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Thema: Soziale und finanzielle Absicherung?

Soziale und finanzielle Absicherung?
Rainbow8
22.11.2019 22:19:06
Suche Rat wegen einiger finanzieller Angelegenheiten. Mein Mann leidet seit 2016 Sommer an einem Azytrom Grad 2, wurde jetzt schon zwei Mal operiert. Er kann seitdem nicht mehr arbeiten. Krankengeld etc. alles schon durch. Ich gehe in Teilzeit arbeiten. Wir haben eine kleine Tochter. Zu der schlimmen Diagnose kommen immer finanzielle Sorgen. Erwerbsminderungsrente wurde abgeleht wegen fehlender Beitragsjahre, was man in so einem Alter auch nicht erreichen kann. Wie seit ihr vorgegangen oder gibt es betroffene Familien mit ähnlichen Problemen? Was habt ihr beantragt an finanzieller Unterstützung? Verdiene ganz gut in meinem Beruf, aber es reicht au Dauer nicht um drei Personen zu ernähren. Hoffe auf Rat. Danke Euch.
Rainbow8
Mego13
23.11.2019 08:38:27
Liebe Rainbow8,

aus meiner eigenen Erfahrung kann ich leider nicht so viel ableiten. Mein Mann und ich sind beide selbständig, auch wenn ich wieder arbeiten können sollte, werde ich nie mehr das Pensum schaffe, bei dem ich einmal war. Ich kann also nur meine Ideen beisteuern:

Wie steht es mit Wohngeld? Es gibt viel mehr Bezugsberechtigte als viele Menschen denken, selbst für einen Teil des Eigenheims kann man Wohngeld beantragen.

Bezahlt ihr Steuern? Dann lasst euch einmal von einem SteuerBerater oder der Steuerhilfe beraten, was man alles absetzen kann. Viele kennen sich in dem Bereich viel zu wenig aus. Einer unserer größten Kraftspender ist zur Zeit echt der Steuerberater, so kauzig es klingt.

Versicherungen, Verträge überprüfen?

Wird euer Kind in Kita oder OGS betreut? Stimmen dort noch die Zuzahlungen mit euren tatsächlichen Einkünften überein?

Weil ich teils in meiner Selbständigkeit viel in der (Sprach)Förderung von Kindern gearbeitet habe: Nutzt ihr bereits die Angebote von Stadtbüchereien? Da gibt es für Kinder ganz viel preisgünstig bis kostenlos: Bücher, Spiele, Videos, DVD, aber auch sehr schöne Veranstaltungen. Da kann man als Eltern viel sparen und die Kinder sind teils auch mal einen Nachmittag betreut.


Liebe Grüße


Mego13
Mego13
Piddel16
23.11.2019 18:10:14
Liebe Rainbow,

es gibt in Deutschland Sozialverbände, welche Menschen beraten. Zum Beispiel gibt es den SoVD und den VdK.

Ich bin Mitglied im VdK, daher kann ich zum SoVD nichts weiter sagen.

Jede größere Stadt hat eine Zweigstelle des VdK (oder SoVD).
Die erste Beratung ist kostenlos, jedoch gibt es wohl überall lange Wartezeiten.
Der monatliche Beitrag beträgt um die 6€. Dafür kann man Hilfe in Anspruch nehmen und Fragen stellen z. B. zur Krankenversicherung (Übernahme von Kosten), Rentenversicherung (Antragstellung EM-Rente), Grad der Behinderung (hier gibt es Steuerersparnis) usw.
Die Mitarbeiter vom VdK kennen sich sehr gut im Dschungel der sozialen Rechte aus.
Vielleicht können sie auch Euch helfen?

Alles Gute
Piddel16
Rainbow8
24.11.2019 21:43:05
Vielen Dank schon mal für eure Antworten
Rainbow8
Aziraphale
25.11.2019 09:13:26
Mein Mann war selbständig. Da er finanzielle Probleme hatte, hat er irgendwann die BU-Versicherung nicht mehr gezahlt. Tja, ein halbes Jahr später kam die Diagnose. Seitdem? Versuch, wieder zu arbeiten, fehlgeschlagen. Insolvenz angemeldet vor 2 Jahren. Kein Anspruch auf EU-Rente aufgrund fehlender Beitragsjahre. Wir leben von meinem Gehalt, zusätzlich Pflegegeld für Stufe 2.

