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Thema: Wann darf ich nach OP wieder Auto fahren?

Wann darf ich nach OP wieder Auto fahren?
Mergoianer
02.11.2014 10:58:09
Bei mir wurde am 29.09.14 ein Akustikusneurinom entfernt.
Momentan würde ich zwar sowieso kein Auto fahren wollen, aber ich möchte doch gerne wissen, ob es rechtliche Vorschriften bzgl. eines Fahrverbotes gibt.

Vielen Dank!

Mergoianer
Mergoianer
Mörchen
02.11.2014 12:09:17
Hallo Mergoianer,

ja es gibt rechtliche Vorschriften:

Wenn man
1. keine epileptischen Anfälle hatte
2. die OP länger als 3 Monate zurückliegt
3. keine körperlichen Einschränkungen (z.B. Sehstörungen, Lähmungen, Einschränkungen wegen Medikamenten, etc.) hat,
dann darf man wieder Auto fahren.

Falls du einen epileptischen Anfall gehabt hast, darfst du 1 Jahr nicht fahren.

Ich würde dir empfehlen, dir eine schriftliche Fahrerlaubnis von einem Neurologen zu holen, bevor du dich wieder hinters Steuer setzt. Dies ist zwar keine Vorschrift, aber im Ernstfall bist du dann auf der sicheren Seite.

Liebe Grüße
Mörchen
Mörchen
krimi
02.11.2014 13:44:59
Hallo Mergoianer,

hier die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung, gültig ab 1. Mai 2014

www.bast.de/DE/FB-U/Fachthemen/BLL/Begutachtungsleitlinien-2014.pdf?__blob=publicationFile

Darin werden alle deine Fragen beantwortet.

LG krimi
krimi
Mergoianer
02.11.2014 18:04:43
Vielen Dank für die schnellen Antworten.

LG
Mergoianer
Mergoianer
Ingeline
02.11.2014 20:19:49
Hallo,
mir wurde am 25.9.2014 ein Hypophysentumor entfernt. Am 30.9.2014 wurde ich schon entlassen und bin an dem Tag auch noch Auto gefahren.
Gruss
Ingeline
Ingeline
02.11.2014 20:29:35
Hallo,
ich noch einmal. Bei mir wurde vor 7 Jahren ein AKN in Hannover operiert, aufgrund des bestehenden Schwindels bin ich erst nach 6 Wochen wieder mit dem Auto gefahren. Vorher war ich auch dazu nicht in der Lage.
Lg.
Ingeline
krimi
02.11.2014 21:37:31
Hallo Ingeline,

wurdes du von den Ärzten nicht darauf hingewiesen, dass du nach einer Hirn-OP 3 Monate kein Auto fahren darfst?

Du bist einfach gefahren, aber richtig war es nicht.

Siehe hier:

3.9.5
Zustände nach Hirnverletzungen und Hirnoperationen, angeborene und frühkindlich erworbene Hirnschäden

Leitsätze
Wer eine Schädelhirnverletzung erlitt oder eine Hirnoperation durchmachte, die zu einer Substanzschädigung des Gehirns führte, ist im Allgemeinen für die Dauer von 3Monaten nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen beider Gruppen gerecht zu werden. Eine Ausnahme gilt für Schädelhirnverlet-
zungen, wenn durch eine nervenärztliche/neurologische Untersuchung
der Nachweiserbracht wird, dass hirnorganische Leistungsstörungen im Sinne des Kapitels 3.12.2

Demenz und organische Persönlichkeitsveränderungen nicht oder nicht mehr feststellbar sind.
Bei Substanzschäden des Gehirns durch Operation oder Trauma und ebenso bei angeborenen oder in der Kindheit erworbenen Hirnschäden (z. B. infantile Zerebralparese) erfolgt die Beurteilung unter Berücksichtigung der Störungen der Motorik nach den
"Sicherheitsmaßnahmen bei körperbehinderten Kraftfahrern" (siehe Kapitel 3.3

