www.hirntumorhilfe.de
Herzlich willkommen im Forum der Deutschen Hirntumorhilfe!

Thema: Studien und alternative Heilversuche?

Studien und alternative Heilversuche?
Susisilk
19.08.2017 21:04:47
Hallo,

bei meinem Vater wurde am 14.8. die Diagnose Glioblastom (Grad IV, IDH1 mutiert, MGMT Status noch ausstehend) diagnostiziert. Vorher erfolgte eine OP am 7.8. bei der der größte Teils des Tumors entfernt wurde aber noch Reste im MRT sichtbar sind. Nun soll im KKH die Standard-Therapie (Bestrahlung und Chemo mit Temodal) erfolgen. Nach dem was ich in Erfahrung bringen konnte, ist diese Therapie aber meist nicht erfolgreich um Rezidiv längerfristig zu verhindern. Nun sind wir als Angehörige verzweifelt auf der Suche nach Kliniken und Onkologen in Bayern die bereit sind eine individuellen Heilversuch oder Studienteilnahme zu ermöglichen. Da die Therapie aber schon am 24.8. stattfinden soll, läuft uns etwas die Zeit davon und daher wende ich mich an das Forum. HAT JEMAND VON EUCH ERFAHRUNG MIT KLINKEN IN BAYERN DIE ZU INDIVIDUELLEN HEILVERSUCHEN BEREIT SIND ODER DERZEIT STUDIEN MIT GLIOBLASTOM DURCHFÜHREN?
Susisilk
alma
20.08.2017 09:13:11
Erfahrungen nicht.
Aber unter Begriffen wie "naturheilkundliche Onkologie", "onkologische Naturheilkunde", "integrative Onkologie", "Komplementärmedizin" + Bayern findest du Kliniken. Da kannst du dich weiter erkundigen.
Stell die Begriffe um, wenn sie nicht direkt passen.
"Tagesklinik" wäre noch einer.

Gruß, Alma.
alma
uweb1703
20.08.2017 22:32:33
Es gibt eine gute Übersicht auf glioblastom-studien Punkt DE
uweb1703
Amtmannjo
23.08.2017 09:41:06
Hallo, bitte mal mit Metadon beschäftigen. Im ARD und ZDF sind in den letzten Wochen tolle Berichte gesendet wurden. Nutze bitte dazu auch you tube, denn dort sind Fallstudien eingestellt.Ansonsten mal über Forschungsergebnisse von Frau Dr.Claudia Friesen von der Uni Ulm beschäftigen.
Alles Gute für Euch
Amtmannjo
Amtmannjo
alma
23.08.2017 12:53:48
Hallo, dann sich bitte auch mit den Aussagen von Prof. Wick zum Thema Methadon beschäftigen. Die Debatte ist hier im Forum gelaufen und lässt sich per Suchfunktion finden. Sonst bleibt es einseitig.
alma
Zyla
23.08.2017 16:32:06
@Amtmannjo: Da gibt es wohl unterschiedliche Methadon-Sorten. Wichtig ist, sich hier auf DL-Methadon zu konzentrieren.

@alma: ok, zur Meinungsbildung sollte/kann auch ein kontra-Vertreter angehört werden. Aber, darum geht es hier weniger. Sinn und Unsinn besser Chancen oder Risko von DL-Methadon im Off-Label-Einsatz, dies ist der Punkt. Ohne Risiko keine Chance, sage ich. Keiner weiß, ob die Kombi von Chemo und D,L-Methadon besser wirkt als die Monochemo. Wie die Monochemo wirkt, wissen wir mit hoher Wahrscheinlichkeit. Also, kann es mit Kombichemo doch nur besser werden, zumal hier die Lebensqualität durch Hoffnung extrem verbessert wird.

@Susisilk: es braucht klinische Studien und "individuelle" Heilversuche, nicht alternative Heilversuche, denn dafür habt Ihr keine Zeit.

Bevacizumab, Chloroquin und Imatinib+Litalir sind nur zwei weitere Möglichkeiten des Off-Label-Einsatzes.

--

Informationsblatt der Ethik‐Kommission für Forschung am Menschen und des Klinischen Ethikkomitees der Universitätsmedizin Göttingen zu individuellen Heilversuchen:

Für individuelle Heilversuche bestehen sowohl für die Anwendung von Arzneimitteln außerhalb der Zulassung („off‐label use“) als auch von Medizinprodukten außerhalb der CE erhebliche rechtliche Erleichterungen.

Da der individuelle Heilversuch keine Forschung am Menschen darstellt, muss für ihn auch kein Antrag auf ein Votum der Ethik‐Kommission für Forschung am Menschen gestellt werden.

Die nachfolgenden Informationen sollen der Ärztin/dem Arzt bei der Einschätzung helfen, ob das von ihr/ihm geplante Erprobungshandeln als Heilversuch oder als medizinisches Forschungsvorhaben einzustufen
ist. Ferner werden ethische Kriterien aufgezeigt, die bei der Durchführung von Heilversuchen zu beachten sind, und Ansprechpartner für Fragen benannt.

Individueller Heilversuch:
Unter einem individuellen Heilversuch versteht man die versuchsweise Anwendung einer neuartigen Behandlungsmethode oder die Anwendung einer Behandlung außerhalb deren zugelassener Indikation bzw.
in einer sonst nicht üblichen Form (z.B. Dosierung) bei einem Patienten, bei dem die Standardbehandlung nicht erfolgreich war oder nicht möglich ist bzw. keine zugelassene Behandlung existiert. Ziel der Erprobung
ist ausschließlich die Heilung des Patienten oder die nachhaltige Besserung seines Krankheitsbildes, für deren Eintreten es begründete Hinweise geben muss. Die Konzeption des individuellen Heilversuchs
sowie die mit ihm verbundenen Maßnahmen sind nicht darauf ausgerichtet, neue allgemeingültige Erkenntnisse zu gewinnen.