Ich gehe ganztags arbeiten, unser Sohn ist jetzt 10. Wenn ich auf Arbeit bin, Papa ist ja zu Hause und kümmert sich. Die Aufgaben haben sich halt "umgekehrt", wobei mein Mann durch die rechtsseitige Parese leider nicht mehr so viel im Haushalt machen kann wie noch vor einem Jahr. Es kommt halt immer darauf an, wohnt man zur Miete oder im Eigenheim. Bei Eigenheim wird das halt dann doch sehr schwierig mit irgendwelcher finanzieller Unterstützung.
Aziraphale
Mego13
25.11.2019 09:46:54
Hallo Aziraphale,

ja, als Selbständiger darf man gar nicht krank werden. Das sage ich, weil mein Mann und ich es selber waren oder sind.

Du kannst für Eigenheime auch Wohngeld bzw. Lastenzuschuss beantragen. Seit der Wohngeld Reform 2016 sind die Bemessungsgrenzen und auch der Kreis der Berechtigten gestiegen. Der Antrag kostet nichts, das heißt verlieren kannst Du nichts. Es werden in die Berechnung des Wohngeldes auch Instandhaltungskosten und Kredite mit einbezogen.

LG

Mego13
Mego13
Aziraphale
25.11.2019 11:31:37
@Mego13

doch darfst du schon. Eine BU-Versicherung ist halt unerlässlich, das aber egal, ob selbständig oder angestellt.
Aziraphale
der Meister
25.11.2019 13:34:22
Das ist ein heisses Thema,
hier kann man in Deutschland tief fallen.
Ich hatte das Glück, dass ich bei der Diagnose schon über 40 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hatte.
Aktuell bin ich Arbeitsunfähig, seit Frühjahr 2019 läuft mein EU Rentenantrag (bin gespannt).
Weiter ist meine Frau jetzt der Hauptverdiener und so kommen wir über die Runden.
Nach der Diagnose sind wir von der wohnungstechnisch fast unbezahlbaren Leonbergerecke (bei Stuttgart) wieder in das günstigere Bayernland in ein Bauerndorf zur Tochter ins gleiche Miethaus gezogen, das war ein guter Zufall, da wir jetzt Oma und Opa werden.
Ich konnte zwar nicht wirklich helfen, aber doch meine Geschichte schreiben.
Evtl. hilft es.

Gruß Klaus
der Meister
Mego13
25.11.2019 14:15:19
Hallo Klaus,

ich bin noch froh mit der Erkrankung nicht in den USA usw. zu leben, aber in Deutschland sind Krankheit und Alter ein riesiges Armutsrisiko. Dafür bin ich dankbar für den familiären Zusammenhalt, auch wenn es da auch zu Zwistigkeiten kommen kann. Ich glaube, jede einzelne Geschichte tut gut, weil Nichtbetroffene (natürlich) nicht verstehen können, wie das ganze Leben auseinander bricht.
Aber was sind das für schöne Nachrichten, dass Du Opa wirst.

