Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrungen mit Fliegen gemacht? Gibt es etwas, das dagegen spricht?
Unterstützen Sie unsere Arbeit für Hirntumorpatienten. Vielen Dank!
Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrungen mit Fliegen gemacht? Gibt es etwas, das dagegen spricht?
Ich wollte 5 Monate nach erster OP fliegen. Der Wunsch war Kuba. Der Arzt der mich in der Strahlentherapie betreute sagte das nichts dagegen spricht, der Chirurg meinte eher nicht und riet zu einem skandinavischen Ziel, aber überwiegend aus Gründen erhöhter Infektionsgefahr.
Heute würde ich fliegen! Auch nach Kuba.
LG
Okay, vielen Dank! Das hilft schonmal :) Mein Freund wurde in 9/16 operiert und ist körperlich schon wieder topfit. Wir werden auch Urlaub innerhalb Deutschlands machen.
Forever
Meine Frau wurde damals Mitte März operiert und wir haben in den Sommerferien die vorher gebuchte Urlaubsreise nach Kreta angetreten.
Hatte ich mir auch schon überlegt. Aber denkt darüber nach, dass ihr mit dem Tumor beziehungsweise mit der Diagnose keine Reisekrankenversicherung kriegen werdet. Eine vorhandene wird nicht mehr eintreten, da eine Risikoerhöhung eingetreten ist. Wenn da wirklich was passiert, dann kann die Rückführung und ärztliche Betreuung sehr teuer werden.
Forever
@wsb
Das ist unzutreffend. Sofern der behandelnde Arzt nicht die Reistauglichkeit verneint, ist es in Ordnung. Und bei Beschwerdefreiheit sollte dem nichts im Wege stehen. Sonst dürfte ja ein Tumorerkrankter, der nicht akut behandelt wird, nie mehr risikofrei abheben.
Ausgeschlossen ist der Versicherungsschutz nach den AGB nur, wenn die Behandlungsbedürftigkeit während der Reise vor Reiseantritt absehbar war.
Meine Frau hatte ein Jahr nach ED auf Kos ihren ersten ep. Anfall mit Rezidivfeststellung. Hubschrauber nach Athen, eine Woche Privatklinik mit mir und Rücktransport. Organisiert und bezahlt von der Adac-Reiseversicherung.
Wenn ich dieses Halbwissen wieder lese ..
OP war am 3.10
14 Tage später sind wir nach Mallorca geflogen. Auslandskrankenversicherung ließ sich ohne Probleme abschließen. Im Urlaub selbstverständlich trotz Fahrverbot Roller ausgeliehen :x
@Etnhh:
selbstverständlich läßt sich eine Auslandskrankenversicherung abschließen. Aber "bestimmte Dinge" sind in BESTIMMTEN Ländern (!) eben ausgeschlossen. Natürlich wird der Roller auf Mallorca verliehen. WER zahlt bei einem Unfall, der z. B. auf einen Anfall zurückzuführen ist? NICHT die Versicherung.
@Forever:
bei einem 1. Anfall während der Reise "kein Problem". Ganz anders sieht es aus wenn Anfälle vor Antritt der Reise waren und nicht auszuschließen sind. Dann kommt es auch hier auf das Land an, z. B. EU oder "Amerika".
Besonders kritisch wird es wenn mit Anfällen zu rechnen ist / war WÄHREND des Fluges.
Der Teufel steckt oft im Detail. Noch komplizierter wird es bei einer Reiseabbruchversicherung. Habe dazu mehrere Versicherungen angeschrieben. Abbruch / Rücktritt bei / wegen eines Anfalls sind PRAKTISCH immer ausgeschlossen. Außer es werden vorher "einige Bedingungen" erfüllt. Das dürfte sehr schwer sein.
Viele Grüße
TumorP
Forever
@TumorP
Es spielt keine Rolle ob es der 1. Anfall war oder nicht. Einzig relevant ist, ob ich ein Ausschlusskriterium nach den Versicherungsbedingungen erfülle. Also im oben angefragten Fall, ob vor Reiseantritt mit einer Behandlung während der Reise gerechnet werden musste (das ist der Inhalt der Bedingungen).
Meine Frau hatte wie erwähnt 2006 den ersten Anfall. Danach (selten) auch immer mal wieder, zuletzt 2012. Also vor über 4 Jahren. EEGs zeigen ausdrücklich keine Anfallsneigungen. Wenn wir nun aktuell in Urlaub fahren, muss ich nach der allgemeinen Lebenserfahrung (die wird juristisch dann oft herangezogen) nicht damit rechnen, dass während der nächsten 10 Tage ein Anfall auftritt.
Das Fluggesellschaften mit bekannter Epilepsie (unabhängig der Ursache) oft Schwierigkeiten machen ist bekannt. Aber auch hier würde ich mich auf das o.g. berufen.
Was ich sagen wollte; man ist mit der Erkrankung sicher schon eingeschränkt und belastet genug. Ich halte nichts davon, jemanden noch weiter einzuschränken, wenn es nicht unbedingt erforderlich ist. Und unter Einhaltung der Versicherungsbedingungen steht vor diesem Hintergrund auch einer Flugreise nichts im Wege.
Das man bei einer Reiseversicherung, die keine gesetzliche Versicherung ist, bei vorheriger Anfrage eine Absage erhält, halte ich für verständlich. Diese werden eine solche Anfrage regelmäßig ablehnen.
Aber letztendlich muss jeder das tun bzw. verantworten, was er für richtig hält. Und wenn mir ein Arzt vor Reiseantritt bestätigt, dass der Reise nichts entgegen steht, dann halte ich es für verantwortbar.