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Thema: THC/CBD-Spray auf Rezept?

THC/CBD-Spray auf Rezept?
Zockerelse
20.05.2021 17:05:08
Hallo zusammen,

mein Mann lebt seit 2007 mit der Diagnose Hirntumor. Aktuell bekommt er Bevacizumab-Infusionen und aufgrund eines weiteren Progress daneben nun wieder Chemotherapie mit Temozolomid.

Wir haben uns nun mit dem Thema CBD beschäftigt und möchten eigentlich ein Kombipräparat THC-CBD ausprobieren. In erster Linie erhoffen wir uns, dass es meinem Mann psychisch besser geht und ihm die zusätzliche Gabe von CBD gut tut. Jedoch möchten wir die Chance auf ein ggf. positivem Einfluss auf die Standardtherapie nicht ungenutzt lassen und möchten daher anstatt eines CBD-Öles ein Spray verwenden. Leider bekommen wir weder vom Hausarzt noch vom Neurologen ein Rezept hierüber. Kann mir irgendjemand etwas dazu sagen, ob und unter welchen Voraussetzungen von wem ein Rezept ausgestellt wird?
Zockerelse
Juliank
22.05.2021 17:57:07
Rein rechtlich darf jeder (anerkannte) Arzt so ein BTM-Rezept ausstellen.
Normalerweise wird das bei starken Schmerzen gemacht.
Man muss also argumentieren dass man durch schwerwiegende Krankheit Schmerzen hat die mit allen anderen Möglichkeiten nicht weggehen.
Indikationen sind ausserdem Übelkeit, Erbrechen, Appetitlosigkeit. Also die Nebenwirkungen von Bestrahlung/Chemo.
Juliank
buttkeis
22.05.2021 18:09:24
Ich würde ein Thc öl nehmen. Microdosis am Tag, hohe Dosis zum Schlafengehen. Wirkt wie ein Booster für Temodal und hat Antikrebseigenschaften.
Macht Euch schlau zum Thema CB1 und CB2
buttkeis
Prof. Mursch
22.05.2021 18:21:48
"Wirkt wie ein Booster für Temodal und hat Antikrebseigenschaften."

Bitte liefern Sie Beweise.



Prof. Dr. med. Kay Mursch
Neurochirurg
Zentralklinik Bad Berka
Prof. Mursch
Swissuser05
22.05.2021 19:27:36
Die Hirntumorhilfe berichtet von einer Studie mit positiven Erfahrungen mit Sativex:

https://www.hirntumorhilfe.de/service/medizin-und-forschung/news-details/cannabinoide-beim-glioblastom/

Wir haben Sativex von einem Zentrum für Komplementär Medizin verschrieben bekommen.
Swissuser05
Mirli
22.05.2021 21:03:57
(überarbeiteter Eintrag)
Unter Schlussfolgerung der erwähnten Studie steht etwa folgendes:

Nabiximols (Cannabis) Spray erschien tolerierbar, personalisierte Dosierung war in dieser GBM-Patientenpopulation machbar. Es wurden keine neuen Sicherheitsbedenken festgestellt und es gab keine Hinweise auf eine Wirkung von Nabiximols auf die Pharmakokinetik (PK) von TMZ. Die beobachteten Überlebensunterschiede sollten mit Vorsicht interpretiert werden und eine weitere Erforschung in einer ausreichend betriebenen randomisierten kontrollierten Studie rechtfertigen.

Leider fehlt dieser Hinweis in der Veröffentlichung durch die Hirntumorhilfe auf der erwähnten Seite. Auch dieser Satz sollte überarbeitet werden: "Beide Teile erforderten eine individualisierte Dosis-Eskalation des TCH/CBD-Mundsprays Nabiximols..." (Dosis-Eskalation? - TCH?)
Gruß Mirli
Mirli
rechtsanwalt
23.05.2021 08:02:10
Die aufgeworfene Frage war, ob und wie ein Rezept auf Versorgung mit Cannabis ausgestellt werden kann. Rechtliche Grundlage ist § 31 VI SGB V.

