@Stek und molly68:
Bevor Sie sich sehr aufregen: Wenn die Klinik eine "Einweisung=roter Schein" benötigt, um ambulant zu behandeln, dann ist das eine Möglichkeit, die immer mehr unter Beschuss gerät. Niedergelassene Kollegen riskieren eine Strafe oder Ärger, wenn sie für eine ambulante Behandlung eine Einweisung ausstellen.
Das hat u.A. mit Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigung zu tun, zu der ich keinen Kommentar abgeben möchte.
Eine "Überweisung=gelber Schein" trägt keinen Arztnamen, nur die Art von Facharzt, damit können Sie zu jeden Facharzt für xy. Das kann die Hausärztin nicht steuern, wenn Sie einen Tumor haben, muss sie zum Facharzt überweisen und kann nicht vorschreiben, zu welchem.
Prof. Dr. med. Kay Mursch
Neurochirurg
Zentralklinik Bad Berka