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Thema: Verweigerung einer Therapie durch Betroffenen nach der Diagnose

Verweigerung einer Therapie durch Betroffenen nach der Diagnose
sonnenkind
27.02.2013 20:05:22
hallo!
nun bin auch ich mal in einem forum gelandet, da ich im moment nach jeden strohhalm greife, in der hoffnung, dass da draußen jemand ist, der mir/uns helfen kann...
anfang des jahres wurde bei meinem vater ein handflächengroßer HT diagnostiziert (Glioblastom IV). seither hat sich sowohl sein gesundheitlicher als auch sein psychischer zustand enorm verschlechtert. freunde und familie haben umgehend alle hebel in bewegung gesetzt ihm die unterschiedlichsten therapieformen vorzustellen, doch nichts konnte ihn überzeugen. vor vier wochen hatte er dann mehrere herzstillstände und konnte nur durch den einsatz eines herzschrittmachers überleben. seit nun 1 1/2 wochen hat sich zusätzlich eine solch gravierende persönlichkeitveränderung eingestellt, dass gar kein rankommen mehr ist. ich würde sogar so weit gehen und behaupten, dass mein vater unter völligem realitätsverlust leidet. sobald man intensiver nachfragt wie er denn nun weiter verfahren möchte, wird er furchtbar aggressiv (was wir von ihm überhaupt nicht gewöhnt sind!!!), laut und redet sich um kopf und kragen. auch seine alltäglichen handlungen haben sich völlig verändert und was er von sich gibt klingt alles recht wirr.
wie nur können wir ihm helfen ohne ihn zu zwingen? oder sollen wir ihn einfach in seiner neu aufgebauten eigenen welt lassen ohne den krankheitsverlauf zu beeinflussen? wie stehen überhaupt die chancen einer genesung bei der enormen größe des tumors?
vielen dank im voraus für alle die sich die zeit nehmen zu antworten!
sonnenkind
Dr. Orchidee
28.02.2013 08:05:27
Das ist immer eine sehr schwierige Situation für Angehörige.
Sollte sein Realitätsverlust dahin gehen, dass er sich eigen- und fremdgefährdend verhält, sollten Sie zur Einrichtung einer Betreuung einschließlich der Gesundheitsfürsorge beim zuständigen Amtsgericht einen formlosen Antrag stellen (ggf. Eilantrag, ggf. mit Ärztlichen Stellungnahmen z.B. des behandelnden Neurologen).
So lange dies nicht der Fall ist, müssen Angehörige alles akzeptieren, egal wie schwer das auszuhalten ist.
Dr. Orchidee
sonnenkind
28.02.2013 12:11:27
danke für die antwort!
die information zwecks einem antrag beim amtsgericht habe ich heut auch aus anderer quelle erhalten. ich hoffe nicht, dass wir diesen schritt gehen müssen, aber trotzdem gut zu wissen, dass diese möglichkeit besteht.
sonnenkind
GabrielaV
05.03.2013 17:13:25
Hier muss man äußerst feinfühlig vorgehen. Will er das wirklich? Ist der erhalt des Lebens um jeden Preis, mit all den Schmerzen und Widrigkeiten gut für den Betrroffenen, wenn er das nicht wünscht? Ich habe schon von Fällen gehört, da wollten die Patienten lieber sterben, als die NW der Medikamente noch weiter zu ertragen. Mitunter empfanden sie die Therapien schlimmer als den Tod. Auch das muss man berücksichtigen. Wesensveränderungen sind allerdings recht häufig, das kann wirklich unerträglich sein. Da gibt es aber auch medikamentöse Möglichkeiten. Fragt den behandelnden Neurologen, der sollte das auch wissen.
Einen Betreuerantrag finde ich gut, wenn es in der Familie bleibt.(Gibt es eine Patientenverfügung?) Gebt keinesfalls die Ruder aus den Händen, je schneller desto besser, bevor jemand anderes dahinterkommt, dann hat man keine Handhabe mehr. Es reicht eine Meldung von Nachbarn, dann sitzt euch ein Fremder vor.
Viel Erfolg bei der weiteren Betreuung wünscht Gabriela
GabrielaV
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