Eine Analyse des Verhältnisses zwischen antragstellendem Versicherten, seinem Vertragsarzt und den Krankenkassen bei unsicherer Tatsachengrundlage zeigt eine differenzierte Aufgabenverteilung. Sie entspricht sowohl der Therapiefreiheit des Patienten, der Therapieverantwortung des Vertragsarztes als auch der Aufgabe der Kassen, die Gesamtheit der Versicherten vor Ausgaben für unwirksame Arzneimittel zu schützen.

Der Versorgungsantrag des Versicherten ist durch die individuell-konkrete „begründete Einschätzung“ des Vertragsarztes zu ergänzen. Dessen Einschätzungsprärogative haben die Kassen zu respektieren: Sie können sie nur auf Schlüssigkeit, Plausibilität und Nachvollziehbarkeit und damit auf die Einhaltung äußerer Grenzen der medizinischen Wissenschaft überprüfen. Auch Gerichte dürfen nur prüfen, ob die Anforderungen an eine „begründete Einschätzung“ vorliegen oder ob die Kasse diese zu Recht wegen mangelnder Plausibilität abgelehnt hat.

Sie müssen also zunächst durch den behandelnden Arzt einen Antrag an die zuständige gesetzliche Krankenkasse mit genauer Bezeichnung des Arzneimittels und einer begründeten Einschätzung des Vertragsarztes, warum „eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung … nicht zur Verfügung steht“, richten.

Die begründete Einschätzung im Antrag ist elementare Voraussetzung für einen Anspruch auf die begehrte Versorgung. Sie kann nicht im Widerspruchs- oder gerichtlichen Verfahren nachgeholt werden.

Über diesen Antrag hat die KK binnen 3 Wochen zu entscheiden. Ansonsten tritt eine Genehmigungsfiktion ein. In diesem Fall können Sie sich die Leistung selbst besorgen und Kostenerstattung verlangen.

Lehnt die KK rechtzeitig ab, so ist im Zweifelsfall das Sozialgericht anzurufen, damit im Eilverfahren eine einstweilige Anordnung ergeht.
rechtsanwalt
buttkeis
23.05.2021 10:06:33
@ rechtsanwalt

Klasse Dass Du hier bist und den Menschen hier solche tollen Tipps gibst.

Ich kann nur den Tipp geben, bei einer Absage seitens der Kassen keinen Widerspruch einzulegen, sondern einen neuen Antrag zu stellen, dass geht schneller. Zu 85% wird Thc abgelehnt, gerade bei der Gliom Behandlung und deren Begleiterscheinungen.

Es gibt genug Patienten, die mit Thc noch leben, obwohl sie von den Onkologen als Gliompatienten als austherapiert eingestuft wurden.

Traurig dass ein Gliompatient nicht Thc bekommt, obwohl die Kassen mit Cannabinoiden werben. Wir sehen immer mehr das Temozolomid nicht wirkt oder nur bedingt und für jeden Stupp als Protokoll gewählt wird. Ich hoffe dass es in Zukunft mehr Onkologen geben wird, die off Label arbeiten.
buttkeis
JanineJanine
26.05.2021 23:09:00
Hallo ihr Lieben