Bewegungsbehinderungen) und nach den Begutachtungsleitlinien
für chronische hirnorganische Psychosyndrome und hirnorganische Wesensänderungen (siehe Kapitel 3.12.2„Demenz und organische Persönlichkeitsveränderungen“).
Besteht Rezidivgefahr nach Operationen von Hirnkrankheiten (z. B. Tumoren) müssen
Nachuntersuchungen und Begutachtungen in angemessenen Abständen (1, 2 und 4Jahre) erfolgen.
Sowohl bei Hirnverletzten als auch bei Zuständen nach Hirnoperationen kann bei nachgewiesener Heilung angenommen werden, dass ein Betroffener den Anforderungen beim Führen eines Kraftfahrzeuges der Gruppe 2 wieder gewachsen ist. Hierzu ist
durch eine nervenärztliche/neurologische Untersuchung - mit neuropsychologischer Zusatzuntersuchung -
unbedingt der Nachweis zu führen, dass neben Beschwerdefreiheit keine hirnorganischen Leistungsschwächen vorliegen.
krimi
Susi19
02.11.2014 22:26:50
Hallo,
nach jedem Eingriff ins Gehirn, dh.auch Bestrahlung darfst du 6 Monate nicht Auto fahren. Dies wurde meinem Mann gesagt. Früher kann man Auto fahren, wenn der Neurologe sein OK gibt. Dies ist wichtig falls du einen Unfall baust, weil dann auch deine Versicherung nicht zahlen muß,
Liebe Grüße
Susi19
Susi19
Gspensterl
04.11.2014 07:18:38
In der Fahrerlaubnisverordnung steht, das nach Hirnoperationen 3 Monate kein KFZ gefahren werden darf.
Ein mündliches OK seitens der der Ärzte reicht, man braucht nichts schriftliches um nach dieser Zeit wieder am Straßenverkehr teilzunehmen.
Ich brauche keine Bescheinigung, da ich die nirgends abgeben muss /kann.
Selbstverständlich verlängert sich das Fahrverbot wenn noch Sehprobleme, Schwindel ect vorhanden sind.
Nach einem Epilepsieanfall darf man nach 1 Jahr wieder KFZ fahren, wenn man 1 Jahr komplett anfallsfrei war! Diese Anfallsfreiheit kann auch durch Medikamente erfolgen.
Diese dürfen allerdings das Führen von KFZ - gen nicht einschränken.
Fahre ich trotzdem in dieser Sperrzeiten tue ich es auf eigenes Risiko und Verantwortung!
Kommt einem Fahren ohne Fahrerlaubnis gleich.
Versicherungsschutz verfällt da ich gegen Auflagen verstoßen habe.

@Susi19:
Ich hatte ab Feb.14 nach vorangegangener OP 3.13. 27 Bestrahlungen, ich durfte in dieser Zeit Autofahren und selbst meinem Beruf als Fahrlehrer nachgehen.
Lieben Gruß

Anita
Aktive Fahrlehrerin
MPU u. Kraftfahreignungsberaterin
Gspensterl
Alster17
18.08.2017 18:33:04
Hallo Zusammen!
Nach einer erfolgreichen Akustikusneurinom-OP vor drei Wochen geht es mir schon wieder recht gut und ich fühle mich prinzipiell fahrtauglich. (Ok, so ein Gefühl haben alkoholisierte Menschen auch oft... :) )
Da dieser Thread aber von einem Forumsmitglied eröffnet wurde, dem ebenfalls ein Akustikusneurinom entfernt wurde und mir von meinen Ärzten nichts über ein 3-monatiges Fahrverbot gesagt wurde, bin von den pauschalen Aussagen "Hirn-OP => 3 Monate Fahrverbot" etwas irritiert.
In der von krimi zitierten Passage aus der Fahrerlaubnisverordnung ist doch von einer "Hirnoperation..., die zu einer Substanzschädigung des Gehirns führte" die Rede. Das Gehirn wird aber bei einer AN-OP nicht oder zumindest nicht substanzschädigend angefasst.
Beste Grüße
Alster 17
Alster17
birgitlmn
31.08.2017 16:29:07
Hallo Mergoianer,
meine Erfahrung zum Fahrverbot nach Akustikusneurinom-OP:
In der Reha hatte ich von einer Psychologin eine Bescheinigung für die Unbedenklichkeit zum Lenken eines Kfz erhalten, damit es versicherungstauglich ist, es geht dabei doch auch immer um die rechtliche Absicherung im Schadenfall. Der lapidare Umgang mit dem Lenken eines Fahrzeuges seitens Ärzte, Krankenhaus und GESETZGEBER ist zu bemängeln und unverantwortlich, es müsste unbedingt eine Pflicht zum Hinweis für Patienten geben. Mit der Diagnose ist man ja erst einmal auf den Tumor fixiert und beschäftigt sich nicht mit dem Autofahren, niemand konnte mir konkret Auskunft dazu geben, rein zufällig hatte ich von einem angeblichen Fahrverbot erfahren. Im Krankenhaus fragte ich nach und bekam zur Antwort, dass es bei einem Akustikusneurinom kein Fahrverbot gebe. Ich selber war jedoch nicht in der Lage ein Auto zu fahren und froh, dass mein Mann mich nach 9 Tagen aus dem Krankenhaus abholte, es "wackelte" alles und ich habe auch bis heute immer noch wieder "Ausfallschritte" und je nach Befinden/Tageszustand so einen Wackelkopf, eine schnelle Umsicht ist nicht mehr so wie früher möglich, auch wenn ich zu Fuß unterwegs bin beim Überqueren der Straße muss ich vorsichtig sein. Aber ich bin ca. 3 Monate nach OP wieder Auto gefahren. Es ist nicht mehr so wie vor der OP, dennoch bin ich trotz Resttumor zufrieden mit dem Zustand wie er ist, es könnte schlimmer sein..
LG birgitlmn
birgitlmn
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