Vor einem Jahr hatte ich eine OP (Meningeom am Felsenbein rechts) Dauer 12 Stunden. Obwohl ich 15 Monate bei einem Psychiater und Neurologen in Behandlung war und mehrjährig psychotherapiert wurde , kam niemand auf die Idee ein bildgebendes Verfahren anzuwenden. Noch nicht einmal ein EEG. Selbst ein EEG hätte eine tischtennisballgroße hirnorganische Veränderung bemerkt.Die psychosomatische Ebene scheint am meisten angewendet zu werden, ist ja auch am einfachsten.
Nun steht also im Behandlungsfehlergutachten, welches den Arzt als besonders "verantwortungsvoll" darstellt, er habe aus Gründen des Strahlenschutzes mich vor einem MRT bewahren wollen.
Ich sei vor der OP psychisch belastet gewesen und sei es eben auch danach. Für die Behandlungfehler und die Folgen bin ich ganz alleine verantwortlich. Ich kann nur noch mit Begleitung vor die Tür, habe einen GdB von 90 und mein Sehvermögen ist nach der Op ziemlich eingeschränkt.
Meine Frage, vor allem an Ärzte: Geht die Solidarität mit Berufskollegen soweit daß der Patient egal wird ? Grobe Behandlungsfehler werden geleugnet und eigentlich ist die Frage des "Strahlenschutzes" eine Verbandsklage wert ? Oder wie kommt man bei einem Hirnhauttumor sonst zu einer Diagnose?