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Copykill

Hallo, bei mir wurde anfang 01/2015 ein Subependymom festgestellt. Der Arzt vom MRT meine "weiterhin Subependymom möglich" 14.04.2015

Am 14.04.2015 bin ich noch mal zum MRT wegen Dünnschichtdarstellung des Hirnstammes mit Kontrastmittel es wurde ca.6x7x9 mm groß am 4 vertikal.

Habe beim Versorgungsamt einen Verschlechterungsantrag gestellt. Allerdings akzeptieren Sie es nicht.

2011 / 30%
2015 / 40% nach Widerspruch 2016 / 50% Abhilfe bescheid
7 Erkrankungen anerkannt +1 Gewebserkrankung des Gehirns

Ich teilte dem Versorgungsamt am 04.06.2016 mit, das der Tumor (Subependymom Ependymom) mit mind. 50 % GdB/MdE anzusetzen ist.

Um dies aber zu beweisen, müssten weitere Termine bei Fachärzten gemacht werden. Habe schon drei MRT mit Dünnschicht Darstellung des 4 Vertikal / Hirnstamm machen lassen. Jedes Mal mit Kontrastmittel, jedes Mal wurde an gleicher Stelle erbsengroßes Subependymom ähnliches Gebilde gefunden. Es wurde auch von mehreren Ärzten abgeraten an dieser Stelle eine Biopsie durchzuführen.

Ich war auch bei der UNI Frankfurt Neuroonkologi um zu erfahren was es ist, und was man dagegen machen kann. Sie meinten nur man, ich soll mich dort nicht Operieren lassen da er an einer sehr ungünstigen stelle liegt.

Kann doch nicht sein das ich nur 50 % habe, zumal man damit meist nicht´s anfangen kann.

Vielleicht habt ihr ja noch eine Idee oder findet sich noch jemand mit dem selben Problem oder der Selben Erkrankung.

SpinEcho

Das Versorgungsamt richtet sich bei der Einstufung mehr nach den Symptomen als nach der Diagnose (Ausnahme: Bösartige Tumorerkrankungen).

Bei der Kommunikation mit dem Versorgungsamt musst du also die Symptome (neurologische Ausfälle, etc) in den Vordergrund stellen, nicht die Grunderkrankung. Wenn du keine größeren neurologischen Ausfallerscheinungen hast, wird es schwierig, auf einen hohen GdB zu kommen.

(Bei mir: GdB 30 mit unvollständiger Halbseitenlähmung und damit zusammenhängenden Problemen ...)

Copykill

Hallo SpinEcho, Danke für deine Rückmeldung,

Hier steht Klar und Deutlich geschrieben wie der Tumor einzuordnen ist.

""Hirntumoren
Die GdB/MdE-Bewertung von Hirntumoren ist vor allem von der Art und
Dignität und von der Ausdehnung und Lokalisation mit ihren Auswirkungen
abhängig.
Nach der Entfernung gutartiger Tumoren (z. B. Meningeom, Neurinom) richtet
sich der GdB/MdE-Grad allein nach dem verbliebenen Schaden.
Bei Tumoren wie Oligodendrogliom, Ependymom, Astrozytom II, ist der
GdB/MdE-Grad, wenn eine vollständige Tumorentfernung nicht gesichert
ist, nicht niedriger als 50 anzusetzen.
Bei malignen Tumoren (z. B. Astrozytom III, Glioblastom, Medulloblastom)
ist der GdB/MdE-Grad mit wenigstens 80 zu bewerten.
Das Abwarten einer Heilungsbewährung (von fünf Jahren) kommt in der
Regel nur nach der Entfernung eines malignen Kleinhirntumors des Kindesalters
(z. B. Medulloblastom) in Betracht; GdB/MdE-Grad während dieser
Zeit (im Frühstadium) bei geringer Leistungsbeeinträchtigung 50.""

Quelle Seite 44

Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit - VI 5 - 55470

http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Soziale-Entschaedigung/Rundschreiben/Anhaltspunkte-aerztliche-Gutachtertaetigkeit.html

http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Rundschreiben-SE/Anhaltspunkte-aerztliche-Gutachtertaetigkeit.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Da Steht nix von (neurologische Ausfälle, etc) die müssen mit 50 % ansetzen und dann kommen die Anderen Krankenheiten die man noch mit sich rumschleppt.

edipascal

Hallo,
also ich verstehe das schon so, dass sich das auch nach den Beeinträchtigungen richtet, wenn da steht ".....Lokalisation und ihren Auswirkungen abhängig."

Ich habe auch ein Subependymom im 4. Ventrikel, das ich derzeit wegen der Risiken auch nicht operieren lasse, habe aber beim Versorgungsamt auch nicht beantragt.
Eine Freundin hat sich nach einer Tumor-OP einen Behinderungsgrad eintragen lassen, und eigentlich hat sie bei Ihrer Arbeitsplatzsuche nur Nachteile. Es muss nicht unbedingt positiv sein, das auf dem Papier festgeschrieben zu haben.

Ich wünsch dir alles Gute.

sunflower

Hallo Copykill,

auch ich habe mehrere Krankheiten und meine Erfahrungen zwecks GdB gemacht.
Nicht die Summe der Krankheiten (also nicht Hirntumor + andere Krankheiten), sondern die Summe der Beeinträchtigungen werden berücksichtigt.
Ich habe mehrere Krankheiten die aber ähnliche Einschränkungen miteinander vereinen. So habe ich "nur" einen GdB von 50% mit "G".
Was mir empfohlen wurde, war einen Extraschrieb dem Antrag beizulegen, auf dem ich meine Einschränkungen im Alltag und einen "normalen" Tagesablauf beigefügt habe.
So kam ich von 30% auf 50% mit "G"
Viele Menschen können die selben Krankheiten haben und doch so unterschiedliche Einschränkungen.
Auch habe ich feststellen können, dass jedes Amt, jedes Bundesland, jeder Sachbearbeiter anders entscheidet, da in den Richtlinien viel persönliche Auslegungssache sein kann.

Vielleicht konnte ich Dir etwas helfen.

Ich wünsche Dir viel Glück mit unserer Bürokratie.

LG, Sunflower

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