Mir wurde vor knapp 2 Wochen ein Oligodendrogliom Grad II rausoperiert . 100% Resektion zum Glück. Nun bin ich seit über 1 Woche wieder zuhause . Mich plagen sehr starke Kopfschmerzen und gleichzeitig Augen/Ohrenschmerzen. Schmerzmittel habe ich 4000mg Novalmin und 1600mg Ibuprofen am Tag . Zusätzlich hat sich bei mir ein sehr großes Liquorkissen am Kopf gebildet was nun schon zum 2. Mal punktiert wurde. Trotz der vielen Medis hab ich immer noch Schmerzen. Ich bin auch jemand der echt nicht viel jammert aber das ist teilweise kaum auszuhalten. Nun habe ich auch festgestellt das ca 10 min nach Medieinnahme ich extreme Übelkeit mit Würgreiz bekomme,woraus ich einfach schließe in meinem Jugendlichen Leichtsinn das es an den Schmerzmitteln liegt. Heute war ich nun wieder in Freiburg zur Histo Besprechung wo ich dann auch mal das Thema ansprach auch habe ich von einer Mitleidenden gehört sie bekäme Cannabinol das würde ihr super helfen. Die Ärztin sah mich an als hätte ich sie nach ihrem Gehalt gefragt und hat gleich abgewunken. Sowas verschreiben sie nicht und schon garnicht nach Tumorops. Das dürfe nur Schmerzpatienten bei Chronischen Schmerzen verschrieben werden nicht aber bei postoperativen Schmerzen????????‍♀️" Bedenken Sie....das sind "Drogen" stellen Sie sich mal vor ,dass dürfte "jeder" verschreiben. " waren Ihre Worte dazu.Tja nun, so bin ich mit meiner Medidosierung unglücklich wieder abgezogen und hoffe es wird bald besser. Ein Ct wurde heute direkt noch gemacht. Vom Tumor keine Spur mehr aber man sieht viel Flüssigkeit die sich eben im Liquorkissen gebildet hat. Allerdings denkt die Ärztin nicht das die starken schmerzen von dem Liquorkissen kommen. Höchstens ein spannungsgefühl oder ähnliches.
Nichts desto trotz habe auch ich schon CBD gedampft und es hat sehr gut geholfen. Auch wenns vielleicht nur "Einbildung" ist. Damit kann ich gut leben. Zur Not kauf ich mir das eben selbst. Was will man machen ? Irgendwie muss man ja weiter kommen. Viele sind da glaub generell sehr abwertend und einfach aus Prinzip dagegen. Meine Güte ,ich will ja keinen Trip auf Staatskosten ich will einfach nur die schmerzen loswerden. Nunja ,interessieren tut mich das Thema auf alle Fälle. Werde regelmäßig mal wieder reinschauen ob sich schon was neues ergeben hat ????Euch allen viel Erfolg mit CBD/THC oder was auch immer ????
JanineJanine
Berberine
27.05.2021 10:57:07
Noch ein Hinweis meinerseits: Sativex schmeckt ganz furchtbar. Da nimmt niemand mehr als er muss. Irgendeine berauschende Wirkung gibt es auch nicht. Es gibt inzwischen aber einige Studien, die eine antitumorale Wirkung belegen. Ausserdem wirkt es auch appetitanregend und gegen Schmerzen. Es gibt also einige gute Gründe für eine Verschreibung.
Berberine
Mirli
27.05.2021 11:21:15
Hallo Berberine,
"Es gibt inzwischen aber einige Studien, die eine antitumorale Wirkung belegen."

Welche Studien belegen denn die antitumorale Wirkung? Quelle?

Selbst, die hier auf der DHH-Seite unter "Cannabinoide beim Glioblastom" veröffentlichte Ministudie mit 27 Glioblastompatienten ist nicht ernst zu nehmen, da die möglichweise antitumorale Eigenschaft evidenzbasiert noch nachzuweisen ist wie die Schlussfolgerung der erwähnten Original-Studie besagt:

"Die beobachteten Überlebensunterschiede sollten mit Vorsicht interpretiert werden und eine weitere Erforschung in einer ausreichend betriebenen randomisierten kontrollierten Studie rechtfertigen."

Gruß Mirli
Mirli
GMT
27.05.2021 11:43:50
@ Mirli

Welche Studie - egal zu welchem Medikament bringt denn echte Nachweise
für die Wirksamkeit? "Evidenzbasiert" bedeutet eben NICHT, dass es tatsächlich reale Beweise gibt. Es handelt sich dabei immer nur um Vermutungen, Annahmen, & Modellrechnungen. Erfahrungsberichte zählen nicht dazu. Das ist eher das Dilemma.

Bei fast allem kann man sagen, "antitumorale Wirkung" - das kann alles beinhalten, deswegen bedeutet es nicht, dass es Heilung verspricht.

Ich bin immer wieder erstaunt, wie sehr man geneigt ist, bei einer Therapie begeistert mitzumachen - egal welche Schäden sie sonst verursacht - um bei einer nicht pc-korrekten Therapie sofort genau so begeistert zu widersprechen....

