schwerbeschädigtenausweis

schwerbeschädigtenausweis
Barbara[a]
03.07.2005 16:17:03
hallo, wer hat erfahrungen oder kennt die rechtslage bei arbeitssuche mit schwerbeschädigtenausweis 60 % ?
danke und liebe grüße barbara
Barbara[a]
Gabriele[a]
04.07.2005 21:33:18
Hallo Barbara,

meines Wissens musst du keine Angaben zu einer Schwerbeschädigung machen, hast aber dennoch im Zweifelsfall einen erhöhten Kündigungsschutz. Der steuerliche Vorteil geht dir nicht verloren, da du diesen im Rahmen deiner jährlichen Antragsveranlagung noch beantragen kannst. Du kannst auch das Arbeitsgericht anrufen, die geben kostenlos Auskunft.

Grüße Gabriele
Gabriele[a]
Barbara[a]
05.07.2005 09:34:47
hallo gabriele, irgendwas klappt nicht und ich kann dir auf deine antwort nicht direkt antworten und mußte jetzt nochmals neu schreiben. ich möchte es nicht verschweigen, sondern ich wollte wissen, wenn man informiert, dass man schwerbeschädigt ist, ob man bevorzugt eien stelle bekommt???? danke und liebe grüße barbara
Barbara[a]
Georg[a]
05.07.2005 14:40:57
liebe barbara,
eine behinderung berechtigt nicht zu einer vorzugsbehandlung, eher das gegenteil ist der fall, leider.
ich würde die behinderung soweit wie möglich und gesetzlich zulässig verschweigen. ich glaube nicht dass es viele arbeitgeber gibt, die einen "hirnkranken" bevorzugt einstellen. das ist hart aber leider fakt.
jedoch müssen viele (grössere) firmen eine gewisse "behindertenquote" erfüllen.
vielleicht ist auf diesem wege eine vorzugsbehandlung möglich?
weitere informationen wird dir sicherlich der zuständige arbeitsberater
beim arbeitsamt geben können.

alles gute

georg
Georg[a]
Caro[a]
05.07.2005 15:12:34
Hallo,

Schwerbehinderte werden in der Regel im öffentlichen Dienst und bei ähnlich ausgerichteten Arbeitgebern bevorzugt eingestellt. Ansonsten kommt es auf die Einstellung des Arbeitgebers an; manche scheuen vor dem besonderen Kündigungsschutz und dem Zusatzurlaub zurück. Allerdings darf man bei der Einstellung als Schwerbehinderter nicht diskriminiert werden ! Wenn objektive Anzeichen dafür bestehen, daß man nur wegen der Schwerbehinderung nicht eingestellt wird, kann man Schadensersatzansprüche geltend machen.

Liebe Grüße und viel Erfolg
Caro
Caro[a]
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