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Roxana

Hallo und guten Tag,
ich hoffe, dass mir jemand eine Entscheidungshilfe für folgendes Problem geben kann:
meine Diagnose:Clinoidfortsatzmeningeom linksseitig mit Visusminderung
die erfolgte Therapie: links pterionale Trepanation, Dekompression des Opticuskanals extradural u. Resektion eines Clinoidfortsatzmeningeoms im Jan.2013.
Operation gut verlaufen, ich kann seit der Op wieder wie vorher sehen. Ein im April durchgeführtes MRTmit Kontrastmittel ergab keine sichtbaren Reste, Trotzdem wird vom Operateur eine Bestrahlung angeraten. Ist das sinnvoll? Welche Risiken bestehen durch die Bestrahlung z.B. für meinen strapazierten Sehnerv? Welche Risiken bestehen, wenn ich nicht bestrahlen lasse oder erst später, falls wieder eine Sehverschlechterung eintritt? Was kann bestrahlt werden, wenn doch nichts zu sehen ist?
Für Auskünfte zur Entscheidungsfindung wäre ich wirklich dankbar.

Prof. H. Strik

Für die Entscheidung über eine Bestrahlung ist erstmal wichtig, welchen WHO-Grad das Meningeom hat, d.h. ob es gutartig ist oder nicht. Wenn es gutartig ist - also WHO-Grad I - kann man üblicherweise abwarten, vor allem wenn es komplett entfernt werden konnte. Bestrahlen wird man vor allem, wenn es Grad II oder III ist oder ein Rest verblieben ist. Das Risiko einer Bestrahlung liegt in diesem Fall vor allem in einer erneuten Verschlechterung der Sehkraft. Darüber muss aber der Strahlentherapeut informieren. Man kann sich ruhig erst einmal in der Strahlentherapie beraten lassen und dann entscheiden.

Tweety 28

Ich hatte mich nicht bestrahlen lassen ,bei mir wars es auch ein Meningeom WHO 2 ,Juli 2012 Op . Lasse es jetzt engmaschig kontrollieren.
Sprich mit deinem Arzt, Letztentlich ist es deine Entscheidung.
Liebe Grüsse Tweety

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