Hauptsächlich gibt es bei dieser Erkrankung nur das Prinzip Hoffnung & wenn Cannabinoide nichts verschlimmern oder gar die seelische Lage stabilisieren um dem Betroffenen Erleichterung zu verschaffen & keinen Schaden zufügen wie es die "anerkannten" Therapien tun, wäre das doch in Ordnung.
Wenn es mehr Nutzen als Schaden bringt, sollte man eher dazu auffordern, Studien in Auftrag zu geben, zu finanzieren & mit einzubeziehen.
GMT
Mirli
27.05.2021 14:01:56
Liebe GMT,

"Evidenzbasiert" heißt für mich in der Medizin, dass auf der Basis empirisch zusammengetragener und bewerteter wissenschaftlicher Erkenntnisse gehandelt wird und nicht aufgrund bloßer Erfahrungswerte (es sei denn, sie wurden nach demselben Schema abgeprüft).

Zitat:
"Bei fast allem kann man sagen, "antitumorale Wirkung" - das kann alles beinhalten, deswegen bedeutet es nicht, dass es Heilung verspricht."
Da bin ich anderer Meinung. Den Begrifft "antitumoral" verstehe ich im Wortsinn. Deshalb sollte man ihn auch vorsichtig gebrauchen und nicht für alles Mögliche verwenden, so dass Betroffene unberechtigte Hoffnung hegen.

Wo wir gerade beim Wort "Hoffnung" sind. Natürlich braucht ein Mensch Hoffnung zum (Über)leben, aber falsche Hoffnung zu versprechen mit den absurdesten Mitteln, Handlungen und Stuhlkreisen, nur damit man was getan hat, für den Betroffenen, ist fatal. Und ständig diese Phrase: "die Hoffnung stirbt zuletzt" kann ich auch nicht mehr hören und sollte nicht ernst genommen werden. Klar stirbt die Hoffnung zuletzt, nämlich nach uns!

Anschaulicher für den breiten Kreis Betroffener und beruhigender finde ich da schon Berichte selbst Erkrankter, wie z.B. aktuell von "Kopf hoch" im Thread "Jubiläum" angedeutet. Bin gespannt, was er über seine Erfahrungen der letzten Jahre berichten wird. Diese Erlebnisberichte sind so interessant und anspornend, geben Anderen Lebensmut und Halt. Deswegen ist Austausch und Zugewandtheit untereinander zuweilen sogar besser als jedes Mittelchen.
Gruß Mirli

Nachtrag:
Beim Thema med Cannabis zur Linderung bin ich mit deiner Ansicht kompatibel.
Mirli
GMT
28.05.2021 09:46:20
Guten Morgen liebe @Mirli

"Evidenzbasiert" suggeriert den Menschen, dass es "Beweise" gibt, die die Wirksamkeit belegt.
Nun ist diese EBM "erst" seit 1992 als "Leitfaden" etabliert, steckt in den Kinderschuhen & weiß selbst bei den Erfindern um die Kritik.
Tatsächlich handelt es sich wirklich nur um Annahmen, Vermutungen & Modellrechnungen.....
Es gibt z.B. auch keine "empirischen" Daten, dass die bekannten Therapien tatsächlich "wirken", d. h., dass es erwiesen wäre, dass Chemos tatsächlich die "Krebszellen" abtöten.... man sagt ihnen nach, sie "könnten" - tatsächlich weiß man es nicht weil man es nie untersucht hat.
Wenn man bei dem Begriff "antitumorale Wirkung" so wortwörtlich versteht, sollte man das bei der EBM auch tun.
Unter "Antitumoral" könnte man auch verstehen, dass der Tumor sich nicht weiter ausbreitet, was ja auch schon ein Erfolg wäre.

Du schreibst es selber, dass für die Betroffenen Erfahrungsberichte viel wichtiger sind. Noch besser wäre wenn die auch von der Medizin als wichtig betrachtet & untersucht würde. Das ist natürlich aufwändig & kostet viel Geld.

