Hallo liebe Forumsteilnehmer,
ich habe eine Frage zur Fahrtüchtigkeit nach einer Hirn OP mit anschließender Strahlentherapie/Chemotherapie. Laut Gesetz darf man 3 Monaten nach der OP wieder fahren, wenn ein Neurologe einen untersucht hat und keine Einschränkungen feststellt hat und keine Krampfanfälle aufgetreten sind. Hier unter 6.5.1 ist der Text im Gesetz dazu: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4.html
Ich habe bereits mehrfach gehört, das bei anschließender Strahlenbehandlung sich das Fahrverbot um 3 weitere Monate nach Abschluss der Strahlentherapie verlängert. Hierzu kann ich jedoch keinen Gesetzestext oder medizinische Richtlinie finden. Ist das ein alter Stand und nicht mehr gültig?
Danke im voraus und allen ein ruhiges 3. Adventswocheende.
Thorsten