Hallo joergsharley ,
prima, dass deine neuerliche MRT-Untersuchung wieder befundfrei war. Das soll auch die nächsten Jahre weiterhin so sein.
Um dir einen wirklich belastbaren Rat geben zu können, fehlen hier grundlegende Angaben.
Richtig ist, dass wir nach dem 02.01.1961 Geborenen keinen Berufsschutz über die DRV* mehr haben, sondern dass wir eine zusätzliche private Berufsunfähigkeitsversicherung dafür hätten abschließen müssen. Berufsunfähigkeit (BU) bedeutet nicht Erwerbsunfähigkeit (EU). Erwerbsunfähig ist man nur noch, wenn man gar nichts mehr kann oder tot ist.
Selbst ein Querschnittsgelähmter/Halswirbelbruchgelähmter ist nicht(!) erwerbs"unfähig", der kann für sein Einkommen auch noch selbst sorgen, so die Regel des Rentenrechts. Und wie es der, in der Sendung "Wetten dass?", verunglückte Samuel Koch bestätigte, der heute Autor und Schauspieler ist und (im Rollstuhl sitzend) für seinen Unterhalt selber aufkommen kann. Deswegen heißt die Rente, nebenbei bemerkt, auch schon eine Ewigkeit nicht mehr EU-Rente (weil es eben nicht um eine Unfähigkeit geht).
Also kannst du entweder teilweise oder voll "Erwerbsgemindert" sein und bekommst ggf. "Erwerbsminderungsrente (EMR)".
Volle EMR gibt es bei einer Leistungsfähigkeit weniger als 3h/täglich jeglicher Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Beträgt die Arbeitsleistung nur noch 3h bis maximal 6h/täglich bekommst du die (halbe) teilweise EMR mit der Option des Hinzuverdienstes bei beiden EMR-Varianten.
Nach Ablauf (Aussteuerung) Krankengeld hast du ggf. noch Anspruch auf Arbeitslosengeld und musst dich arbeitslos melden, auch um deine sozialen Anwartschaften damit am Leben zu halten. Ganz wichtig für deine Zukunft sind die weiterlaufenden Versicherungszeiten bei der DRV, falls eine neuerliche EMR-Prüfung doch einen Rentenanspruch ergäbe, weil dein Gesundheitszustand sich veränderte. Die Rente kann nämlich auch aus versicherungsrechtlichen Gründen abgelehnt werden. So bekommt die gesetzliche EM-Rente nur, wer in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt hat.
Zitat: "Dann bin ich für das Arbeitsamt unvermittelbar und falle in Hartz 4."
Nö, so einfach ist das nicht. Dann erhältst du eine Förderung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA). Die "Agentur für Arbeit" kann dich demnach auffordern, neben beruflicher Eingliederungsmaßnahmen, einen Antrag auf medizinische Reha zu stellen, das nennt sich Dispositionsrecht (Reha vor Rente). Oder befindest du dich hier schon mittendrin?
Der Gutachter meinte also, dass du aus medizinischer Sicht nicht mehr deinen Beruf LKW-Fahrer ausüben kannst. Warum aber geht dann Pförtner auch nicht, das verstehe ich nicht? Wenn du dadurch "unvermittelbar" bist und das Jobcenter letzte Station wird, sind deine Rentenzeiten auch "gelähmt" und es wird nichts mehr in die Rentenkasse eingezahlt. Auch beim Jobcenter muss man erwerbsfähig sein, um ALG II (Hartz4) -Leistungen zu erhalten. Zudem greift entweder auch die Grundsicherung im Alter/bei Schwerbehinderung oder das Amt für Soziales deiner Stadt/Gemeinde.
Die "Mitgliedschaft" beim Jobcenter ist aber grundsätzlich zu meiden.
*Deutsche Rentenversicherung
Gruß Mirli