Falsche Hoffnungen - genau das ist es, was ich hier ja anspreche - & leider ist da alles "falsche Hoffnung", was den Betroffenen geboten wird.
Deshalb suchen die Betroffenen nach allen möglichen Strohhalmen - was wiederum sehr verständlich ist.
Deshalb denke ich, dass z.B. die Fragen nach Cannabis u.a. wenigstens keine schwerwiegenden Schäden anrichtet wie die unwirksamen Therapien, die den Betroffenen normalerweise zugemutet werden ohne Rücksicht auf Verluste.
Was kann passieren? Keiner weiß, ob es tatsächlich "antitumorale Wirkungen" hat, das Gegenteil kann auch nicht bewiesen werden.
Es gibt ja auch dazu Erfahrungsberichte - denen glaubt man eher nicht weil die ja zu wenig sind.
Wie viele Erfahrungsberichte gibt es dazu, dass die Standardtherapien tatsächlich wirksam waren?
GMT
Cerepro
28.05.2021 10:08:28
@ rechtsanwalt

"Du schreibst: Lehnt die KK rechtzeitig ab, so ist im Zweifelsfall das Sozialgericht anzurufen, damit im Eilverfahren eine einstweilige Anordnung ergeht."

Welcher Antrag sollte beim Sozialgericht gestellt werden, damit eine einstweilige Anordnung ergehen könnte?
Cerepro
rechtsanwalt
28.05.2021 17:24:35
Der Antrag, mit dem ich erst heute wieder eine einstweilige Anordnung vor dem Sozialgericht Duisburg, S 46 KR 588/21 ER, erwirkt habe, sollte wie folgt lauten:

werden wir beantragen,

der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 86 b Abs. 2 SGG aufzuerlegen, den Antragsteller mit sechs Gaben des Arzneimittels Avastin (Bevacizumab) nach Verordnung der behandelnden Ärzte zu versorgen.
rechtsanwalt
Mirli
29.05.2021 14:20:09
Liebe GMT,
wenn die EbM so lange schon existiert, steckt sie nicht mehr in den "Kinderschuhen", sondern ist lange schon erwachsen geworden.

Als Patient kann ich doch nur auf evidenzbasierte Medizin vertrauen, denn ich glaube, dass Beweise (empirisch/nachweislich) existieren, die mir das garantieren. Alles andere ist Voodoo-Medizin. Da kann ja jede Kräuterhexe mir einen Zaubertrank empfehlen oder die Hand auflegen. Sollen wir etwa noch alte Schamanen oder indianischen Medizinmänner um Rat fragen? Oder diverse Heilpraktiker, die irgendwas schwafeln ohne medizinische Kenntnisse? Oder Selbsttherapie, weil sie dem Nachbarn half? Einige (unbedarfte) Patienten sind sowieso schon extrem verunsichert und wissen nicht mehr, wem oder was sie glauben sollen.

Empirische Evidenz ist die Grundlage aller wissenschaftlicher Forschungsstudien in der modernen Medizin. Empirische Evidenz liegt vor, wenn die getroffene Aussage belegt wird durch Fakten und Erfahrungen. Dafür werden statistische Methoden herangezogen, um deren Verlässlichkeit zu bestimmen.

Ja, es gibt "Studien" die angeblich beweisen, dass die Chemotherapie erst recht Krebszellen "produziert". Das gehört wohl zu den Risiken einer Krebstherapie, die man demnach nicht wiederholen sollte, da Immunität durch Bildung von Superzellen entstanden sein könnte.
Dass Zytostatika wirken, habe ich und viele andere Patienten am eigenen Leib bereits erfahren. Manche Patienten hatten davon womöglich keinen Nutzen. Bestätigt dann diese Tatsache, dass Zytostatika unwirksam sind? Gibt es einen negativen Evidenzbeweis? Ist der Evidenzbeweis dann Erkenntnisbasierend oder Wissenschaftsbasierend? Aus empirischer Sicht ist das, was du sagst, ungenau, weil verallgemeinernd, und damit nicht empirisch bewiesen :-)

Man sagt, auf der Welt gibt es nichts Absolutes. Auch nicht die absolute Wahrheit. Ich vergleiche EbM mit klassischer Kriminalarbeit, die aufgrund von Indizien quasi unumstößlich und rational den Hergang "beweisen" kann. Ich habe viel zu wenig Wissen, als dass ich medizinisch Etabliertes falsifizieren und tiefgreifend kritisch diskutieren könnte. Die jahrzehntelange Panikmache beim Thema Cannabis und die Weigerung Totkranken Sterbehilfe zu ermöglichen hat mich genug Aufregung gekostet. Ich jedenfalls bestehe auf mein Menschenrecht der Selbsttötung, weil ich meine letzte Würde behalten will und nicht sabbernd, dement und selbstverloren bis zur letzten Stunde dahin vegetieren will. Diese Abwägung muss jeder Mensch für sich selbst treffen (dürfen).

