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Armin[a]

Hallo,

ich habe vor kurzem irgendwo gehört, daß es ein Finazgerichtsurteil zu Begleitpersonen bei Behinderung von 100% mit Merkmal "H" geben soll. Es ging dabei auch darum, daß man als Begleitperson auch Urlalubs- und sonstige Betreuungskosten steuerlich geltend machen kann. Wer kann mir weiterhelfen und eventuell die Quelle nennen.

Armin

Gabi[a]

Zu der steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen einer Begelitperson gibt es höchstrichterliche Rechtsprechung:
- BStBl. 1999 II S. 227 (Urteil vom 03.12.1998): Begleitperson für 5-jähriges Kind
- BStBl. 1998 II S. 613 (Urteil vom 02.04.1998): Begleitperson Kinderkur = vorherige amtsärztliche Bescheinigung einholen
- BStBl. 1998 II S. 298 (Urteil vom 17.12.1997): allg. Begleitperson = alters- oder krankheitsbedingte Notwendigkeit,
Bescheinigung vor Reiseantritt durch amtsärztliches Gutachten (oder "gleichgestellte Bescheinigung")

Die Urteile sind im Bundessteuerblatt (BStBl) veröffentlicht, hat jeder Steuerberater.
Ich würde Sie Ihnen auch gerne zuschicken.
MfG
G. Siang

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