Alles Gute

Mego13
Mego13
Kat Katze
25.11.2019 17:07:04
Hallo! Bei meinem Mann wurde im Januar 2019 ein Glioblastom diagnostiziert. Bei uns ist es auch finanziell wacklig, da wir beide selbstständig waren, bzw. ich es noch bin. Erwerbsminderungsrente greift bei uns auch nicht. Ich wollte ganz kurz schreiben, dass wir uns bei der Deutschen Krebshilfe um einen Härtefonds beworben haben und ziemlich schnell und unkompliziert eine einmalige Zahlung von fast EUR 800 erhalten haben. Ich habe das bei einer Krebsberatungsstelle mit meinem Psycho-Onkologen, zu dem ich regelmäßig gehe, um mit der Situation umzugehen, ausgefüllt, weil das Formular sozusagen von einer offiziellen Stelle durchgesehen werden muss. Ansonsten haben wir etwas ALG II erhalten, plus Zuschuss für besondere Ernährung. Da jetzt vom Amtsarzt offiziell die Arbeitsunfähigkeit meines Mannes bescheinigt wurde, rutscht er nun ins Sozialgeld. Mal sehen, was sich da ändert Zudem haben wir viel von der Krankenkasse erstattet bekommen wegen der Bemessungsgrenze. Es gibt so ein "Blauen Ratgeber" von der Krebshilfe "Wegweiser zu Sozialleistungen". Da steht viel drin, was ich umgesetzt habe. Ich wünsche euch allen alles Gute! Kat
Kat Katze
joergsharley
04.02.2021 10:36:10
Hallo zusammen, mein EM Antrag wurde pauschal abgelehnt. Habe jetzt alles an einen Rechtsanwalt übergeben. Da die VDK gerade wegen Corona keine Beratung anbietet bin ich den Weg zum Rechtsanwalt gegangen. Den Kampf gegen mein Astro III habe ich soweit überstanden und sieht gut aus aber den Kampf gegen die Behörden macht mir ehrlich gesagt mehr Sorgen als meine Gesundheit. Finanziell immer am Limit aber die Rechnungen kommen immer pünktlich.
Gruß Jörg
joergsharley
Mirli
04.02.2021 16:12:32
Hallo joergsharley,
ein EMR-Antrag kann meines Wissens nicht pauschal abgelehnt werden, da es sich um einen Ablehnungs"bescheid" handelt. Ein "Bescheid" einer Behörde öffentlichen Rechts ist ein Verwaltungsakt und muss begründet werden.
Was genau steht in der Begründung?

Der Weg zum Fachanwalt ist der richtige, da seine Unterstützung in solch wichtiger Angelegenheit oft sein Geld wert ist.

Gruß Mirli
Mirli
Karamba
04.02.2021 19:29:19
Hallo joergsharley,
Es ist zwar richtig das der VDK wegen Corona keine Beratung anbietet, aber ich konnte es mit denen telefonisch abklären, habe ihnen meine Unterlagen per Post zugesandt. Bei mir ging es um die höher Stufung des Behinderungsgrades der erst abgelehnt wurde. Mit Hilfe des VDK habe ich seit 2013 auch meine EU Rente durchsetzen können.
Zwar muss man ausser dem jährlichen Beitrag noch für den rechtlichen Beistand etwas zahlen, aber es ist viel weniger als der normale Anwalt kostet.
LG karamba
Karamba
joergsharley
04.02.2021 21:30:22
Hallo Karamba, ich war am Anfang auch mal bei der VdK zur Beratung. Aber jetzt ist alles ein bisschen komplizierter. Den Anwalt bezahlt der Rechtschutz. Zieht sich halt alles ein bisschen hin.
LG Jörg
joergsharley
joergsharley
14.07.2021 00:01:24
Hallo zusammen,
meine letzte MRT war super und ich bin nun seit einem Jahr Befundfrei. Ich werde der Rentenkasse nicht den Gefallen tun dass ich abtrete und die durch ihre Hinhaltetaktik gewonnen haben. Allerdings hat mir der Arzt, der mich begutachten sollte schon mal drauf vorbereitet, dass ich zu spät geboren wurde (nach 1961). Somit habe ich kein Berufsschutz. Auf meinem Beruf als Fuhrparkleiter und LKW Fahrer darf ich auf keinem Fall arbeiten aber ich könnte noch als Pförtner gehen. OK das kann ich zwar nicht aber das ist egal. Dann bin ich für das Arbeitsamt unvermittelbar und falle in Hartz 4. Falls ich das überhaupt bekomme da ich hier geboren wurde und immer gearbeitet habe. Nun werde ich diesen Monat 57 und weiß nicht wie es finanziell weitergeht. Werde wohl wieder LKW fahren, das ist das was ich kann.
Dürfte ich zwar nicht aber das war nur mündlich und ich habe den Führerschein inclusive Ärztlicher Untersuchung.

LG Jörg
joergsharley
fasulia
14.07.2021 10:33:32
"Dann bin ich für das Arbeitsamt unvermittelbar und falle in Hartz 4. Falls ich das überhaupt bekomme da ich hier geboren wurde und immer gearbeitet habe"

Voraussetzung für Leistungen nach SGB II (Hartz4) ist die ErwerbsFÄHIGKEIT- nicht wo jemand geboren ist oder was er/sie früher gearbeitet hat.