"Antitumoral" verstehe ich als dem Tumor entgegenwirkend. Ebenso wie Antiallergika oder Antidepressiva wirkt es nicht heilend sondern unterdrückend. Die Wirkung dieser und anderer zugelassener Medikamente ist durch empirische Ergebnisse belegt und von Gesundheitsbehörden freigegeben.

Vermutlich werden Cannabinoide wirken, aber deren tumorale Wirkung ist eben noch nicht als evidenzbasiert und schon gar nicht als antitumoral zu bezeichnen. Es vorab so darzustellen, heißt einen "Strohhalmsuchenden" zu belügen.

Zitat:
"Deshalb denke ich, dass z.B. die Fragen nach Cannabis u.a. wenigstens keine schwerwiegenden Schäden anrichtet wie die unwirksamen Therapien, die den Betroffenen normalerweise zugemutet werden ohne Rücksicht auf Verluste."

Unwirksame Therapien ohne Rücksicht auf Verluste? Das glaube ich so absolut nicht. Das denkst du selbst auch nicht so abstrakt? Schau dir doch bloß mal die vielen Brustkrebspatientinnen an. Oder hier im Forum gibts auch Beispiele, dass Chemotherapie gut anschlug. Sie bringt momentan mehr als jede experimentelle Therapie. Ich kann nicht glauben, dass du glaubst, dass jede Alternative besser als herkömmliche Therapien ist. Ich meine auch, dass so pauschale Äußerungen über die Unwirksamkeit von Chemotherapien grundsätzlich unrichtig sind.

Cannabisextrakt betreffend wurde seit 1975 bereits in ca. 100 klinischen Studien geforscht und im Ergebnis dieser Studien Zulassungen erteilt, in DE sind seit 2011 Cannabisprodukte zur Therapie für z.B. Spastik zugelassen sowie als off-label gegen neuropathische Schmerzen. Nur treten hier Nebenwirkungen auf. Schwerwiegende Schäden nennt man das sicher nicht. Der Einsatz erfolgt auch, wenn konventionelle Medikamente "versagen". Doch bei einem malignen Hirntumor alles mögliche einzuwerfen unter der Prämisse, das schadet nicht, weil herkömmliches sowieso nichts nützt, ist keine Alternative sondern Experiment.

Gruß Mirli

Wissenswertes zu Cannabis im Straßenverkehr:
Nach § 24a II 3 liegt dann keine Ordnungswidrigkeit vor, wenn die (normalerweise das Fahrverhalten beeinträchtigende) Substanz Bestandteil eines verordneten Medikamentes ist („Medikamentenklausel“).
Mirli
Berberine
29.05.2021 15:33:15
Hallo Mirli
Du hattest nach Studien zur antitumoralen Wirkung von Cannabinoiden gefragt. Anbei eine Auswahl:

