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Thema: Unterlassene Hilfeleistung durch den Hausarzt?

Unterlassene Hilfeleistung durch den Hausarzt?
bee
24.02.2017 14:25:49
Mein Lebensgefährte hatte im Mai 2016 eine OP und der Tumor wurde zu 95% entfernt. Anschließend erfolgte Strahlentherapie. Nun lebt er leider gegen meinem Willen im Pflegeheim, weil ein Berufsbetreuer über sein Leben entscheidet. Der seit August 2016 zuständige Hausarzt verhindert/lehnt die medizinische Versorgung durch Fachärzte und Kontrolluntersuchungen ab, mit der Begründung, dass dies keine Auswirkungen hätte. Uns liegen drei Fachärztl. Berichte vor, dass u.a. Chemotherapie erfolgsversprechend klingt. Leider hat der Betreuer noch nicht zugestimmt, weil dieser noch eine Stellungnahme der Onkologin abwartet.
Gestern fragt der Hausarzt doch tatsächl. meinen Lebensgefährten, der sich sukzessive weiterentwickelt, ob er wolle, dass das alles vorbei sei und er lieber tot wäre. Mein Lebensgefährte schüttelte andeutungsweise den Kopf.
Es ist ein NO-GO, dass der Hausarzt möglich Therapien verhindert und der Meinung ist, dass wir lediglich Logopädie, Ergo- und Physiotherapie für ihn tun können.

Ich akzeptiere das so nicht. Es gibt Möglichkeiten für meinen Freund, der sich sowohl der Hausarzt als auch der Betreuer im Wege stellen.

Welche Möglichkeiten haben wir? Könnt Ihr uns bitte beraten?
bee
alma
24.02.2017 15:23:02
Ich durchschaue es nicht so recht, schreibe deshalb nur meine Einfälle auf.
Hausarzt wechseln? Oder ist es der Heimarzt?
Was ist mit dem Recht auf freie Arztwahl? Wer hat kein Recht mehr darauf?
Ist dein Freund auch gegen s e i n e n Willen im Pflegeheim? Warum?
Ginge nicht auch ein Hospiz?
UPD: Unabhängige Patientenberatung (Rechtsauskunft)
Landesärztekammer Bayern (Beschwerde über Arzt und Behandlungsweise oder wenigstens Einholen einer Auskunft)
Was ist das für ein Betreuer? Warum Betreuung? Kann man ihn vielleicht ausbooten?
Fachanwalt für Medizinrecht?
Gutachter?
Hast du die Patientenakte deines Freundes? Wenn nicht, würde ich mir die schon mal verschaffen. Und um arztbriefliche Darlegung der Therapieplanung ersuchen. Ihr habt ein Recht auf die Aushändigung der Akte - nicht im Original, aber als Kopien des Inhalts.
Lass dir von deinem Freund eine Befreiung der Ärzte von der Schweige-pflicht geben, dann hast du relativ freie Hand. Formloses Schreiben genügt.
Ich schicke dir per PN noch einen Link zum Thema Qualität in der Pflege.
alma
fasulia
24.02.2017 18:24:23
>>>Der seit August 2016 zuständige Hausarzt verhindert/lehnt die medizinische Versorgung durch Fachärzte und Kontrolluntersuchungen ab, mit der Begründung, dass dies keine Auswirkungen hätte>>>

Kontrolluntersuchungen- Blutbild- wie du in einem anderen Beitrag geschrieben hast, sind, wenn er keine Chemo bekommt oder bekam , wirklich nicht nötig- nur wenn er Fieber oder Krankheitszeichen hätte, die auf internistische Probleme hinweisen wären Blutuntersuchungen angezeigt.
Auch die Bestrahlung ist, wenn ich das richtig verfolgt habe,schon mehr als ein halbes Jahr her
Um zu kontrollieren, wie sich sein evtl. Tumor im Kopf verhält braucht es ein MRT, das kann man nicht im Blut sehen.

Du schreibst, dass dein Freund "andeutungsweise" den Kopf geschüttelt hat-
solche "kleinen" Gesten sehen Angehörige oft deutlicher, als ein Arzt der 1x in der Woche oder nur 1x im Monat vorbeischaut- gibt es andere Kommunikationshilfen? kann er sich anderen gegenüber ausdrücken,
z.B. bei der Logopädin?
wenn nein, ist eine "unterstützte Kommunikation" beantragt/möglich und wird das von der Logopädin als sinnvoll erachtet? das sind Geräte, die er mit den Augen oder mit einem anderen Körperteil, das er willentlich steuern kann bedienen kann.
Für den Richter s.u. ist "sein Wille" entscheidend.

Für das Problem, dass du eine Chemotherapie für sinnvoll hälst, der Betreuer nicht, würde ich versuchen einen Mediator oder Psychoonkologin als Dritten zu finden, der zwischen beiden Parteien ein Gespräch begleiten kann. Oder wenn er das ablehnt, dass du alleine einen Psychoonkologen aufsuchst um mit dieser Machtlosigkeit umgehen zu können.

Ich denke mir, dass es wahrscheinlich so war, dass er keine Patientenverfügung gemacht hat und ein Betreuer eingesetzt wurde, als er nicht ansprechbar und geschäftsfähig war.
Wenn er das jetzt wieder ist, kann so eine Betreuuung auch auf erneuten Antrag richterlich wieder aufgehoben werden.
Und du kannst beim Amtsgericht ein Schreiben einreichen, wenn du glaubst, dass der Betreuer nicht im Sinne deines Freundes entscheidet.
Auch dann muss der Richter sich ein erneutes Bild von der Lage machen.
fasulia
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