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JenniferGr

Hallo zusammen,

vielleicht könnt ihr mir ja hier helfen. Bei mir wurde ein Ependymom an der Lendenwirbelsäule entdeckt. Daraufhin wurde es mit der Protonenbestrahlung (Ionenbestrahlung) so gut wie vollständg entfernt.

Die Krankenkasse weigert sich aktuell die Kosten zu erstatten. Hat jemand hier Erfahrung bei der Kostenerstattung von Prothonentherapie?

Es wäre super, wenn mir hier jemand helfen könnte oder weiß, wohin ich mich wenden.

Danke und LG,
Jennifer

Dana

Hallo,
also ich muß sowas immer vorher bei der KK genehmigen lassen. Das hat auch die Strahlenklinik so veranlaßt, sonst hätte die nicht begonnen. Vielleicht kannst du noch eine Begründung der Strahlenklinik bzgl. Protonenbestrahlung nachreichen.
Schau mal in den Leistungskatalog deiner KK nach, bei manchen ist das schon Regelleistung. Ob dir im Nachhinein was zusteht, kann dir nur die KK mitteilen. Drück dir die Daumen.
LG

JenniferGr

Hallo Dana,

danke dir.
Ja, meine KK hat den Kostenvoranschlag nicht bewilligt. Ich habe dennoch die Protonenbestrahlung gemacht (ich musste relativ schnell handeln). Sie ist auch erfolgreich verlaufen. Eine Begründung gbt es von Seiten der Ärzte. An sich sieht die KK es auch ein, dass es medizinisch sinnvoll ist - es geht vorallem um die Art der Abrechnung (welche Ziffer der GoÄ man wie oft ansetzen darf).

LG,
Jennifer

Dana

Ah ok, hilft es, wenn du eine neue Rechnung mit entsprechender Ziffer bekommen würdest?
Vielleicht lässt sich da ja noch was anders formulieren.

JenniferGr

Hallo Dana,

danke dir.
Die GoÄ Ziffer an sich stimmt. Die Ziffer wurde von der Klinik nur 2 Mal abgerechnet, da der Aufwand &Kosten deutlisch höher sind als bei einer herkömmlichen Bestrahlung. Die KK ist aber der Meinung, dass man eine GoÄ Ziffer nur einmal und nicht mehrmals abrechnen darf. Deswegen zahlen sie qausi aktuell nur die Hälfte.

LG,
Jennifer

styrianpanther

Hi, ich hab mir vorab drei zusätzliche Zweitmeinungen hinsichtlich möglicher Vorteile der Protonentherapie eingeholt und sehr hartnäckig die Kostübernahme beantragt bzw. die Entscheidung darüber eingefordert und mit dem Klageweg “gedroht” bzw diesen angekündigt . Nach einem halben Jahr warten und dem Ablehnen der Protonenbehandlung Trotz neg. Tumorboardentscheidung der Klinik die nur Protonentherapie anbietet hat meine Kasse die Kosten übernommen.
Lg
Styrianpanther

rechtsanwalt

Möglicherweise besteht ein Anspruch gegen die Klinik wegen ungerechtfertigter Bereicherung gem. § 812 BGB. Denn ein deutlich höherer Aufwand kann nur durch den Steigerungsfaktor (1,8; 2,3; 3,5) berücksichtigt werden. Eine doppelte Abrechnung ist in der Regel rechtsunwirksam. Die Klinik ist zur Rückzahlung verpflichtet, wenn Sie keine wirksame Honorarvereinbarung abgeschlossen haben.

Das Ergebnis mag verwundern und verwundert insbesondere so manchen Mediziner, wird aber von den Gerichten bestätigt.

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