Bei Gliomen hat sich gezeigt, dass Cannabidiol krebshemmende Wirkungen hat. In Gliomzellen hemmte die Behandlung mit CBD die Zellproliferation und induzierte Apoptose .
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/20053780/
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/23079154/
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/14617682/
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/30713602/
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/25590811/
Eine interessante Studie zeigte, dass CBD eine dosisabhängige Reduktion der Zelllebensfähigkeit in Gliomzellen zeigte und dass reines CBD wirksamer war als CBD als pflanzlicher Wirkstoff .
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/25398831/
Eine Studie von Singer et al. zeigte, dass die CBD-induzierte Apoptose in Gliom-Stammzellen das Ergebnis einer erhöhten ROS-Produktion war.
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/25590811/
Eine interessante Studie fand heraus, dass die Behandlung mit CBD die Expression und Abundanz von Hitzeschockproteinen (HSP) in Gliomzellen als Ergebnis der CBD-induzierten ROS-Produktion erhöhte. Erhöhungen der HSP verringerten die zytotoxischen Effekte von CBD; wenn Gliomzellen mit CBD und HSP-Inhibitoren kultiviert wurden, wurden die zytotoxischen Effekte wiederhergestellt. Darüber hinaus erhöhte die Kultivierung von Gliomzellen mit CBD und HSP-Inhibitoren die Radioempfindlichkeit der Zellen, verglichen mit der Behandlung mit CBD allein.
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/26504004/
In-vivo-Mausmodelle von Hirntumoren zeigten, dass die Behandlung mit CBD das Tumorwachstum hemmen, die Apoptose verstärken und das Überleben der Mäuse signifikant verlängern konnte .
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/23349970/
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/14617682/
https://www.nature.com/articles/cddis2014566
López-Valero und Kollegen untersuchten die Kombination von Temozolomid (TMZ) mit CBD und THC zusammen bei der Behandlung von Glioblastoma multiforme (GBM) in vivo. Sie fanden heraus, dass die Behandlung von aus Gliomzellen abgeleiteten Xenotransplantaten mit TMZ in Kombination mit THC und CBD im Verhältnis 1:1 und Präparaten mit höherem CBD-Gehalt, aber nicht TMZ mit CBD allein, ähnliche Anti-Tumor-Effekte zeigte.
https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0006295218303897?via%3Dihub&fbclid=IwAR1csmruYfvh-KvVAcVTlx47ghckM8rFfxcp3p6ZvHrEcHeywB3l5PlpaQA
https://www.sciencedirect.com/.../pii/S0006295218303496...
Im Gegenteil, in Xenotransplantaten, die von Gliom-auslösenden Zellen stammen, hatte die Kombination von TMZ mit Cannabinoid-Präparaten mit einem höheren CBD-Gehalt stärkere Anti-Tumor-Effekte.
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/30195736/
Die gleiche Gruppe untersuchte die systemische Verabreichung von Sativex-ähnlichen Extrakten (1:1 CBD:THC) in Kombination mit TMZ und fand heraus, dass die Behandlung immer noch in der Lage war, Anti-Tumor-Effekte in Gliomzellen-abgeleiteten Tumor-Xenografts zu erzeugen .
https://www.sciencedirect.com/science/article/abs/pii/S0006295218303496?via%3Dihub&fbclid=IwAR3wu48vyiZfN0d_-uZSZLIVZoOWqkdKJjBO_QHY6p6tLn1Xx3d-YJzKn90
Bei Neuroblastom-Zelllinien verringerte CBD das Zellwachstum, induzierte einen Zellzyklus-Stillstand, reduzierte die Invasion und verringerte das Tumorwachstum in vivo .
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/27022310/...
Eine weitere Studie zeigte, dass CBD in Neuroblastomzellen über die Aktivierung von Serotonin- und Vanilloidrezeptoren Apoptose auslöst und die Zellmigration und -invasion in vitro reduziert.
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/30713602/
Berberine
Mirli
29.05.2021 18:37:36
Liebe Berberine,
vielen Dank für deine Antwort und die vielen Links, die ich alle inspiziert habe.

Zitat: Es gibt inzwischen aber einige Studien, die eine antitumorale Wirkung belegen."

Leider haben diese Studien nicht die "antitumorale Wirkung belegt", sondern deren Beurteilungen treffen Aussagen im Konjunktiv oder reden davon, dass sie antitumorale "Effekte zeigen", bzw. Ergebnisse zeigen, stützen oder deuten, jedenfalls nicht, dass sie die antitumorale Wirkung beweisen könnten. Für mich ist das alles sehr vage.
Ich habe mir mal die Mühe gemacht und alle Links aufgerufen.

https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/20053780/
Unsere Ergebnisse deuten darauf hin, dass die Zugabe von Cannabidiol zu Delta(9)-THC die Gesamtwirksamkeit von Delta(9)-THC bei der Behandlung von Glioblastom bei Krebspatienten verbessern kann.

