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tadzio

Bitte um Hilfe,
kann mir denn jemand Auskunft geben ob die Starhlentherapie eine lebensverlängernde Maßnahme bei einem Gliobasom ist. Mein Vater 79 seit drei WOchen plötzlich absolluter Pflegefall wegen Glioblastom soll nun unbedigt nach Meinung der Ärzte bestrahlt werden. Er hat eine Patientenverfügng und lebensverlängernde Maßnahmen ausgeschlossen - nun die Auskünfte der Ärze sind vollkommen widersprüchlich und unmöglich - kann mir jemand Auskunft gegen ?

Prof. Mursch

Lassen Sie sich von den Ärzten erklären, was von der Therapie für Ihren Vater an Profit, an Verbesserung wovon zu erwarten ist. Eine Bestrahlung ist eine eingreifende Therapie, in die vom Patienten eingewilligt werden muss (wie in jeden ärztlichen Eingriff).
Falls Ihr Vater für sich selbst entscheiden kann, muss er einwilligen. Sonst darf man die Bestrahlung nicht durchführen.
Kann er nicht einwilligen, muss ein Betreuer bestellt werden, oder er hat eine Vorsorgevollmacht verfasst, so dass jemand bekannt ist, der für ihn einwilligen darf.

Sind Sie unsicher wegen der Verfügung, fragen Sie in der Klinik nach einer Ethikberatung.

Prof. Dr. med. Kay Mursch
Neurochirurg
Zentralklinik Bad Berka

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