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Thema: Taxi zur Nachsorge in die Strahlenambulanz

Taxi zur Nachsorge in die Strahlenambulanz
Ich
14.09.2017 12:35:30
Ein Hallo Euch allen! Habe vom 29.5. - 12.7.2017 nach einigem Hin und Her mit der Barmer die stereotaktische Bestrahlung in Marburg genehmigt bekommen. Mit allem Drum und Dran; auch jeden Tag hin und zurück je 1 1/2 Stunden mit dem Taxi. Nun fangen die doch echt wieder an meine Fahrt für die Nachsorge nicht genehmigen zu wollen, mein HA stellt ohne Probleme den Fahrschein Nr. 4 dafür aus. Der ersten Nachsorge bin ich per mail und telefonisch bei der KK hinterhergelaufen, eh sie überhaupt gefunden, d.h. angeblich bearbeitet wurde. Natürlich abgelehnt. Nach 2 Widersprüchen dann doch AUSNAHMSWEISE !! genehmigt ...(?) Für mich ergibt das alles keinen Sinn, wie kann die Strahlenbehandlung erfolgen, aber die gesetzlich vorgeschriebene Nachsorge die die Strahlenärzte dem Patienten gegenüber zu erfüllen haben, nicht erfolgen, weil der Patient nicht die Möglichkeit hat, in seine nachzubetreuende Strahlenklinik zu kommen? Habt Ihr irgendwelche Tipps, oder etwas worauf man sich berufen kann? viele Grüße Esther.
Ich
KaSy
14.09.2017 23:04:32
Hallo, Ich,
ich habe ein ähnliches Problem und habe mich der BARMER gegenüber immer mal wieder mit Ausnahmegenehmigungen durchsetzen können.
Dabei habe ich viel "gelernt":

Die Krankenkassen sind verpflichtet, für Strahlentherapien die Fahrten mit dem Taxi zu bewilligen, wenn der Strahlenarzt die Krankentransportverordnung ausstellt, da man während dieser Therapie als fahruntüchtig gilt und auch nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren soll.

Das gilt auch für die Dialyse und die onkologische Chemotherapie.

Es gilt nicht z.B. für Fahrverbote nach Hirntumor-OP (3 Monate) und auch nicht für Fahrverbote nach einem Epilepsieanfall (1 Jahr nach dem letzten Anfall, 3 Monate nach Änderung der Medikation).

Du sollst einige Wochen nach der Strahlentherapie noch nicht wieder selbst Auto fahren, für die Termine der Nachsorgeuntersuchungen reicht die Verordnung des Strahlenarztes jedoch zeitlich nicht aus.

--> Das bedeutet, dass Du es irgendwie selbst tun musst, entweder selbst fahren, öffentliche Verkehrsmittel nutzen, Verwandte/Bekannte bitten, ambulante Fahrdienste oder Taxi beauftragen.

--> Die Kosten könnten sich so weit summieren, dass Du sie von der Steuer absetzen kannst.

Ich hatte hier vor einiger Zeit auch verzweifelt gefragt, wie man denn das einjährige Fahrverbot nach dem letzten Epilepsieanfall überbrückt, um überhaupt zu seinen Ärzten zu kommen, ich musste wegen mehrerer schwerer OP (Hirntumor, mehrere plastische OP wegen Wundheilungsstörungen) oft zu ambulanten Ärzten, mehrmals pro Woche.

Ich habe keine hilfreichen Antworten erhalten. Die Betroffenen hatten Angehörige, die sie fahren.
Meine können das nicht, sie arbeiten und haben Familien mit kleinen Kindern. Für Bekannte ist es zu weit und zu lange, auch die Wartezeiten von 1 - 3 Stunden oder mehr. Mit den Öffentlichen ist es für mich sehr schwierig, manche Ärzte erreicht man so nicht oder ich wäre viel zu erschöpft gewesen, um noch vernünftige Arztgespräche hinzubekommen. Taxi ist zu teuer.

Meine Hausärztin hat diese Verordnungen auch bereitwillig ausgefüllt und mir mit den Widersprüchen zur Seite gestanden, aber auch sie kann die Krankenkasse nicht zwingen, Gesetze zu überschreiten. Ein Arzt aus der AHB hat mich mit einem ärztlichen Widerspruch auch unterstützt - ohne Erfolg.

--> Bei Dir wäre es der Strahlenarzt, der vielleicht etwas helfen kann.

Ich habe also immer wieder um Ausnahmegenehmigungen gekämpft, mir dabei aber auch überlegt, wie sehr ich mir dadurch zusätzlich gesundheitlich, insbesondere psychisch, schade.

Einige Vorsorgeuntersuchungen konnte ich nicht wahrnehmen - mehr als 1 Jahr ist lang.

Die Bewilligung wäre nach Prüfung einfacher erfolgt, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen a.g. oder bl stünde oder/und man mindestens den Pflegegrad 3 hat.

Ich habe aber auch erfahren, dass die BARMER bei den Zuzahlungen für die Fahrten zur Strahlentherapie sehr patientenfreundlich ist.

Ich weiß, dass Dir das nicht wirklich hilft, aber es ist leider nunmal so mit den geltenden Gesetzen.

KaSy
KaSy
asteri1
15.09.2017 06:55:14
Ergänzend- die Krankenkassen sind gesetzlich nur verpflichtet die Fahrt zum nahe liegensten, geeigneten Strahlentherapiezentrum gegen eine geringe Selbstbeteiligung zu übernehmen.
asteri1
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