Hallo, Ich,
ich habe ein ähnliches Problem und habe mich der BARMER gegenüber immer mal wieder mit Ausnahmegenehmigungen durchsetzen können.
Dabei habe ich viel "gelernt":
Die Krankenkassen sind verpflichtet, für Strahlentherapien die Fahrten mit dem Taxi zu bewilligen, wenn der Strahlenarzt die Krankentransportverordnung ausstellt, da man während dieser Therapie als fahruntüchtig gilt und auch nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren soll.
Das gilt auch für die Dialyse und die onkologische Chemotherapie.
Es gilt nicht z.B. für Fahrverbote nach Hirntumor-OP (3 Monate) und auch nicht für Fahrverbote nach einem Epilepsieanfall (1 Jahr nach dem letzten Anfall, 3 Monate nach Änderung der Medikation).
Du sollst einige Wochen nach der Strahlentherapie noch nicht wieder selbst Auto fahren, für die Termine der Nachsorgeuntersuchungen reicht die Verordnung des Strahlenarztes jedoch zeitlich nicht aus.
--> Das bedeutet, dass Du es irgendwie selbst tun musst, entweder selbst fahren, öffentliche Verkehrsmittel nutzen, Verwandte/Bekannte bitten, ambulante Fahrdienste oder Taxi beauftragen.
--> Die Kosten könnten sich so weit summieren, dass Du sie von der Steuer absetzen kannst.
Ich hatte hier vor einiger Zeit auch verzweifelt gefragt, wie man denn das einjährige Fahrverbot nach dem letzten Epilepsieanfall überbrückt, um überhaupt zu seinen Ärzten zu kommen, ich musste wegen mehrerer schwerer OP (Hirntumor, mehrere plastische OP wegen Wundheilungsstörungen) oft zu ambulanten Ärzten, mehrmals pro Woche.
Ich habe keine hilfreichen Antworten erhalten. Die Betroffenen hatten Angehörige, die sie fahren.
Meine können das nicht, sie arbeiten und haben Familien mit kleinen Kindern. Für Bekannte ist es zu weit und zu lange, auch die Wartezeiten von 1 - 3 Stunden oder mehr. Mit den Öffentlichen ist es für mich sehr schwierig, manche Ärzte erreicht man so nicht oder ich wäre viel zu erschöpft gewesen, um noch vernünftige Arztgespräche hinzubekommen. Taxi ist zu teuer.
Meine Hausärztin hat diese Verordnungen auch bereitwillig ausgefüllt und mir mit den Widersprüchen zur Seite gestanden, aber auch sie kann die Krankenkasse nicht zwingen, Gesetze zu überschreiten. Ein Arzt aus der AHB hat mich mit einem ärztlichen Widerspruch auch unterstützt - ohne Erfolg.
--> Bei Dir wäre es der Strahlenarzt, der vielleicht etwas helfen kann.
Ich habe also immer wieder um Ausnahmegenehmigungen gekämpft, mir dabei aber auch überlegt, wie sehr ich mir dadurch zusätzlich gesundheitlich, insbesondere psychisch, schade.
Einige Vorsorgeuntersuchungen konnte ich nicht wahrnehmen - mehr als 1 Jahr ist lang.
Die Bewilligung wäre nach Prüfung einfacher erfolgt, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen a.g. oder bl stünde oder/und man mindestens den Pflegegrad 3 hat.
Ich habe aber auch erfahren, dass die BARMER bei den Zuzahlungen für die Fahrten zur Strahlentherapie sehr patientenfreundlich ist.
Ich weiß, dass Dir das nicht wirklich hilft, aber es ist leider nunmal so mit den geltenden Gesetzen.
KaSy