
sharanam
Eigentlich ist es streng verboten! Wer beim Anbau von Cannabis in den eigenen vier Wänden erwischt wird, dem droht mächtig Ärger. Es sei denn, der Anbau erfolgt zu Therapiezwecken!
In einem richtungsweisenden Urteil hat das Kölner Verwaltungsgericht am Dienstag entschieden, dass chronisch kranke Patienten in besonderen Fällen die illegale Droge zu Hause anbauen dürfen.
Der Eigenanbau bleibe im Grundsatz verboten, könne aber unter mehreren Bedingungen als „Notlösung“ erlaubt werden, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Fleischfresser.
Fünf schwer kranke Männer hatten gegen ein entsprechendes Behördenverbot geklagt. Die Patienten haben zwar alle die Erlaubnis, Cannabis-Blüten aus der Apotheke zu erwerben und zu konsumieren. Die Medizinalblüten können sie sich aber finanziell nicht leisten. Die Krankenkassen zahlen nicht. Eine andere Therapie hilft ihnen nicht gegen ihre Schmerzen. Deshalb zogen sie vor Gericht.
In drei Fällen gab das Gericht den Klägern recht. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wurde verpflichtet, erneut über die Fälle zu entscheiden. Nur die Behörde kann letztlich die Genehmigung erteilen.
Grundsätzlich heißt es in der Urteilsbegründung, dass jeder Fall einzeln zu prüfen sei. Insbesondere müsse sichergestellt werden, dass keine anderen Personen Zugriff auf die angebauten Drogen hat. Daher wurde auch eine der Klagen abgewiesen, da dies aufgrund der Wohnsituation des Mannes nicht sichergestellt sei. Eine weitere Klage wurde abgewiesen, da das Gericht der Ansicht war, dass noch nicht alle „zumutbaren Behandlungsalternativen ausgeschöpft“ seien.
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