https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/23079154/
Insgesamt haben wir gezeigt, dass die gleichzeitige Verabreichung von zytotoxischen Wirkstoffen zusammen mit dem TRPV2-Agonisten CBD die Medikamentenaufnahme erhöht und parallel die zytotoxische Aktivität in menschlichen Gliomzellen potenziert.

https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/14617682/
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das nichtpsychoaktive CBD in der Lage war, eine signifikante Antitumoraktivität sowohl in vitro als auch in vivo zu produzieren, was auf eine mögliche Anwendung von CBD als antineoplastisches Mittel hindeutet.

https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/30713602/
Zusammen deuten unsere Studien darauf hin, dass CBD-vermittelte Apoptose in Neuroblastom(NBL)-Zellen durch miRNA reguliert wird.

https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/25590811/
Unsere Untersuchung liefert neuartige mechanistische Einblicke in die Antitumoraktivität von Redoxtherapeutika und legt nahe, dass kombinatorische Ansätze mit kleinen Molekülmodulatoren von ROS therapeutische Vorteile in GBM bieten.

https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/25398831/
Zusammengenommen unterstreichen unsere Daten die Möglichkeit, dass diese Cannabinoide Gliomzellen grundieren können, um besser auf ionisierende Strahlung zu reagieren, und einen potenziellen klinischen Nutzen für Gliompatienten nahelegen, indem sie diese beiden Behandlungsmodalitäten verwenden.

https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/25590811/
Unsere Untersuchung liefert neuartige mechanistische Einblicke in die Antitumoraktivität von Redoxtherapeutika und legt nahe, dass kombinatorische Ansätze mit kleinen Molekülmodulatoren von ROS (reaktive Sauerstoffspezies) therapeutische Vorteile in GBM bieten.

https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/26504004/
Zusammengenommen deuten diese Daten darauf hin, dass die zytotoxischewirkung von CBD durch HSPs vermindert werden kann, die indirekt als Folge der CBD-Nutzung steigen, und dass die Einbeziehung von HSP-Hemmern in CBD-Behandlungsschemata die Gesamtwirkung verstärken kann.

https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/23349970/
Unsere Ergebnisse unterstützen, dass THC- und CBD-geladene Mikropartikel als alternative Methode zur Cannabinoid-Abgabe in Krebstherapien eingesetzt werden könnten.

https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/14617682/
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das nichtpsychoaktive CBD in der Lage war, eine signifikante Antitumoraktivität sowohl in vitro als auch in vivo zu produzieren, was auf eine mögliche Anwendung von CBD als antineoplastisches Mittel hindeutet.

https://www.nature.com/articles/cddis2014566
Unsere Untersuchung liefert neuartige mechanistische Einblicke in die Antitumoraktivität von Redoxtherapeutika und legt nahe, dass kombinatorische Ansätze mit kleinen Molekülmodulatoren von ROS therapeutische Vorteile in GBM bieten.

https://www.sciencedirect.com/.../pii/S0006295218303897...
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https://www.sciencedirect.com/.../pii/S0006295218303496...
Die Seite, nach der Sie gesucht haben, wurde nicht gefunden

https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/30195736/
Diese Ergebnisse stützen die Vorstellung, dass die Verabreichung von TMZ zusammen mit THC:CBD-Kombinationen - und insbesondere solchen, die einen höheren Anteil an CBD enthalten - therapeutisch untersucht werden kann, um die Population von GICs in GBM anzusprechen.

https://www.sciencedirect.com/.../pii/S0006295218303496...
Die Seite, nach der Sie gesucht haben, wurde nicht gefunden

https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/27022310/...
Unsere Ergebnisse zeigen die antitumorogene Wirkung von cbd auf nbl Zellen. Da cbd ein nichtpsychoaktives Cannabinoid ist, das frei von Nebenwirkungen zu sein scheint, unterstützen unsere Ergebnisse seine Ausbeutung als wirksames Anti-Krebs-Medikament bei der Behandlung von nbl.

https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/30713602/
Zusammen deuten unsere Studien darauf hin, dass CBD-vermittelte Apoptose in NBL-Zellen durch miRNA reguliert wird.


Gruß Mirli
Mirli
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