Für die Rentenversicherung ist maßgebend, ob der Gutachter dich so einschätzt, dass du die Fähigkeiten hast, regelmäßig 5 Tage der Woche mind. 3 Stunden zu arbeiten- wenn nicht ( es müssen alle drei Bedingungen erfüllt sein: regelmäßig, 5 Tage die Woche, mind. 3 Std täglich) bewilligen sie eine Erwerbsminderungsrente.

( § 8 SGB 2: Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.)
fasulia
Mirli
14.07.2021 16:25:03
Hallo joergsharley ,

prima, dass deine neuerliche MRT-Untersuchung wieder befundfrei war. Das soll auch die nächsten Jahre weiterhin so sein.

Um dir einen wirklich belastbaren Rat geben zu können, fehlen hier grundlegende Angaben.

Richtig ist, dass wir nach dem 02.01.1961 Geborenen keinen Berufsschutz über die DRV* mehr haben, sondern dass wir eine zusätzliche private Berufsunfähigkeitsversicherung dafür hätten abschließen müssen. Berufsunfähigkeit (BU) bedeutet nicht Erwerbsunfähigkeit (EU). Erwerbsunfähig ist man nur noch, wenn man gar nichts mehr kann oder tot ist.
Selbst ein Querschnittsgelähmter/Halswirbelbruchgelähmter ist nicht(!) erwerbs"unfähig", der kann für sein Einkommen auch noch selbst sorgen, so die Regel des Rentenrechts. Und wie es der, in der Sendung "Wetten dass?", verunglückte Samuel Koch bestätigte, der heute Autor und Schauspieler ist und (im Rollstuhl sitzend) für seinen Unterhalt selber aufkommen kann. Deswegen heißt die Rente, nebenbei bemerkt, auch schon eine Ewigkeit nicht mehr EU-Rente (weil es eben nicht um eine Unfähigkeit geht).

Also kannst du entweder teilweise oder voll "Erwerbsgemindert" sein und bekommst ggf. "Erwerbsminderungsrente (EMR)".
Volle EMR gibt es bei einer Leistungsfähigkeit weniger als 3h/täglich jeglicher Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Beträgt die Arbeitsleistung nur noch 3h bis maximal 6h/täglich bekommst du die (halbe) teilweise EMR mit der Option des Hinzuverdienstes bei beiden EMR-Varianten.

Nach Ablauf (Aussteuerung) Krankengeld hast du ggf. noch Anspruch auf Arbeitslosengeld und musst dich arbeitslos melden, auch um deine sozialen Anwartschaften damit am Leben zu halten. Ganz wichtig für deine Zukunft sind die weiterlaufenden Versicherungszeiten bei der DRV, falls eine neuerliche EMR-Prüfung doch einen Rentenanspruch ergäbe, weil dein Gesundheitszustand sich veränderte. Die Rente kann nämlich auch aus versicherungsrechtlichen Gründen abgelehnt werden. So bekommt die gesetzliche EM-Rente nur, wer in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt hat.

Zitat: "Dann bin ich für das Arbeitsamt unvermittelbar und falle in Hartz 4."

Nö, so einfach ist das nicht. Dann erhältst du eine Förderung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA). Die "Agentur für Arbeit" kann dich demnach auffordern, neben beruflicher Eingliederungsmaßnahmen, einen Antrag auf medizinische Reha zu stellen, das nennt sich Dispositionsrecht (Reha vor Rente). Oder befindest du dich hier schon mittendrin?

Der Gutachter meinte also, dass du aus medizinischer Sicht nicht mehr deinen Beruf LKW-Fahrer ausüben kannst. Warum aber geht dann Pförtner auch nicht, das verstehe ich nicht? Wenn du dadurch "unvermittelbar" bist und das Jobcenter letzte Station wird, sind deine Rentenzeiten auch "gelähmt" und es wird nichts mehr in die Rentenkasse eingezahlt. Auch beim Jobcenter muss man erwerbsfähig sein, um ALG II (Hartz4) -Leistungen zu erhalten. Zudem greift entweder auch die Grundsicherung im Alter/bei Schwerbehinderung oder das Amt für Soziales deiner Stadt/Gemeinde.
Die "Mitgliedschaft" beim Jobcenter ist aber grundsätzlich zu meiden.

*Deutsche Rentenversicherung

Gruß Mirli
Mirli
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