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Marsupilami

Quelle: https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/fuehrerscheine.html#UmtauschpflFuehrerschein

"Information zur Umtauschpflicht von Führerscheinen

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie hiermit über die vorgezogene Umtauschpflicht von Führerscheinen informieren.

Zur Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie wurde mit Verordnung vom 18.03.2019 beschlossen, dass Führerscheininhaber von 2022 bis 2033 - gestaffelt nach Altersgruppen und Datum der Ausstellung des Führerscheins - den Führerschein in einen befristeten EU-Führerschein umtauschen müssen.

Der Pflichtumtausch betrifft zunächst nur die Personen, die noch graue oder rosa Papierführerscheine besitzen und die zu den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 gehören.
Nur diese Personen müssen den Führerschein bis zum 19.01.2022 getauscht haben.

Die nächste Gruppe – die Jahrgänge von 1959 bis 1964 – muss den Führerschein bis zum 19.01.2023 umtauschen. Der weitere Umtausch erfolgt dann weiter jahrgangsweise bis zum 19.01.2025. Danach müssen die vor dem 19.01.2013 ausgestellten Kartenführerscheine gestaffelt nach Ausstellungsjahr umgetauscht werden."


Weder mein Mann noch ich hatten davon bisher etwas mitbekommen.

Hat das hier jemand schon erledigt?


Gruß vom Marsupilami

Mirli

Hallo, der größte Witz ist ja, dass die älteren Jahrgänge (70 bis 100 Jahre und darüber) vorläufig vom Umtauschzwang ausgenommen sind. Sehr sinnvoll! Ohne diskriminierend zu sein, aber das ist die Altersgruppe, die den ältesten "Lappen" hat. Oder ist gar für diese Gruppe gleich ein Umtausch mit Fahrtauglichkeitstest in Arbeit?
LG

KaSy

Warum sollte schon jemand seine Fahrerlaubnis / Führerschein umgetauscht haben?
Es ist im April 2019 in der ADAC-Zeitschrift veröffentlicht worden und auch jetzt ist für die ersten Jahrgänge noch fast zwei Jahre Zeit.
Bis dahin wird es sich herumsprechen.

Dass die dann (2033) über 80-jährigen als letzte Jahrgänge dran sind, kann ja damit zu tun haben, dass in dieser Altersgruppe die Fahrerfahrungen hoch sind, aber auch die Einsicht zunimmt, sich nicht mehr ins Auto zu setzen, was nicht vom Geburtsjahr, sondern vom "biologischen" Alter des Fahrers abhängt.

(Bei der Behandlung von Hirntumoren gibt es nach oben auch keine Altersgrenze.)

Ein Fahrtauglichkeitstest ist für diese Gruppe und auch für die Gruppe mit den meisten selbst verursachten Unfällen (ab 17) nicht angedacht, da man bei anderen Ländern geschaut hat, wie so etwas nicht so richtig funktioniert.

Ich sehe höchstens das Problem, dass nach 15 Jahren Gültigkeitsdauer wieder ein "Zwangsumtausch" erfolgen muss. Die Bearbeitungsgebühr beträgt rund 25 €, hinzu kommen die Kosten für das "biometrische Passfoto" und die Zeit für das persönliche Erscheinen und Warten beim "Amt".

Mirli

"Dass die dann (2033) über 80-jährigen als letzte Jahrgänge dran sind, kann ja damit zu tun haben, dass in dieser Altersgruppe die Fahrerfahrungen hoch sind, aber auch die Einsicht zunimmt, sich nicht mehr ins Auto zu setzen, was nicht vom Geburtsjahr, sondern vom "biologischen" Alter des Fahrers abhängt."

Hihi, und ich dachte es hängt vllt. vom "biologischen" Alter des Führerscheins ab - wenn man sieht, was manch einer für einen ekligen Lappen hat - mehrfach geklebt, schmierig usw. Ob dieser Inhaber noch Fahrerfahrungen abrufen kann? Oder geht man auch davon aus, dass Umtauschaktionen sich rein biologisch erübrigt haben werden? (Ironie)

"(Bei der Behandlung von Hirntumoren gibt es nach oben auch keine Altersgrenze.)"

Nein, zum Glück noch nicht! (auch Ironie)

Marsupilami

ok, mein Anliegen war nicht eindeutig formuliert

Wer damit Erfahrungen hatt, möge sich bitte melden.

gerne auch per PN,
ich logge mich aber nicht täglich ein und entdecke PNs mit Verzögerung .




Gruß vom Marsupilami
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"Don´t feed the troll"

„Trollen ist ein Spiel um das Verschleiern der Identität, das aber ohne das Einverständnis der meisten Mitspieler gespielt wird.“
– Judith Donath: Identity and Deception in the virtual Community
(Wikipedia)

KaSy

Man sucht sich aus dem "Staffelplan" (nach dem eigenen Geburtsjahr bzw. dem Ausstellungsjahr des Führerscheins) das Datum aus, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss.

Mindestens 3-5 Wochen vor dem Termin geht man persönlich zu der Führerscheinbehörde (im Straßenverkehrsamt, Kfz-Zulassungsstelle), die für den aktuellen Wohnort zuständig ist.

Man nimmt mit:
- seinen Personalausweis oder seinen Reisepass
- ein biometrischen Passfoto
- seinen Führerschein
(Falls der Führerschein woanders ausgestellt wurde, benötigt man eine "Karteikartenabschrift" des ursprünglich ausstellenden Amtes, die man per Post, Telefon oder online beantragen kann.)

Dann beantragt man den neuen Führerschein.

Nach etwa drei Wochen nimmt man die Gebühr von (etwa) 25€ und holt ihn bei demselben Amt ab.

Der neue Führerschein im Chipkartenformat enthält alle bisherigen Klassen und ist dann 15 Jahre gültig.

Das erste Umtauschdatum ist der 19.01.2022.

(Sollte jetzt bereits jemand umtauschen, dann müsste er bereits im Jahr 2035 statt erst im Jahr 2037 wieder einen neuen Führerschein beantragen, was nicht unbedingt sinnvoll ist.)

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