Medizinische Forschung am Menschen

Steht bei der versuchsweisen Anwendung einer neuartigen Behandlungsmethode der allgemeine wissenschaftliche
Erkenntnisgewinn im Vordergrund, so handelt es sich um medizinische Forschung am Menschen. In diesem Fall müssen die speziellen Regelungen des Arzneimittelgesetzes (AMG) bzw. des Medizinproduktegesetztes (MPG) beachtet werden. Bei Erprobungen im Rahmen eines medizinischen Forschungsvorhabens ist zu unterscheiden zwischen

a) dem rein wissenschaftlichen Versuch, dessen ausschließliches Ziel der wissenschaftliche Erkenntnisgewinn ist, und

b) dem therapeutischen Versuch, der neben dem wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn auch einen Behandlungsnutzen für den betroffenen Patienten zum Ziel hat.

Abgrenzung Heilversuch vs. medizinische Forschung am Menschen

Während der rein wissenschaftliche Versuch klar vom individuellen Heilversuch zu unterscheiden ist, können sich bei der Unterscheidung zwischen dem therapeutischen Versuch und dem Heilversuch Fragen der
korrekten Zuordnung ergeben.

Klar und unstrittig ist, dass der einzelne individuelle Heilversuch nicht den speziellen Regelungen für medizinische Forschung nach AMG bzw. MPG unterliegt. Dies ist unserer Einschätzung nach auch dann der Fall, wenn derselbe Heilversuch zu einem späteren Zeitpunkt bei einem anderen Patienten wiederholt wird, sofern die wiederholte Durchführung nicht von vornherein geplant war.

Bei Heilversuchen, deren Durchführung an mehr als einem Patienten geplant ist, hat die Ärztin/der Arzt zu prüfen, ob die Kriterien des individuellen Heilversuches auf jede der geplanten Behandlungen zutreffen.
In Zweifelsfällen empfehlen wir eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Ethik‐Kommission für Forschung am Menschen zur Klärung der Frage, ob das geplante Erprobungshandeln als Heilversuch (und somit als Behandlung) oder als therapeutischer Versuch (und somit als Forschung am Menschen) anzusehen ist.

Ethische und rechtliche Kriterien bei der Durchführung eines Heilversuches
Zentrale ethische und rechtliche Voraussetzungen für die Durchführung eines Heilversuches sind

1. eine sorgfältige, auf den vorhandenen Erfahrungen und Evidenzen gestützte Nutzen‐Schadensrisiko‐Abwägung mit dem Ergebnis, dass nach ärztlicher Einschätzung angesichts einer ansonsten ausweglosen Situation des schwerkranken Patienten die Chancen die Risiken deutlich
überwiegen,

2. eine umfassende und dokumentierte Aufklärung des Patienten sowie

3. eine dokumentierte Einwilligung des Patienten.

Außerdem treffen die Ärztin/den Arzt im Rahmen eines Heilversuches erhöhte Beobachtungs‐ und sonstige Sorgfaltspflichten zur frühzeitigen Schadensvorsorge (Maßstab eines besonders vorsichtigen Arztes).

Bei der Aufklärung ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass es sich um die Erprobung einer neuen, (noch) nicht zugelassenen Behandlungsmethode handelt, deren Risiken und Erfolgsaussichten nur eingeschränkt zu beurteilen sind. Ferner sollte die Ärztin/der Arzt dem Patienten die Gründe erläutern, warum seiner Einschätzung nach die Chancen die Risiken überwiegen.

Dem Patienten ist ausreichend Zeit zu geben, sich für oder gegen den Heilversuch zu entscheiden. Keinesfalls darf der Patient zur Einwilligung gedrängt werden. Entstehen dem Patienten Kosten durch die Behandlung, die nicht von Dritten übernommen werden, so ist er darüber in Textform aufzuklären.

Bei nicht einwilligungsfähigen Patienten entscheidet der Patientenvertreter nach entsprechender Aufklärung über die Durchführung des Heilversuchs. Bei minderjährigen Patienten sind dies die Personensorgeberechtigten
(i.d.R. die Eltern), bei erwachsenen Patienten der Bevollmächtige bzw. Betreuer.

Der Patient ist seinem Entwicklungsstand und seinen Verständnismöglichkeiten entsprechend aufzuklären und in die
Entscheidung über die Durchführung des Heilversuchs mit einzubeziehen.
Die Entscheidung sollte mit dem behandelnden Team transparent kommuniziert werden.

Bei schwierigen und konflikthaften Entscheidungssituationen kann das Klinische Ethikkomitee zur Durchführung einer ethischen Fallbesprechung kontaktiert werden.
Zyla
alma
25.08.2017 14:21:29
@zyla:
sorry, aber den Satz "Sinn und Unsinn besser Chancen oder Risko im Einsatz vom Off-Label-Use von DL-Methadon" habe ich nicht verstanden.
Davon abgesehen: die Therapie so hoch zu hängen, ist es ja auch nicht.
In einem anderen thread hier hat ein Mitglied eine wichtige Frage gestellt:
wer der Teilnehmer bei seinem Gebrauch mit Methadon positive Erfahrungen gemacht hat. (Ärzte, die Methadon verschreiben9
Findet sich nichts Überzeugendes, steht das in einem merkwürdigen Verhältnis zu der großen Aufregung um das Mittel.
alma
NACH OBEN